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   BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09, 2 BvR 675/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18945
BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09, 2 BvR 675/09 (https://dejure.org/2009,18945)
BVerfG, Entscheidung vom 29.12.2009 - 2 BvR 574/09, 2 BvR 675/09 (https://dejure.org/2009,18945)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 574/09, 2 BvR 675/09 (https://dejure.org/2009,18945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teils unzulässige, teils offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über die Aussetzung des Vollzugs einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Zum Erfordernis der Sachdienlichkeit bzgl der Bestellung eines Beistandes gem § 22 Abs 1 S 4 ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Aussetzung des Vollzugs einer Sicherungsverwahrung mangels Durchführung einer Therapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 104 Abs. 2 S. 1; StGB § 67e Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Aussetzung des Vollzugs einer Sicherungsverwahrung mangels Durchführung einer Therapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 84
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09
    Die Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 [94]; - 68, 360 [361]).

    Der Schriftsatz ist von nicht vertretungsberechtigen Personen eingereicht und unterzeichnet worden (vgl. BVerfGE 8, 92 [93 f.]).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09
    Daher verbietet es sich, dass die Exekutive über eine - ungeprüfte, möglicherweise rechtswidrige - Einflussnahme auf die Tatsachengrundlage der richterlichen Entscheidung über den Freiheitsentzug deren Inhalt und Ergebnis faktisch vorwegnimmt (vgl. zur Versagung von Lockerungen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, NJW 2009, S. 1941 [1942 f.]).

    Da der letzte Antrag des Beschwerdeführers auf Aufnahme in eine sozialtherapeutische Abteilung wegen mangelnder Therapiemotivation abgelehnt wurde, sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen, wonach die richterliche Entscheidung über die Aussetzung einer Freiheitsstrafe nicht nach Belieben durch behördliche Einflussnahme auf die Tatsachengrundlage dieser Entscheidung präjudiziert werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, NJW 2009, S. 1941 [1944 f.]), nicht verletzt.

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09
    Die Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 [94]; - 68, 360 [361]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09
    a) Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts ist Sache der Strafgerichte und wird vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 2 GG verbürgten Freiheitsrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f., 96]; - 72, 105 [113 ff.]).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09
    a) Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts ist Sache der Strafgerichte und wird vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 2 GG verbürgten Freiheitsrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f., 96]; - 72, 105 [113 ff.]).
  • OLG Jena, 24.02.2009 - 1 Ws 559/08

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei Überprüfung von

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09
    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn R ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Pinkes & Tuppat, Heinrich-Heine-Straße 1, 07749 Jena - gegen den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2009 - 1 Ws 559/08 - 2 BvR 574/09 -, 2. des Herrn R ..., gegen a) den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2009 - 1 Ws 559/08 -, b) den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 27. Oktober 2008 - StVK 527/07 - und Antrag auf Zulassung eines Beistands - 2 BvR 675/09 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Voßkuhle, den Richter Mellinghoff und die Richterin Lübbe-Wolff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. Dezember 2009 einstimmig beschlossen:.
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