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   BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14   

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https://dejure.org/2015,29394
BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14 (https://dejure.org/2015,29394)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14 (https://dejure.org/2015,29394)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2015 - 1 BvR 1125/14 (https://dejure.org/2015,29394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 246 Abs 1 FamFG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe trotz ungeklärter Rechtslage - Geltendmachung von Kindesunterhalt im Eilverfahren - Zur Frage der Bedarfsdeckung durch ...

  • Wolters Kluwer

    Interessenabwägung zwischen den Interessen von Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger beim Kindesunterhalt an einen Erwachsenen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe trotz ungeklärter Rechtslage - Geltendmachung von Kindesunterhalt im Eilverfahren - Zur Frage der Bedarfsdeckung durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interessenabwägung zwischen den Interessen von Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger beim Kindesunterhalt an einen Erwachsenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gericht muss Prozesskostenhilfe auch dann gewähren wenn eine höchstrichterlich ungeklärte Rechtslage besteht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die ungeklärte Rechtsfrage

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 138 (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe bei schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfrage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1378
  • FamRZ 2016, 30
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02

    Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Prozesskostenhilfe ist daher auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1715/02 -, juris, Rn. 23 f.).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren erledigt sich insoweit, als das Land Nordrhein-Westfalen zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • OLG Oldenburg, 30.06.1988 - 14 UF 195/87

    Arbeitsamt; Berufsausbildungsbeihilfe; Unterhaltsberechtigter; Anrechenbare

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Für die dem Beschwerdeführer nach dem SGB III gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe liegt es danach nahe, mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu differenzieren: Wird die Berufsausbildungsbeihilfe als Vorauszahlung geleistet, dürfte es sich um eine nicht bedarfsdeckende subsidiäre Sozialleistung handeln, da gemäß § 68 Abs. 2 SGB III ein Anspruch der oder des Auszubildenden auf Unterhaltsleistungen gegen die Eltern bis zur Höhe des anzurechnenden Unterhaltsanspruchs mit der Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe auf die Agentur für Arbeit übergeht; nur im Falle einer endgültigen Bewilligung dürfte die Berufsausbildungsbeihilfe als bedarfsdeckendes Einkommen der oder des Auszubildenden anzurechnen sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. November 1987 - 8 UF 106/87 -, SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Juni 1988 - 14 UF 195/87 -, BeckRS 2010, 26302; jeweils zu der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 40 AFG).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Das Bundesverfassungsgericht kann dann eingreifen, wenn die angegriffene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruht und die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht in einer den Unbemittelten benachteiligenden Weise überspannt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • OLG Schleswig, 24.11.1987 - 8 UF 106/87

    Unterhaltsanspruch - Berufsausbildungsbeihilfe als anrechenbares Einkommen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Für die dem Beschwerdeführer nach dem SGB III gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe liegt es danach nahe, mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu differenzieren: Wird die Berufsausbildungsbeihilfe als Vorauszahlung geleistet, dürfte es sich um eine nicht bedarfsdeckende subsidiäre Sozialleistung handeln, da gemäß § 68 Abs. 2 SGB III ein Anspruch der oder des Auszubildenden auf Unterhaltsleistungen gegen die Eltern bis zur Höhe des anzurechnenden Unterhaltsanspruchs mit der Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe auf die Agentur für Arbeit übergeht; nur im Falle einer endgültigen Bewilligung dürfte die Berufsausbildungsbeihilfe als bedarfsdeckendes Einkommen der oder des Auszubildenden anzurechnen sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. November 1987 - 8 UF 106/87 -, SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Juni 1988 - 14 UF 195/87 -, BeckRS 2010, 26302; jeweils zu der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 40 AFG).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 98-IV-19

    Zu Fixierungsmaßnahmen (hier nach dem SächsPsychKG)

    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe erledigt sich insoweit, als der Freistaat Sachsen zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2015 - 1 BvR 1125/14 - juris Rn. 21).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 59/16

    Willkürverbot; familiengerichtliches Verfahren; Darlegungslast im einstweiligen

    Die Beschwerdeführerin trägt schließlich vor, das Bundesverfassungsgericht habe für § 246 Abs. 1 FamFG anerkannt, ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden in Unterhaltssachen sei nicht erforderlich (BVerfG, Beschl. v. 29. September 2014 - 1 BvR 1125/14-, FamRZ 2016, 30 ff, zitiert nach Juris), einem Anspruch auf laufenden Unterhalt sei die Eilbedürftigkeit vielmehr immanent.
  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 C 21.1855

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Rückrufaktion für ein

    Verfassungsrechtlich ist es unbedenklich, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, solange die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht nicht in einer den Unbemittelten benachteiligenden Weise überspannt werden (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 29.9.2015 - 1 BvR 1125/14 - FamRZ 2016, 30 = juris Rn. 13; B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - BVerfGE 81, 347 = juris Rn. 25 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.08.2023 - 4 Ta 7/23

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Antrag auf Entfernung von Abmahnungen neben

    Ziel ist eine weitgehende Angleichung der Situation von finanziell Leistungsfähigen und weniger Leistungsfähigen bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfG 29. September 2015 - 1 BvR 1125/14 -).
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