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   BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09   

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BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09 (https://dejure.org/2009,3641)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2009 - 1 BvR 443/09 (https://dejure.org/2009,3641)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 (https://dejure.org/2009,3641)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1603
    Pauschale Annahme, durch Aushilfstätigkeit lasse sich monatliches Nettoeinkommen i. H. v. 1.300 EUR erzielen, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein in Aussicht genommenes Verfahren auf Reduzierung von tituliertem Kindesunterhalt; Bestimmung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen anhand des tatsächlich vorhandenen Einkommens und der ...

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein in Aussicht genommenes Verfahren auf Reduzierung von tituliertem Kindesunterhalt; Bestimmung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen anhand des tatsächlich vorhandenen Einkommens und der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 339
  • FamRZ 2010, 183
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 29.12.2005 - 1 BvR 2076/03

    Verletzung von Art 3 Abs 1, 20 Abs 3 GG durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, [...] Rn. 11; stRspr).

    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, [...] Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, [...] Rn. 22).

  • BVerfG, 20.11.2006 - 1 BvR 346/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Erfolgsaussicht der

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, [...] Rn. 11; stRspr).

    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, [...] Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, [...] Rn. 22).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    Kann ein Unterhaltspflichtiger in seinem Beruf keine neue Anstellung erlangen, hat dies zur Folge, dass er auf die Annahme von Aushilfstätigkeiten verwiesen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - XII ZR 172/92 -, [...] Rn. 12, 15).
  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit iSv Art 2 Abs 1 GG durch

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    Zwar ist die Feststellung der Gerichte des Ausgangsverfahrens, die Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers werde nicht allein durch dessen tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 -, [...] Rn. 14; BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 -, [...] Rn. 22), ebenso zutreffend wie die Annahme, dass einen Unterhaltspflichtigen bei - auch unverschuldetem - Arbeitsplatzverlust unterhaltsrechtlich die Obliegenheit trifft, sich ausreichend um eine neue Arbeit zu bemühen.
  • BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, [...] Rn. 11; stRspr).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, [...] Rn. 11; stRspr).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, [...] Rn. 11; stRspr).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, [...] Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, [...] Rn. 22).
  • BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05

    Keine Grundrechtsverletzung bei Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, [...] Rn. 11; stRspr).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 2236/09 -, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22; Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 1530/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 2236/09 -, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22; Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 11).

    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 2236/09

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch

    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris Rn. 12; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 2867/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 2236/09 -, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22; Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2021 - 11 WF 171/20

    Verfahrenskostenhilfe für Abänderungsverfahren wegen Leistungsunfähigkeit trotz

    Das Familiengericht hat die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch den Zweck der Verfahrenskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 1206; 2010, 183), verfehlt.

    Die Zurechenbarkeit hängt damit sowohl von persönlichen subjektiven Voraussetzungen wie etwa dem Alter, der beruflichen Qualifikation nach der Erwerbsbiografie und dem Gesundheitszustand als auch objektiv von dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen ab (BVerfG, FamRZ 2010, 626, 628; FamRZ 2010, 183, 184; FamRZ 2010, 793, 794; FamRZ 2012, 1283; FamRZ 2014, 1977).

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der

    Auch bei einem Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit darf dem Unterhaltspflichtigen aber nur ein Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm realistischer Weise erzielt werden kann, was von seinen persönlichen Voraussetzungen (Alter, berufliche Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand) sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen und einer realen Beschäftigungschance abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; 16, 339 ; 17, 149 ; 19, 453 ; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris, Rn. 18; Versäumnisurteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 185/12 -, juris, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10

    Minderjährigenunterhalt: Zurechnung von fiktiven Einkommen des Schuldners bei

    Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. z.B. BVerfG, FamRZ 2010, 183 und 793; BGH, FamRZ 2003, 1471).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09

    Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten

    Bezüglich des der Antragsgegnerin fiktiv zuzurechnenden Einkommens - das von ihr realistisch erzielbar sein muss (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 - BVerfGK 9, 437; BVerfG FamRZ 2006, 469; BGH FamRZ 2008, 2104; 1996, 345) - stellt der Senat vorliegend auf das Einkommen ab, das die Antragsgegnerin tatsächlich bei der Firma R... verdient hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - L 2 AS 292/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Daran ändert sich im Grundsatz auch nichts dadurch, dass die Praxis der Zivilgerichte Unterhaltsschuldnern, die ihren Erwerbsobliegenheiten nicht oder nicht genügend nachkommen, gegebenenfalls Unterhalt auch zu einem fiktiven Einkommen auferlegt (vgl. BVerfG v. 29. Oktober 2009, 1 BvR 443/09 - juris).
  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 5 UF 145/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten; Erwerbschancen einer

  • AG Köln, 26.05.2011 - 326 F 44/10

    Zurechnung real erzielbarer Einkünfte bei einem Verstoß gegen die

  • OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 242/09

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Nachehelichenunterhalt: Anforderungen an

  • OLG Schleswig, 12.05.2010 - 10 UF 243/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

  • OLG Köln, 30.04.2013 - 25 WF 91/13

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltstitels

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