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   BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14   

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https://dejure.org/2016,33249
BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14 (https://dejure.org/2016,33249)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2016 - 2 BvC 52/14 (https://dejure.org/2016,33249)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2016 - 2 BvC 52/14 (https://dejure.org/2016,33249)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • rewis.io

    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    EuWG § 26 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14
    Es gibt seine vorläufige Rechtsauffassung in sachlicher Form wieder und ist als im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffene Maßnahme üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14
    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvC 10/11

    Einzelwahl der Bewerber für Berliner Landesliste der SPD zur Bundestagswahl 2009

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14
    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14
    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14
    Es gibt seine vorläufige Rechtsauffassung in sachlicher Form wieder und ist als im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffene Maßnahme üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 2 BvC 64/19

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose

    Der Beschwerdeführer verkennt, dass es sich bei dem Berichterstatterschreiben nur um rechtliche Hinweise handelt, die im Hinblick auf § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung erfolgt sind (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 52/14 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller und weitere

    Bei einem Berichterstatterschreiben handelt es sich um rechtliche Hinweise, die im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung erfolgen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 52/14 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvC 52/19

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und eines offensichtlich unzulässigen

    Es gibt seine vorläufige Rechtsauffassung in sachlicher Form wieder und ist als im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffene Maßnahme üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 52/14 -, Rn. 3).
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