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   BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11   

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BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11 (https://dejure.org/2015,35721)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11 (https://dejure.org/2015,35721)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 (https://dejure.org/2015,35721)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, AltEinkG, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 EStG vom 05.07.2004
    Nichtannahmebeschluss: Zur Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz (juris: AltEinkG) - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 EStG idF vom 05.07.2004 - keine Verletzung des Gleichheitssatzes bei ...

  • IWW

    § 93a Abs. 2 BVerfGG; § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG; § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG; Art. 3 Abs. 1 GG
    EBVerfGG, EStG, GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Besteuerung von Altersbezügen; Besteuerung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grundlage des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG); Weitreichender Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers im Bereich des ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz (juris: AltEinkG) - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 EStG idF vom 05.07.2004 - keine Verletzung des Gleichheitssatzes bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Besteuerung von Altersbezügen; Besteuerung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grundlage des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG); Weitreichender Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers im Bereich des ...

  • datenbank.nwb.de

    Die ab 2005 geltenden Regelungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG i.d.F. des Alterseinkünftegesetzes vom 05.07.2004 (BGBl I 2004 S. 1427) sind mit dem Gleichheitssatz vereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentenbesteuerung verfassungsgemäß

  • lto.de (Kurzinformation)

    Alterseinkünftegesetz - Rentenbesteuerung ist verfassungsgemäß

  • archive.is (Pressemeldung, 01.12.2015)

    Renten dürfen besteuert werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 113
  • BStBl II 2016, 310
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Diese Rechtsprechung ist zwischenzeitlich durch das BVerfG bestätigt worden (zur erhöhten Besteuerung der Altersrenten vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, und vom 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 72; zu der für die Beitragsseite geltenden Übergangsregelung BVerfG-Beschluss vom 14.06.2016 - 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801).

    Im Hinblick auf das von Verfassungs wegen bestehende Verbot einer doppelten Besteuerung ist bislang geklärt, dass eine solche nicht gegeben ist, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen (Senatsurteile in BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, Rz 69, und in BFHE 254, 545, Rz 46), eine mögliche doppelte Besteuerung zwar noch nicht in der Beitragsphase, wohl aber bereits ab dem Beginn des Rentenbezugs geltend gemacht werden kann (Senatsurteil in BFHE 254, 545, Rz 34 ff., m.w.N.), und die erforderliche Vergleichs- und Prognoserechnung auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen ist (BVerfG-Beschluss in BStBl II 2016, 310, Rz 51 ff.; Senatsurteil in BFHE 254, 545, Rz 48, m.w.N.).

    Ebenso hat es im vorliegenden Zusammenhang des Ausschlusses einer doppelten Besteuerung infolge der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte bereits entschieden, dass das Nominalwertprinzip, das ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik darstellt, der Vergleichs- und Prognoserechnung zugrunde gelegt werden darf (ausführlich Beschluss in BStBl II 2016, 310, Rz 51 ff.; ferner Beschluss in HFR 2016, 72, Rz 60, jeweils m.w.N.).

    Im Übrigen hat sich das BVerfG (Beschluss in BStBl II 2016, 310, Rz 52 f.) mit einem vergleichbaren Einwand bereits befasst und gleichwohl die Anwendung des Nominalwertprinzips als verfassungsrechtlich zulässig angesehen.

    b) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ebenfalls bereits geklärt, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, die Höhe des steuerfreien Teils der Rente nicht davon abhängig zu machen, ob Teile der früheren Beiträge nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei waren, in der Übergangsphase verfassungsrechtlich hinzunehmen ist (BVerfG-Beschlüsse in BStBl II 2016, 310, Rz 36 ff., und in HFR 2016, 72, Rz 39; Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b aa, und in BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, unter B.II.1.).

    Dies ist selbst in Bezug auf Steuerpflichtige, die an dem genannten Stichtag schon Rentenleistungen bezogen haben, bereits höchstrichterlich geklärt (BVerfG-Beschluss in BStBl II 2016, 310, Rz 55 ff.; Senatsurteil in BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, unter B.II.2.).

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    aa) Im Hinblick auf das von Verfassungs wegen zu beachtende Verbot einer doppelten Besteuerung ist durch den Senat bereits geklärt und durch das BVerfG bestätigt, dass eine solche nicht gegeben ist, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen (vgl. u.a. Senatsurteile vom 19.01.2010 - X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, Rz 69, und vom 21.06.2016 - X R 44/14, BFHE 254, 545, Rz 46; BVerfG-Beschlüsse vom 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, Rz 49 ff.; vom 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 72, Rz 58 ff., sowie vom 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10, HFR 2016, 77, Rz 41 ff.).
  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. Beschluss vom 29. September 2015  2 BvR 2683/11, DStR 2015, 2757, unter B.II.1.a; s.a. Senatsurteil vom 27. Januar 2016 X R 33/13, BFH/NV 2016, 1002, Rz 33).
  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

    cc) In seinem Beschluss vom 29. September 2015  2 BvR 2683/11 (BStBl II 2016, 310) hat das BVerfG festgestellt, das Verbot der doppelten Besteuerung sei im jeweiligen Einzelfall --ungeachtet der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung im Allgemeinen-- zu prüfen.

    Es hat allerdings schon im Rahmen dieser sich noch auf einer generalisierenden Ebene bewegenden Prüfungen --unter Bezugnahme auf die Formulierung in BVerfGE 105, 73, unter D.II.-- ausgeführt, der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum finde im "Verbot der Doppelbesteuerung" (BVerfG-Beschluss in BStBl II 2016, 310, Rz 32) bzw. im "strikten Verbot der doppelten Besteuerung" (BVerfG-Beschluss in BStBl II 2016, 310, Rz 46) seine Grenze.

    Diese Rechtsfrage ist durch die Rechtsprechung des BVerfG (z.B. jüngst BVerfG-Beschluss in BStBl II 2016, 310, Rz 51 ff.) und des erkennenden Senats (Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.c aa; ausführlich Urteil in BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, Rz 70 ff.) geklärt.

  • BFH, 06.04.2016 - X R 2/15

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt

    Er rügt die Verletzung des Verbots der Doppelbesteuerung und ist zudem der Auffassung, an der Begründetheit der Revision ändere sich auch nichts dadurch, dass die Erste Kammer des Zweiten Senats des BVerfG drei Verfassungsbeschwerden, in denen die Verfassungswidrigkeit des AltEinkG gerügt worden sei, nicht zur Entscheidung angenommen habe (Beschlüsse vom 29. September 2015  2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310; vom 30. September 2015  2 BvR 1066/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 72, und 2 BvR 1961/10, HFR 2016, 77).

    Das BVerfG hat die Senatsrechtsprechung bestätigt und die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden mit drei ausführlich begründeten Beschlüssen nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse in BStBl II 2016, 310; in HFR 2016, 72, und in HFR 2016, 77).

    Die Senatsrechtsprechung wurde vom BVerfG jüngst in seinen Beschlüssen in BStBl II 2016, 310 (Rz 34) und in HFR 2016, 72 (Rz 34) gebilligt und bestätigt.

    Der Senat konnte infolgedessen --ebenso wie das BVerfG in seinen Beschlüssen in BStBl II 2016, 310, in HFR 2016, 72 und in HFR 2016, 77-- die Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Vertrauensschutzes durch die Übergangsregelung damit rechtfertigen, dass die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung der Übergangsregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Sätze 3 ff. EStG notwendig sei, um die verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Pensionsbezüge nicht fortdauern zu lassen (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, Rz 53; z.B. BVerfG-Beschlüsse in BStBl II 2016, 310, Rz 63, und in HFR 2016, 72, Rz 69).

    Diese Senatsrechtsprechung ist vom BVerfG ebenfalls gebilligt worden (vgl. Beschlüsse des BVerfG in BStBl II 2016, 310, Rz 36 ff., und in HFR 2016, 72, Rz 39) und auch auf das Verhältnis zwischen vormaligen Beamten und Arbeitnehmern ausgeweitet worden (Beschluss des BVerfG in HFR 2016, 72, Rz 42).

    Dies zeigen seine Erwägungen zur Gleichbehandlung der Renten trotz unterschiedlicher steuerlicher Berücksichtigung der zugrunde liegenden Beiträge sowie zur Zulässigkeit der unechten Rückwirkung, in denen das BVerfG ausdrücklich das Verbot der Doppelbesteuerung als nicht zu überschreitende Regelungsgrenze nennt (Beschlüsse in BStBl II 2016, 310, Rz 32 und Rz 66 ff.; in HFR 2016, 72, Rz 32 und Rz 72 ff., und in HFR 2016, 77, Rz 32).

    Dieses hat das BVerfG in seinen Beschlüssen aus dem Jahr 2015 ausdrücklich bestätigt (Beschlüsse in BStBl II 2016, 310, Rz 51 ff.; in HFR 2016, 72, 60, und in HFR 2016, 77, Rz 42).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat auf die Ausführungen des BVerfG in BStBl II 2016, 310, Rz 51 ff.

    bb) Nach Ansicht des Senats, die vom BVerfG gebilligt worden ist (siehe Beschlüsse in BStBl II 2016, 310, Rz 49 ff.; in HFR 2016, 72, Rz 58 ff., und in HFR 2016, 77, Rz 41 ff.), liegt eine doppelte Besteuerung vor, wenn die steuerliche Belastung der Vorsorgeaufwendungen höher ist als die steuerliche Entlastung der darauf beruhenden Altersrenten (vgl. z.B. Urteil vom 23. Oktober 2013 X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 52).

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Das gilt für Beamte, die freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, im Verhältnis zu Pflichtversicherten nicht anders als für Selbständige (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 - unter B. II. 1. b) aa)).

    Sie ist von dem weiten Gestaltungsspielraum, der dem Gesetzgeber bei der Neuordnung der Besteuerung der Alterseinkünfte zukommt, gedeckt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 - unter B. II. 1. b) bb) (3)).

    Das gilt auch für den Ausschluss einer Doppelbesteuerung in Folge der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 - unter B. II. 2. c)).

    Dies gilt für die Renten von freiwillig gesetzlich Versicherten, gleich ob sie vormals selbständig Tätige (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 - unter B. II. 3. b) bb)) oder Beamte waren, nicht anders als für Renten ehemaliger Arbeitnehmer.

  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Mit Schriftsatz vom 27. April 2016 hat der Beschwerdeführer die Begründung seiner Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2015 (2 BvR 2683/11) und vom 30. September 2015 (2 BvR 1066/10 und 2 BvR 1961/10) erneut vertieft.

    Der selbständig Tätige mit einer Altersversorgung durch ein Versorgungswerk und der Angestellte mit einer Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung stellen demnach in der Realität die typischen Fälle dar, an denen sich der Gesetzgeber im Rahmen seiner Typisierungsbefugnis orientieren durfte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 -, juris, Rn. 39).

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 289/10

    Erfolglose Verzögerungsbeschwerde, da Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde

    Die Leitverfahren 2 BvR 1066/10, 2 BvR 1961/10 und 2 BvR 2683/11 seien durch Beschlüsse vom 29. und 30. September 2015 mit umfangreicher Begründung entschieden worden.

    aa) Die 1. Kammer des Zweiten Senats, der die Berichterstatterin zu diesem Zeitpunkt angehörte, hat mit Beschlüssen vom 29. September 2015 (2 BvR 2683/11, juris) und 30. September 2015 (2 BvR 1066/10, juris; 2 BvR 1961/10, juris) drei Fälle entschieden, die die Besteuerung von Renteneinkünften betrafen.

    (1) Zur Entscheidung des Verfahrens 2 BvR 2683/11 hatte die Kammer insbesondere zu klären, ob die Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der Alterseinkünfte von Selbständigen im Verhältnis zu nichtselbständig Tätigen führen.

    cc) Aufgrund der besonderen persönlichen Betroffenheit der Beschwerdeführer in den die Besteuerung von Renteneinkünften betreffenden Verfahren 2 BvR 2683/11, 2 BvR 1066/10 und 2 BvR 1961/10 ist es nicht zu beanstanden, dass die Berichterstatterin zunächst diesen Verfahrenskomplex zum Abschluss gebracht hat.

  • FG Saarland, 29.04.2021 - 3 V 1023/21

    Aussetzung der Vollziehung: ... - Verhältnis versteuerter Entgeltpunkte zum

    Diese Neuregelung wird von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts als grundsätzlich verfassungsgemäß angesehen (vgl. BFH vom 26. November 2008 X R 15/07 BStBl II 2009, 710; 19. Januar 2010 X R 53/08, BStBl II 2011, 567; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2015 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016).

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit den Begriff der "doppelten Besteuerung" bisher nicht konkretisiert, jedoch bestimmte, seitens des Bundesfinanzhofs herausgearbeitete und nicht abschließende Kriterien gebilligt, wie die doppelte Besteuerung zu errechnen ist (vgl. zu Vorstehendem: BFH vom 6. April 2016 X R 2/15, BStBl II 2016, 733, m. w. N.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2015 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016).

    Nach den dargestellten Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2015 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, Rz 49 ff.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. September 2015 2 BvR 1066/10, HFR 2016, 72, Rz 58 ff., und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. September 2015 2 BvR 1961/10, HFR 2016, 77, Rz 41 ff.), liegt eine doppelte Besteuerung vor, wenn die steuerliche Belastung der Vorsorgeaufwendungen höher ist als die steuerliche Entlastung der darauf beruhenden Altersrenten (vgl. z.B. BFH vom 6. April 2016 X R 2/15, BStBl II 2016, 733 und vom 23. Oktober 2013 X R 3/12, BStBl II 2014, 58, Rz. 52).

  • BFH, 24.08.2021 - X B 53/21

    Keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung

    Geklärt ist ebenfalls, dass die erforderliche Vergleichs- und Prognoserechnung auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen ist (u.a. Senatsurteile in HFR 2021, 648, Rz 22 und 24 ff.; in BFHE 254, 545, Rz 48, sowie in BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, Rz 70 ff.; Bestätigung der Senatsrechtsprechung durch BVerfG-Beschluss vom 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, Rz 51 ff.; vgl. zudem bereits BTDrucks 15/2150, 23).

    Er hat hierbei --auch unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG in BStBl II 2016, 310, Rz 51 ff.-- erneut hervorgehoben, dass es im Hinblick auf die durch das AltEinkG eingeführte nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, reale oder nominelle Wertsteigerungen der Rentenbeiträge erstmals steuerlich zu erfassen (dort Rz 24 ff. und 29; ebenso FG Münster, Beschluss vom 26.09.2019 - 9 V 1985/19 E, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2020, 730, Rz 18).

    aa) So ist bereits nicht nachvollziehbar, aus welchem zwingenden Grund bei der Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten anstelle der geleisteten Rentenbeiträge die erdienten Entgeltpunkte heranzuziehen sein sollen (vgl. hierzu bereits Senatsurteil in HFR 2021, 648, Rz 29; Beschluss des BVerfG in BStBl II 2016, 310, Rz 52 f.).

    Diese Betrachtung beachtet nicht, dass das Konzept der nachgelagerten Besteuerung --konträr zum Leitbild der bis zum Jahr 2004 geltenden Ertragsanteilsbesteuerung von Altersrenten-- dem Grunde nach sämtliche Rentenzuflüsse in der Auszahlungsphase als steuerbar qualifiziert (statt vieler Beschluss des BVerfG in BStBl II 2016, 310, Rz 51 ff.).

  • BFH, 23.08.2017 - X R 33/15

    Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2016 - 1 K 453/13

    Rentenbesteuerung nach dem DBA-Kanada 2001

  • BFH, 25.04.2017 - III B 51/16

    Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge

  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15

    Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende

  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten

  • BFH, 27.05.2020 - II R 38/18

    Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet

  • BFH, 23.06.2017 - X B 151/16

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG; Darlegungsanforderungen an eine

  • FG Münster, 22.11.2022 - 2 K 492/22

    Bestehen einer Doppelbesteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer von aus

  • BFH, 18.05.2020 - X B 84/19

    Abstrakte Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG

  • BFH, 03.09.2018 - III B 74/17

    Altersentlastungsbetrag - Verstoß gegen Europarecht - grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 06.04.2022 - X R 27/20

    Keine doppelte Besteuerung bei unterbliebener steuerlicher Geltendmachung von

  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1985/19

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung - Doppelbesteuerung,

  • BFH, 27.01.2016 - X R 33/13

    Bildung einer Rücklage gemäß § 52 Abs. 16 EStG

  • BFH, 25.04.2016 - X B 134/15

    Erörterung in der mündlichen Verhandlung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 9 S 2122/14

    Baden-Württemberg; Ärzteversorgung, Anhebung des allgemeinen Abgabensatzes

  • BFH, 05.02.2018 - X B 114/17

    Ermittlung einer doppelten Besteuerung bei Hinterbliebenenrenten

  • FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17

    Einkünfteermittlung - Besteuerung von Rentenbeträgen

  • FG München, 24.07.2018 - 2 K 493/17

    Verbot einer doppelten Besteuerung wegen Berufsunfähigkeitsversicherung

  • FG Sachsen, 16.12.2020 - 2 K 1710/19

    Sachdienlichkeit des Erlasses der Teileinspruchsentscheidung hinsichtlich

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2017 - 11 K 1073/15

    Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei irrtümlicher Behandlung einer

  • FG Köln, 04.11.2019 - 11 K 2132/18

    Rechtmäßigkeit der einkommensteuerlichen Berücksichtigung einer ausgezahlten

  • FG Köln, 08.09.2022 - 15 K 2594/20

    Investmentsteuerreform: Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne ist rechtmäßig

  • VGH Bayern, 06.07.2016 - 3 ZB 16.1318

    Mangels Darlegung eines Gehörsverstoßes erfolglose Anhörungsrüge

  • FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19

    Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2020 - 5 K 754/16

    Einkommensbesteuerung von Leibrenten in der Übergangszeit bis zur vollständigen

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