Rechtsprechung
BVerfG, 29.11.1991 - 1 BvR 1665/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 705 § 706
Voraussetzungen für die Erteilung eines Teilrechtskraftzeugnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 1 BvR 1665/91
Die Verletzung von Verfassungsrecht, insbesondere Willkür, liegt nur dann vor, wenn die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, da8 sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 81, 132 [137]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 1 BvR 1665/91
Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung des einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st. Rspr.). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 1 BvR 1665/91
Dazu gehört, daß das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 208 [214]). - BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87
Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz
Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 1 BvR 1665/91
Dies gilt insbesondere für die Auffassung des Bundessozialgerichts, wonach die Erteilung eines Teilrechtskraftzeugnisses voraussetzt, daß der Rechtsmittelführer hinsichtlich des nicht im Streit befindlichen Teils des Rechtsschutzbegehrens in der Rechtsmittelinstanz zuvor eindeutig auf Rechtsmittel verzichtet hat.Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, LM § 318 ZPO Nr. 2; BGH, MDR 1988, 1033 ) und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 1 BvR 1665/91
Es muß also die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hinreichend deutlich dargelegt sein (vgl. BVerfGE 81, 347 [355]).