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   BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04   

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https://dejure.org/2005,11622
BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04 (https://dejure.org/2005,11622)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04 (https://dejure.org/2005,11622)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 2 BvR 1404/04 (https://dejure.org/2005,11622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des bei stattgebenden Entscheidungen regelmäßig festzusetzenden Gegenstandswertes

  • Judicialis

    BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; RVG § 61; ; BVerfGG § 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 113 Abs. 2 S. 3; RVG § 61
    Voraussetzungen der Verdoppelung des Gegenstandswertes im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 durch formularmäßig gefassten

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04
    Zu einer Erhöhung des bei stattgebenden Entscheidungen regelmäßig festzusetzenden Gegenstandswertes, der sich auf das Doppelte des Regelgegenstandswertes für ein Verfassungsbeschwerde-Verfahren in Höhe von 4.000 EUR beläuft (§ 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit § 61 RVG; zur Verdoppelung des Gegenstandswertes vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 1028/02 -) besteht keine Veranlassung.
  • BVerfG, 16.12.1994 - 2 BvR 1542/94

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Drohende

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04
    Da die Erschöpfung des Rechtswegs zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gehört (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), sind im Regelfall im fachgerichtlichen Verfahren bereits mehrere Entscheidungen ergangen, so dass sich allein hieraus kein besonderer Erhöhungstatbestand ergibt (vgl. etwa auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1995, S. 1737, sowie die Entscheidung im vorherigen Verfahren vom 29. November 2004 - 2 BvR 27/04 -).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04

    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04
    Da die Erschöpfung des Rechtswegs zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gehört (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), sind im Regelfall im fachgerichtlichen Verfahren bereits mehrere Entscheidungen ergangen, so dass sich allein hieraus kein besonderer Erhöhungstatbestand ergibt (vgl. etwa auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1995, S. 1737, sowie die Entscheidung im vorherigen Verfahren vom 29. November 2004 - 2 BvR 27/04 -).
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