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   BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08   

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BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08 (https://dejure.org/2008,2965)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2008 - 1 BvR 76/08 (https://dejure.org/2008,2965)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 76/08 (https://dejure.org/2008,2965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 6 Abs. 1 S. 2, 3 Abs. 1, 48a, 115; GG Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2, 101 Abs. 1 S. 2
    Altersgrenze für erstmalige Bestellung zum hauptberuflichen Notar auch für bisherigen Notar im Landesdienst verfassungsmäßig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze von 60 Jahren für die erstmalige Bestellung zum Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung nach § 6 Abs. 1 S. 2 Bundesnotarordnung (BNotO); Geltung der Altersgrenze für die Bestellung zum Nurnotar gegenüber einem Notar im Landesdienst im ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Bestellung zum Notar

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 256
  • NJW 2008, 1212
  • DNotZ 2008, 550
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 82, 159 ).

    Zwar kann die Außerachtlassung einer Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht einen Entzug des gesetzlichen Richters darstellen, wobei auch der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ).

    Dies kommt dann in Betracht, wenn ein Gericht seine Vorlagepflicht grundsätzlich verkennt, wenn es bewusst von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ohne Vorlagebereitschaft abweicht oder wenn zu einer entscheidungserheblichen europarechtlichen Frage eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vorliegt und das letztinstanzliche Hauptgericht den ihm zukommenden Beurteilungsspielraum in unvertretbarer Weise überschritten hat (vgl. BVerfGE 82, 159 ; stRspr).

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 82, 159 ).

    a) Die Gewährleistung der Berufsfreiheit schließt die Festsetzung einer Altersgrenze für die Ausübung eines Berufs nicht generell aus (vgl. BVerfGE 1, 264 ; 9, 338 ).

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Auf der Grundlage ähnlicher Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht daher auch eine Altersgrenze von 55 Jahren für Mediziner, die erstmals zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden wollten, für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (vgl. BVerfGE 103, 172 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber auf der Grundlage einer zulässigen generalisierenden Betrachtung (vgl. BVerfGE 70, 1 ) hierin Gefahren für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der notariellen Amtsführung sieht.
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Außerdem muss die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen und darf insbesondere für die Berufsträger keine unzumutbare Belastung darstellen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 64, 72 ).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst dann überschritten, wenn die Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich verletzt wird (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 76, 93 ; 87, 282 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Außerdem muss die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen und darf insbesondere für die Berufsträger keine unzumutbare Belastung darstellen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 64, 72 ).
  • BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1506/04

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit durch Ablehnung einer länderübergreifenden

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege steht bei der Erwägung im Vordergrund, für die Kontinuität der Amtsführung der Notare Sorge zu tragen (vgl. hierzu auch BVerfGK 5, 356 ).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Zwar kann die Außerachtlassung einer Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht einen Entzug des gesetzlichen Richters darstellen, wobei auch der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung -

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
    Derartige Beschränkungen sind jedoch statthaft, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt werden soll (vgl. BVerfGE 55, 185 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 29.10.1992 - 1 BvR 1581/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Altersgrenze für Notare

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • OLG Stuttgart, 12.01.2007 - Not 12/06

    Notarbestellung: Besetzung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im

  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 23/07

    Altersgrenze bei Übernahme von Notarbewerbern aus dem Landesdienst

  • BGH, 27.11.2012 - XI ZR 439/11

    Zur Widerruflichkeit des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten" im Fernabsatz

    Ob nach Maßgabe dieser Kriterien die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist und keinem vernünftigen Zweifel unterliegt, dass eine Vorlage an den Gerichtshof verzichtbar ist, bleibt allerdings allein der Beurteilung des nationalen Gerichts überlassen (EuGH, Slg. 2005, I-8151 Rn. 37; vgl. auch BVerfGK 13, 256, 261 f.).
  • BGH, 27.11.2012 - XI ZR 384/11

    Zur Widerruflichkeit des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten" im Fernabsatz

    Ob nach Maßgabe dieser Kriterien die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist und keinem vernünftigen Zweifel unterliegt, dass eine Vorlage an den Gerichtshof verzichtbar ist, bleibt allerdings allein der Beurteilung des nationalen Gerichts überlassen (EuGH, Slg. 2005, I-8151 Rn. 37; vgl. auch BVerfGK 13, 256, 261 f.).
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 16/09

    Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit

    Diese Regelung, durch die der Notar seine ihm nach der Bundesnotarordnung bis dahin zugewiesene Stellung als Träger eines öffentlichen Amtes verliert, ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat (BVerfG DNotZ 1993, 260 ff.; bestätigend NJW 2008, 1212 Tz. 15; zu der in § 6 Abs. 1 Satz 2 BNotO bestimmten Altersgrenze für die erstmalige Bestellung zum Notar vgl. Senat in BGHZ 174, 273 Tz. 16 ff.; Beschluss vom 14. Dezember 1992 - NotZ 53/92 - BGHR BNotO [n.F.] § 6 Abs. 1 Satz 2 - Altersgrenze 1).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2013 - 9-VII-12

    Höchstaltersgrenze für Hochschulzugang und Berufsfreiheit

    Es handelt sich dabei um eine subjektive Zulassungsvoraussetzung, die in der Person des Studienbewerbers begründet ist (vgl. BVerfG vom 4.5.1983 = BVerfGE 64, 72/82; BVerfG vom 30.1.2008 = NJW 2008, 1212/1213).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG, die im berufsrechtlichen Bereich des Art. 101 BV herangezogen werden kann (vgl. VerfGH 50, 129/139 m. w. N.), müssen Altersgrenzen zum Schutz eines "besonders wichtigen" oder "überragenden" Gemeinschaftsguts, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, erforderlich sein (BVerfG vom 31.3.1998 = NJW 1998, 1776/1777; BVerfG NJW 2008, 1212/1213).

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413

    Verlängerung einer Sachverständigenbestellung über die Altersgrenze hinaus

    Soweit er sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2008 (NJW 2008, 1212/1213) beruft, wonach Altersgrenzen auf der Stufe der subjektiven Zulassungsvoraussetzung in die Freiheit der Berufswahl eingreifen, sind diese Erwägungen nicht auf den vorliegenden Fall der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen übertragbar.
  • OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung bestehen grundsätzlich nicht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.1.2008 - 1 BvR 76/08, in: NJW 2008, 1212 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 2 Not 8/10

    Notarrecht: Anspruch auf Ausübung des Notaramtes nach Erreichen der Altersgrenze

    Die Regelung in §§ 47 Nr. 1, 48a BNotO, wonach das Amt des Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren erlischt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 30. Januar 2008, 1 BvR 76/08, NJW 2008, 1212 und vom 29. Oktober 1992, DNotZ 1993, 260 - 263).
  • VG Berlin, 25.06.2009 - 16 K 26.09

    Widerruf einer Bestimmung zum Sachverständigen

    Die weiteren Fragen der materiellen Verfassungskonformität und insbesondere Verhältnismäßigkeit der pauschalen Altersgrenze und ihrer Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) bedürfen demnach keiner Antwort (dazu jüngst BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 76/08 -, NJW 2008, 1212; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18/07 -, zitiert nach juris; BayVGH, Urteil vom 28. Januar 2009 - 22 BV 08.1413 -, zitiert nach juris).
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