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   BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17   

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https://dejure.org/2017,46924
BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17 (https://dejure.org/2017,46924)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17 (https://dejure.org/2017,46924)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2017 - 1 BvR 1904/17 (https://dejure.org/2017,46924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 Alt 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 3 Alt 1 ArbGG, § 547 Nr 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine erfolglose Richterablehnung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zweiter Instanz - Überprüfung im Revisions- bzw Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren möglich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine erfolglose Richterablehnung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zweiter Instanz; Grundsatz der Subsidiarität

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine erfolglose Richterablehnung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zweiter Instanz - Überprüfung im Revisions- bzw Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren möglich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine erfolglose Richterablehnung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zweiter Instanz; Grundsatz der Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine erfolglose Richterablehnung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zweiter Instanz - Überprüfung im Revisions- bzw Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Jedenfalls soweit es wie hier um Ablehnungsentscheidungen in der Berufungsinstanz geht, überprüft das Bundesarbeitsgericht aber im Rahmen der § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG in Verbindung mit § 547 Nr. 1 ZPO vorschriftsgemäße Gerichtsbesetzungen darauf, ob Ablehnungsgesuche in der Vorinstanz unter grundlegender Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG behandelt wurden (vgl. BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. August 2016 - 9 AZN 533/16 -, BeckRS 2016, 72260, Rn. 7).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass Beschwerdeführende alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um eine fachgerichtliche Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 104, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Das gilt auch für Verletzungen durch gerichtliche Zwischenentscheidungen, die noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt und behoben werden können und nicht bereits zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen führen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 101, 106 ; 119, 292 ), namentlich auch im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 449 ; 13, 72 ).
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Jedenfalls soweit es wie hier um Ablehnungsentscheidungen in der Berufungsinstanz geht, überprüft das Bundesarbeitsgericht aber im Rahmen der § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG in Verbindung mit § 547 Nr. 1 ZPO vorschriftsgemäße Gerichtsbesetzungen darauf, ob Ablehnungsgesuche in der Vorinstanz unter grundlegender Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG behandelt wurden (vgl. BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. August 2016 - 9 AZN 533/16 -, BeckRS 2016, 72260, Rn. 7).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Das gilt auch für Verletzungen durch gerichtliche Zwischenentscheidungen, die noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt und behoben werden können und nicht bereits zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen führen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 101, 106 ; 119, 292 ), namentlich auch im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 449 ; 13, 72 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Das gilt auch für Verletzungen durch gerichtliche Zwischenentscheidungen, die noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt und behoben werden können und nicht bereits zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen führen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 101, 106 ; 119, 292 ), namentlich auch im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 449 ; 13, 72 ).
  • BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Das gilt auch für Verletzungen durch gerichtliche Zwischenentscheidungen, die noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt und behoben werden können und nicht bereits zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen führen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 101, 106 ; 119, 292 ), namentlich auch im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 449 ; 13, 72 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Das gilt auch für Verletzungen durch gerichtliche Zwischenentscheidungen, die noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt und behoben werden können und nicht bereits zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen führen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 101, 106 ; 119, 292 ), namentlich auch im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 449 ; 13, 72 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass Beschwerdeführende alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um eine fachgerichtliche Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 104, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17
    Das gilt auch für Verletzungen durch gerichtliche Zwischenentscheidungen, die noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt und behoben werden können und nicht bereits zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen führen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 101, 106 ; 119, 292 ), namentlich auch im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 449 ; 13, 72 ).
  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gebilligt und seiner Rechtsprechung im Rahmen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zu Grunde gelegt (BVerfG 29. November 2017 - 1 BvR 1904/17 - Rn. 4) .
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