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   BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93   

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https://dejure.org/1997,4247
BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93 (https://dejure.org/1997,4247)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 1 BvL 4/93 (https://dejure.org/1997,4247)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 1 BvL 4/93 (https://dejure.org/1997,4247)
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Art. 100 GG, verfassungskonforme Auslegung, Verhältnismäßigkeit Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; SGB V § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 Alternative 2, Abs. 6 und 7; ; SGB V § 122 Abs. 4 Satz 1 und 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels verfassungskonformer Auslegung der für verfassungswidrig gehaltenen Vorschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine mit der Verfassung vereinbar ist, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 88, 145 ).

    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck jedoch mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 88, 145 ).

    Eine teleologische Reduktion von Vorschriften entgegen ihrem Wortlaut gehört daher ebenfalls zu den anerkannten, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegungsgrundsätzen (vgl. BVerfGE 88, 145 ).

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    Die vom Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 (BSGE 70, 285 ff. = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3) vorgenommene "verfassungskonforme" Auslegung der Vorschriften des SGB V a.F. sei nicht möglich.

    Das Gericht hat diese Grundsätze nicht berücksichtigt, als es die vom Bundessozialgericht vorgenommene verfassungskonforme Auslegung der Vorschriften des SGB V a.F. im Urteil vom 14. Mai 1992 (BSGE 70, 285 ff. = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3) als rechtspolitisch verfehlt abgelehnt hat.

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine mit der Verfassung vereinbar ist, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 88, 145 ).

    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck jedoch mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 88, 145 ).

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    Zwar findet eine verfassungskonforme Auslegung dort ihre Grenzen, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfGE 54, 277 m.w.N.; 71, 81 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    Für eine Vorlage bleibt in diesem Fall mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    Insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegung (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    Insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegung (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    Insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegung (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    Zwar findet eine verfassungskonforme Auslegung dort ihre Grenzen, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfGE 54, 277 m.w.N.; 71, 81 ).
  • SG München, 20.01.1993 - S 32 Ka 24/92
    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Sozialgerichts München vom 20. Januar 1993 (S 32 Ka 24/92) -.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    c) Eine teleologische Reduktion von Vorschriften (entgegen ihrem Wortlaut) gehört zwar zu den anerkannten, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsätzen bei der Auslegung von Gesetzen (BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93; 07.04.1997 - NZA 1997, 773, 774).
  • VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15

    Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des

    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse 30.06.1964 - 1 BvL 16/62 -, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79 -, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 -, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93 -, juris).
  • BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des

    Das vorlegende Gericht ist auch nicht auf die naheliegende Frage eingegangen, ob und wie sich die auf zwei Jahre begrenzte Geltungsdauer der Regelung auf die verfassungsrechtliche Beurteilung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, auswirkt (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 1997 - 1 BvL 4/93 - Umdruck S. 8 f.).
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