Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,116
BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72 (https://dejure.org/1973,116)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1973 - 2 BvH 1/72 (https://dejure.org/1973,116)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1973 - 2 BvH 1/72 (https://dejure.org/1973,116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Coburg

Staatsvertrag zwischen Bayern und dem ehemaligen Freistaat Coburg, Aufhebung der Kreisfreiheit der Stadt Neustadt, Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen den Gliedern des Bundesstaats (Entbehrlichkeit eines Rückgriffs auf Art. 25 GG), clausula rebus sic stantibus, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG;

§ 72 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG, Verurteilung zu einer Geldzahlung durch das BVerfG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Coburg

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Coburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 216
  • NJW 1973, 609
  • DVBl 1973, 304
  • DÖV 1973, 161
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvH 1/63
    Auszug aus BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72
    Der Fall liege nicht anders als im sogen. Coburger Schulstreit (BVerfGE 22, 221 [232]).

    Die Rechte aus dem Vertrag sind entsprechend dem zur Gänze verfassungsrechtlichen Inhalt des Vertrags ihrerseits verfassungsrechtlichen Charakters (BVerfGE 22, 221 [229 f.]).

    Dazu sind die noch bestehenden Selbstverwaltungskörperschaften, die als Repräsentanten der Bevölkerung des untergegangenen Landes angesehen werden können, legitimiert (BVerfGE 3, 267 [280]; 4, 250 [268]; 22, 221 [231]).

    Sie können grundsätzlich für das untergegangene Land nur gemeinsam handeln (BVerfGE 22, 221 [232]).

    "Es kann nicht Rechtens sein, daß einer von mehreren in Betracht kommenden Klageberechtigten den Prozeß an dieser prozessualen Frage soll scheitern lassen können, indem er aus teils unsachlichen, teils irrigen Erwägungen sich weigert beizutreten" (BVerfGE 22, 221 [233]).

    Der Staatsvertrag vom 14. Februar 1920 gilt heute noch und ist verbindlich (vgl. BVerfGE 22, 221 [234]).

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72
    Dazu sind die noch bestehenden Selbstverwaltungskörperschaften, die als Repräsentanten der Bevölkerung des untergegangenen Landes angesehen werden können, legitimiert (BVerfGE 3, 267 [280]; 4, 250 [268]; 22, 221 [231]).
  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72
    Dazu sind die noch bestehenden Selbstverwaltungskörperschaften, die als Repräsentanten der Bevölkerung des untergegangenen Landes angesehen werden können, legitimiert (BVerfGE 3, 267 [280]; 4, 250 [268]; 22, 221 [231]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72
    Für das Verhältnis Bund/Länder im Bundesstaat hat dies das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Urteil vom 23. Oktober 1951 (BVerfGE 1, 14 [51]) entschieden.
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Selbst im Bundesstaat bemessen sich, falls eine Regelung in der Bundesverfassung fehlt, die Beziehungen zwischen den Gliedstaaten nach den Regeln des Völkerrechts (vgl. die Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich, Lammers-Simons, 1, 178 ff., 207 ff.; dazu die Fortentwicklung nach dem Recht des Grundgesetzes: BVerfGE 1, 14 [51]; 34, 216 [230 ff.]).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Das Verhältnis der Länder im Bundesstaat zueinander wird nach dem Grundgesetz ausschließlich durch das Bundesverfassungsrecht bestimmt (vgl. BVerfGE 34, 216 - Juris Rn. 46).

    Der Grundsatz "pacta sunt servanda" und die "clausula rebus sic stantibus" sind ungeschriebener Bestandteil des Bundesverfassungsrechts und des Staatsvertragsrechts (vgl. BVerwGE 50, 137 - Juris Rn. 38; Mittag, in: Baumann- Haske/Kunzmann , Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl. 2011, Art. 65 Rn. 23), deren Auslegung vor allem dem Bundesverfassungsgericht obliegt (vgl. BVerfGE 34, 216 - Juris Rn. 46; zum Ganzen auch Möstl, in: Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, Art. 72 Rn. 5).

  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Selbst wenn die bundesverfassungsrechtlich begründeten Grundsätze der Bundes- und Staatsvertragstreue ("pacta sunt servanda"; vgl. BVerfG vom 30.1.1973 BVerfGE 34, 216/231 f.; BVerwGE 50, 137/145) einer Nichtanwendung von landesverfassungswidrigen Vertragsbestimmungen durch bayerische Vollzugsbehörden entgegenstünden, wäre aber der Ministerpräsident als das für die Außenvertretung des Freistaates zuständige Staatsorgan (Art. 47 Abs. 3 BV) nach der verfassungsgerichtlichen Feststellung eines Verfassungsverstoßes (Art. 29 VfGHG) zumindest verpflichtet, eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu suchen und notfalls eine gerichtliche Klärung auf bundesrechtlicher Ebene herbeizuführen oder von dem in § 35 Abs. 3 GlüStV vereinbarten Kündigungsrecht Gebrauch zu machen (vgl. VerfGH BayVBl 2014 688/689; BVerwGE 50, 137/149, 152; Sadows-ki, ZfWG 2015, 23/26 f.).

    Diese durch den (bundesstaatlichen) Verfassungsgrundsatz "pacta sunt servanda" (BVerfGE 34, 216/231; BVerwGE 50, 137/145) sanktionierte Bindung, die auch den Bayerischen Landtag an einer dem Vertrag zuwiderlaufenden Gesetzgebung hindert, steht in einem unvermeidbaren Spannungsverhältnis zu dem aus Art. 2 BV, Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden Grundsatz, dass es in einer Demokratie nur - durch Wahlen legitimierte - Herrschaft auf Zeit geben kann (vgl. BVerfG vom 18.4.1989 BVerfGE 79, 311/343; VerfGH vom 19.1.1994 VerfGHE 47, 1/13 f.; Böckenförde in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. II, 3. Aufl. 2004, § 24 Rn. 50 f.; Zacher, BayVBl 1971, 321/324; Vedder, Intraföderale Staatsverträge, S. 336 f.; Fulda, Demokratie und pacta sunt servanda, 2002, S. 7).

    Die vergleichsweise lange Vertragsbindung erscheint damit insgesamt hinnehmbar, zumal nach den allgemeinen Grundsätzen der "clausula rebus sic stantibus" auch bei intraföderalen Staatsverträgen ein Recht auf Vertragsanpassung oder vorzeitige Kündigung besteht, wenn einer Vertragspartei infolge nachträglich grundlegend geänderter Verhältnisse das unveränderte Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist (vgl. BVerfGE 34, 216/232; Kisker, Kooperation im Bundesstaat, S. 213 ff.).

  • BVerwG, 09.07.1976 - 7 A 1.76

    Widerklage bei Länderstreit - Bundestreue - Staatsvertrag - Landesverfassung -

    Eine nicht im Vertrag vorgesehene Aufhebung des Zustimmungsbeschlusses durch den Landtag selbst verstößt gegen den allgemeinen Rechtssatz pacta sunt servanda, der als Regel des Staatsvertragsrechts ebenso ungeschriebener Bestandteil des Bundesverfassungsrechts ist wie die vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 34, 216 [231]) entsprechend qualifizierte Ausnahme von dieser Regel, die clausula rebus sic stantibus; eine solche Aufhebung kann darum keine Wirkung zwischen den Vertragspartnern entfalten.

    Die Auffassung des erkennenden Senats entspricht der weiteren Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts, daß das Verhältnis der Bundesländer zueinander heute lückenlos durch das Bundesverfassungsrecht geregelt ist (BVerfGE 34, 216 [232]).

    Nach der bereits erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 34, 216 [232]) ist heute das Verhältnis der Länder im Bundesstaat zueinander lückenlos durch das Bundesverfassungsrecht geregelt, teils durch ausdrückliche Regelungen im Grundgesetz, teils durch den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens.

    Dieser Grundsatz verpflichtet jedes Land, bei der Inanspruchnahme seiner Rechte die gebotene Rücksicht auf die Interessen der anderen Länder und des Bundes zu nehmen und nicht auf Durchsetzung rechtlich eingeräumter Positionen zu dringen, die elementare Interessen eines anderen Landes schwerwiegend beeinträchtigen (BVerfGE 34, 216 [232]).

    Da in der Bundesrepublik Deutschland die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen den Gliedstaaten ausschließlich durch das geltende Bundesverfassungsrecht bestimmt werden, bleibt insoweit für die - an sich mögliche - Anwendung von Völkerrecht kein Raum (vgl. BVerfGE 34, 216 [231]; 36, 1 [24]).

  • BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74

    Bad Pyrmont

    Dazu sind die noch bestehenden "obersten" Selbstverwaltungskörperschaften, die als Repräsentanten der Bevölkerung des untergegangenen Landes angesehen werden können, legitimiert (vgl BVerfGE 3, 267 [280]; 4, 250 [268]; 22, 221 [231]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]).

    Obwohl Vertragspartner Preußens der Staat war, der die Gebiete Waldeck und Pyrmont umschloß, ist die zusätzliche Beteiligung einer Gebietskörperschaft, in der heute die früher zum Gebietsteil Waldeck gehörende Bevölkerung repräsentiert erscheint, in diesem Verfahren nicht erforderlich; denn die Frage, ob ein Anspruch auf die Erhaltung des Amtsgerichts in Bad Pyrmont besteht, berührt nur die Interessen der Bevölkerung von Bad Pyrmont; infolgedessen besteht die Gefahr, daß in derselben Sache mehrere Kläger mit unter Umständen verschieden Anträgen auftreten, nicht; außerdem hätte auch die Weigerung der noch in Betracht kommenden Antragsteller, das in Rede stehende Recht mitzuverfolgen, keinen Einfluß auf die Antragsbefugnis der Antragstellerin (vgl BVerfGE 22, 221 [233]; 34, 216 [227]).

    Eine vertraglich unbeschränkt und vorbehaltlos gegebene Garantie steht jedoch unter dem Vorbehalt der clausula rebus sic stantibus, die ungeschriebener Bestandteil des Bundesverfassungsrechts ist (vgl BVerfGE 34, 216 [231]).

    Nach den vom Senat in der Entscheidung zum Coburger Staatsvertrag (BVerfGE 34, 216 ff) entwickelten Grundsätzen, an denen festzuhalten ist, findet die clausula rebus sic stantibus Anwendung, "wenn sich die Verhältnisse, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden haben, mittlerweile grundlegend geändert haben und angesichts dieser Veränderung das Festhalten am Vertrag oder an einer Einzelvereinbarung innerhalb des Vertrags für den Verpflichteten unzumutbar geworden ist" (BVerfGE 34, 216 [232]).

    Das grundsätzlich anzuerkennende Prinzip der Einräumigkeit der Verwaltung (vgl BVerfGE 34, 216 [233]) fordert aber wegen der häufig erforderlichen Zusammenarbeit und des erstrebenswerten Informationsaustausches besonders auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Möglichkeit eine Anpassung der Bezirke der Gerichte erster Instanz an die Bezirke der Unterstufe der inneren Verwaltung (BVerfGE 34, 216 [233 f.]).

    Ebenso wie die Neugliederung der Staatsverwaltung (BVerfGE 34, 216 [234]) verträgt auch eine Neugliederung der Bezirke der erstinstanzlichen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit vernünftigerweise keine Ausnahme, die erkennbar dem mit der Reform verfolgten Zweck zuwiderläuft.

    Daraus hat das Bundesverfassungsgericht die Folgerung gezogen, daß der sich auf die clausula rebus sic stantibus Berufende grundsätzlich verpflichtet ist, mit dem aus dem Vertrag Berechtigten in ernsthafte Verhandlungen einzutreten, die die Anpassung der Vereinbarung an die neuen Verhältnisse zum Ziel haben (BVerfGE 34, 216 [236 f.]).

    Ist eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse - wie hier - nicht möglich, so kommt zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen den vertraglichen Leistungen und Gegenleistungen nur ein angemessener Ausgleich in Gestalt einer Geldleistung in Betracht, der weder einen Schadensersatz noch eine Entschädigung darstellt (vgl BVerfGE 34, 216 [237]).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Dieser ungeschriebene Verfassungsgrundsatz, der dem bundesstaatlichen Prinzip entspringt, gebietet gerade auch beim Gebrauch bestehender Kompetenzen gegenseitige Rücksichtnahme; er hält die Egoismen des Bundes und der Länder in Grenzen und greift dort ein, wo deren Interessen auseinanderfallen, und zwar so, daß der eine Teil Schaden nimmt, wenn der andere Teil seine Maßnahmen ausschließlich nach seinen Interessen treffen würde (vgl. BVerfGE 4, 115 [140 f.]; 12, 205 [254 f.]; 32, 199 [218]; 34, 216 [232]; 31, 314 [354] abw. M.).
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 24/15

    Tatsächliche Verständigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem

    Der Grundsatz vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage ist ungeschriebener Bestandteil des Bundesverfassungsrechts (vgl. auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1973  2 BvH 1/72, BVerfGE 34, 216) und gilt grundsätzlich auch für die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren.
  • LG Itzehoe, 11.06.2020 - 10 O 84/20

    Klage gegen Google abgewiesen: Keine Verpixelung eines Grundstücks im

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Eingriffe in die Privatsphäre nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zulässig sind (BVerfGE 27, 344 (351) = NJW 1970, 555; BVerfGE 32, 373 (379) = NJW 1972, 1123; BVerfGE 33, 367 (376 f.) = NJW 1972, 2214; BVerfGE 34, 238 (246) = NJW 1973, 609; BVerfGE 65, 1 (43 f.) = NJW 1984, 419, vgl. BeckOK GG/Lang, 42. Ed. 1.12.2019, GG Art. 2 Rn. 41).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auf sich beruhen kann deshalb, ob die genannte Klausel, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung von Staatsverträgen als ungeschriebenen Bestandteil des Bundesverfassungsrechts anerkannt hat (BVerfGE 34, 216 [231]; 42, 345 [358]), darüber hinaus als verfassungsrechtliches Prinzip angesehen werden könnte.
  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11

    Werbeentgeltabschöpfung; Auskunftsverlangen; Beanstandung; Medienaufsicht;

    Der Grundsatz der Bundestreue verpflichtet jedes Land, bei der Inanspruchnahme seiner Rechte die gebotene Rücksicht auf die Interessen der anderen Länder und des Bundes zu nehmen und nicht auf Durchsetzung rechtlich eingeräumter Positionen zu dringen, die elementare Interessen eines anderen Landes schwerwiegend beeinträchtigen (BVerfG, Urteil vom 30. Januar 1973 - 2 BvH 1/72 - BVerfGE 34, 216 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 47/11

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 11.12

    Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 48/11

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

  • BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76

    Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen

  • VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15

    Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur

  • BFH, 17.05.2021 - IX R 32/18

    Zulässigkeit der Erhebung der Glücksspielabgabe nach dem Glücksspielgesetz

  • VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95

    Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu

  • VG Freiburg, 11.05.2011 - 5 K 764/11

    Bürgerbegehren zu Grundsatzfrage der Bauplanung; Einstweilige Anordnung gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1989 - 1 S 247/87

    Zweckverband: Ausfertigung der Gründungssatzung - Kündigung der Mitgliedschaft

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 05.2923

    Unentgeltliche Übernahme der Räumpflicht eines Anliegers durch Gemeinde

  • BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Treuhandanstalt-Richtlinien

  • VG Schleswig, 12.10.2023 - 6 B 15/23

    Schobüller Freibad darf vorläufig nicht abgerissen werden

  • BVerfG, 27.11.1974 - 2 BvH 1/73

    Auflösung des Forstamtes Königsberg i. Bay.

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92

    Abwendung eines Konkurses durch ein gerichtliches Vergleichsverfahren nach

  • LG Würzburg, 30.01.2019 - 3 S 1994/17

    Abstrakter Rechtssatz, Billigkeitskontrolle, vermögenswirksame Leistungen,

  • BVerwG, 15.06.2017 - 10 B 12.16

    Beendigung einer Verwaltungsgemeinschaft

  • BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79

    Verfassungsstreitbezüglich des Umfangs der Verpflichtungen nach Übertragung des

  • VG Stuttgart, 29.04.2015 - 7 K 57/14

    Beibehaltung des öffentlichen Bauhofs nach Zusammenlegung einer selbstständigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 15 A 1544/11

    Wirksamkeit der Beendigung der Mitgliedschaft in dem Zweckverband Volkshochschule

  • VGH Hessen, 04.09.1990 - 11 TH 2140/89

    Betriebliche Altersversorgung - Freistellungsanspruch in Form eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 48/84

    Rückwirkende Erhöhung der Kreisumlage durch Erlass einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1979 - 7 A 81/77
  • LG Köln, 02.03.2016 - 28 O 373/15
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1979 - II C 5/77
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91

    Kündigung einer Zweckvereinbarung über Schulkosten

  • BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 186.85

    Anschlusszwang und Benutzungszwang an gemeindliche Entwässerungsanlage für ein zu

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvH 1/76

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfassungsstreits zwischen dem Bund und

  • SG Nürnberg, 13.07.2015 - S 11 KR 538/14

    Krankenversicherung

  • SG Karlsruhe, 12.07.2011 - S 9 KR 612/10

    Krankenversicherung - Krankengeldwahltarif - Rechtsnatur und Beendigung nach §

  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 153-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 152-VIII-98

  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 193-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 192-VIII-98

  • BayObLG, 09.06.1987 - RReg. 1 Z 89/86

    Coburgisches Haus und Staatsarchiv

  • BVerwG, 20.12.1973 - VII B 70.73

    Vereinbarkeit einer das Ausscheiden aus einem kommunalen Zweckverband von der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.11.1988 - 3 C 5/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht