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   BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93   

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BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 (https://dejure.org/1994,1024)
BVerfG, Entscheidung vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 (https://dejure.org/1994,1024)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Dezember 1994 - 2 BvR 106/93 (https://dejure.org/1994,1024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 233; ZPO § 234
    Aufgabe fristgebundener Schriftsätze bei Poststreik L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Briefbeförderung infolge eines Poststreiks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürger - Einhaltung normaler Postlaufzeiten - Fristgebundenes Schriftstück - Sichere Übermittlungswege - Gerichtskasten am Ort - Telefaxgerät - Verschulden - Verzögerungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1210
  • VersR 1995, 981
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    b) Durfte ein Postkunde im Zeitpunkt des Einwurfs seiner Sendung in den Briefkasten nach diesen Maßstäben auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeit vertrauen, so kann von ihm nicht verlangt werden, daß er sich gleichwohl - etwa durch einen Anruf bei Gericht - Gewißheit über den Eingang des Schriftstücks verschafft, um gegebenenfalls auf andere Weise für einen rechtzeitigen Zugang sorgen zu können (vgl. BVerfGE 53, 25 [30]; 62, 334 [337]).

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    a) Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es danach allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, daß es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 62, 334 [337]).

    b) Durfte ein Postkunde im Zeitpunkt des Einwurfs seiner Sendung in den Briefkasten nach diesen Maßstäben auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeit vertrauen, so kann von ihm nicht verlangt werden, daß er sich gleichwohl - etwa durch einen Anruf bei Gericht - Gewißheit über den Eingang des Schriftstücks verschafft, um gegebenenfalls auf andere Weise für einen rechtzeitigen Zugang sorgen zu können (vgl. BVerfGE 53, 25 [30]; 62, 334 [337]).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Der Beschwerdeführerin entsteht durch die Versagung der Entscheidung zur Sache kein besonders schwerer Nachteil, denn es ist deutlich abzusehen, daß sich die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ergebnis als tragfähig erweist (vgl. BVerfGE 90, 22 = NJW 1994, 993 und unten 2. b).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten

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