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   BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05   

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BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05 (https://dejure.org/2006,17636)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2006 - 1 BvR 247/05 (https://dejure.org/2006,17636)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 (https://dejure.org/2006,17636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem gerichtlichem Hinweis zu Rechtsauffassung - Zur Bestimmung des Gegenstandswertes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Verteidigung treuhänderisch gehaltener Geschäftsanteile an einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 295
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt wie diejenigen an die Durchführung eines fairen Gerichtsverfahrens und einer willkürfreien Entscheidungsfindung (zum rechtlichen Gehör: BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143 f.]; 86, 133 [144 f.]; 96, 205 [216 f.]; zum fairen Verfahren: BVerfGE 64, 135 [145]; 78, 123 [126]; zum Verbot richterlicher Willkür: BVerfGE 74, 102 [127]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).

    Grundsätzlich muss ein Verfahrensbeteiligter alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt wie diejenigen an die Durchführung eines fairen Gerichtsverfahrens und einer willkürfreien Entscheidungsfindung (zum rechtlichen Gehör: BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143 f.]; 86, 133 [144 f.]; 96, 205 [216 f.]; zum fairen Verfahren: BVerfGE 64, 135 [145]; 78, 123 [126]; zum Verbot richterlicher Willkür: BVerfGE 74, 102 [127]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Fachgericht indessen nur, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 96, 205 [216]; stRspr), nicht hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG Schutz dagegen, dass gerichtliche Entscheidungen nur knapp begründet werden.

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt wie diejenigen an die Durchführung eines fairen Gerichtsverfahrens und einer willkürfreien Entscheidungsfindung (zum rechtlichen Gehör: BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143 f.]; 86, 133 [144 f.]; 96, 205 [216 f.]; zum fairen Verfahren: BVerfGE 64, 135 [145]; 78, 123 [126]; zum Verbot richterlicher Willkür: BVerfGE 74, 102 [127]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210, 211 f.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt wie diejenigen an die Durchführung eines fairen Gerichtsverfahrens und einer willkürfreien Entscheidungsfindung (zum rechtlichen Gehör: BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143 f.]; 86, 133 [144 f.]; 96, 205 [216 f.]; zum fairen Verfahren: BVerfGE 64, 135 [145]; 78, 123 [126]; zum Verbot richterlicher Willkür: BVerfGE 74, 102 [127]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210, 211 f.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG ebenfalls verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert (vgl. BVerfGE 96, 27 [39]).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (vgl. BVerfGE 108, 341 [346 f.]).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Hieraus ergibt sich, dass die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung der Prozessordnung den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer Weise erschweren dürfen (vgl. BVerfGE 44, 302 [305]; 74, 228 [234]; 110, 339 [342]; stRspr).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Insbesondere dürfen sich Gebührenregelungen nicht tatsächlich so auswirken, dass sie tendenziell dazu führen, den Rechtsschutz vornehmlich nach Maßgabe wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu eröffnen (vgl. BVerfGE 50, 217 [230 f.]).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt wie diejenigen an die Durchführung eines fairen Gerichtsverfahrens und einer willkürfreien Entscheidungsfindung (zum rechtlichen Gehör: BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143 f.]; 86, 133 [144 f.]; 96, 205 [216 f.]; zum fairen Verfahren: BVerfGE 64, 135 [145]; 78, 123 [126]; zum Verbot richterlicher Willkür: BVerfGE 74, 102 [127]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt wie diejenigen an die Durchführung eines fairen Gerichtsverfahrens und einer willkürfreien Entscheidungsfindung (zum rechtlichen Gehör: BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143 f.]; 86, 133 [144 f.]; 96, 205 [216 f.]; zum fairen Verfahren: BVerfGE 64, 135 [145]; 78, 123 [126]; zum Verbot richterlicher Willkür: BVerfGE 74, 102 [127]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96

    SED-Altvermögen der Firma Novum steht Deutschland zu

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im

    Dies gilt nicht nur für den Gesetzgeber, sondern auch für die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung der Prozessordnung (BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295).

    Eine unzumutbare Erschwernis liegt jedoch vor, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung des Gerichts nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfG vom 24.8.1993 BayVBl 1994, 47; vom 29.9.2006 a.a.O.).

    Eine Überraschungsentscheidung liegt deswegen nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne Weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich sonst den Beteiligten hätten aufdrängen müssen (BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295; BVerwG vom 18.8.2003 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 56; vom 7.5.2008 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 75; vom 29.1.2010 - 5 B 21/09 u.a. - juris).

  • BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherigen

    Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (vgl. BVerfGE 108, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 -, Rn. 29).
  • BVerfG, 09.05.2023 - 1 BvR 1/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Darlegung einer möglichen

    Dieser Grundsatz gebietet es, die Beteiligten auf entscheidungserhebliche rechtliche Gesichtspunkte hinzuweisen, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfGK 9, 295 ).
  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12

    Rücknahme der Gewährung von Übergangsgebührnissen; Frist für die Rücknahme eines

    Der Kläger konnte daher nicht darauf vertrauen, dass sich das Gericht mit dieser Einschätzung bereits bindend festgelegt hatte und daher nicht ohne erneuten Hinweis zu einer anderen Einschätzung gelangen würde (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 30. November 1995 - 1 BvR 403/95 - NJW-RR 1996, 206 sowie vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 Rn. 30).
  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; Rechtsfolgenverweisung

    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83 Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 ).
  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 27.15

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans für einen

    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83 Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Abrissverfügung und gleichzeitiger

    Dass sich für die Klägerin durch die Streitwertfestsetzung vorliegend die Beschreitung des Rechtswegs als praktisch unmöglich erweisen könnte, insbesondere, dass das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung des Gerichts nicht mehr sinnvoll erscheint, kann hier nicht festgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.09.2006 - 1 BvR 247/05 -).
  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 8 U 42/18

    Baumängel am Gemeinschaftseigentum: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung

    Demnach kann Art. 103 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und später ohne vorherigen Hinweis davon abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29.09.2006 - 1 BvR 247/05 - Rn. 29, zit. nach juris; BVerfG, Beschluss vom 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 BGH, Beschluss vom 01.02.2007 - V ZR 200/06).
  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065

    Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals

    Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, E.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGE 9, 295; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94).
  • VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylrecht Nigeria

    Eine Überraschungsentscheidung liegt deswegen dann nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich sonst den Beteiligten hätten aufdrängen müssen (BVerfG, B.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - juris Rn.29).
  • BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21

    Zurückverweisung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Überraschungsentscheidung)

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 6 ZB 17.782

    Voraussetzungen für Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 8 ZB 12.326

    Berufungszulassung (abgelehnt), Gewässerunterhaltung,Sonderunterhaltungslast,

  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.248

    Streitwert bei Verletzung der Planungshoheit der Beigeladenen

  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags; rechtliches

  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigtem Rechtsstreit um eine

  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.254

    Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 1808/11

    Streitwert bei Anfechtung einer Beseitigungsverfügung

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