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   BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07   

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BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07 (https://dejure.org/2008,1107)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2008 - 2 BvR 398/07 (https://dejure.org/2008,1107)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 (https://dejure.org/2008,1107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz des Berufsbeamtentums einer garantierten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden durch eine Arbeitszeitverlängerung auf 42 Stunden; Ableisten einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden als Gesundheitsgefährdung ...

  • hensche.de

    Arbeitszeit

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 12; ; GG Art. 19 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit der Heraufsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit bayricher Beamter auf 42 Stunden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In Bayern müssen Beamte länger arbeiten - Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung hat keinen Erfolg

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässige Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.2.2008)

    Beamten-Klage gegen 42-Stunden-Woche in Bayern gescheitert // Bundesverfassungsgericht sieht keine "Gesundheitsgefahr"

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Die Ver­län­ge­rung der Wo­chen­ar­beits­zeit bay­ri­scher Be­am­te auf 42 St­un­den ist ver­fas­sungs­ge­mäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 242
  • NVwZ 2008, 667
  • NVwZ 2008, 668
  • DVBl 2008, 448
  • BB 2008, 441
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    Vielmehr entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, dass ein Beamter seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat (BVerfGE 21, 329 ; 55, 207 ; 99, 300 ).

    Noch im Jahre 1938 belief sich die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten auf 51 Stunden in der Woche (vgl. BVerfGE 55, 207 ).

    Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation auf die geleisteten Arbeitsstunden umzulegen und eine Arbeitszeitverlängerung gleichzeitig als Besoldungskürzung zu begreifen (vgl. BVerfGE 55, 207 ; anders Leisner-Egensperger, ZBR 2004, S. 333 ff.).

    Ebenso wie nicht jede Herabsetzung der Arbeitszeit in der Vergangenheit eine Verminderung der Besoldung nach sich gezogen hat, ist der Dienstherr auch bei einer Erhöhung der Arbeitszeit grundsätzlich nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Vergütungsanspruch zu gewähren, solange die Besoldung sich im Rahmen des Angemessenen hält (vgl. BVerfGE 55, 207 ; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 2 NB 2/94 - juris).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    Vielmehr entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, dass ein Beamter seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat (BVerfGE 21, 329 ; 55, 207 ; 99, 300 ).

    Dienstbezüge, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung sind vielmehr die Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich ihm der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (BVerfGE 21, 329 ; 99, 300 ; 114, 258 ).

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1402/03

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Willkürverbot; Verstoß gegen das

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    a) Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, der besagt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Beamten 40 Stunden nicht überschreiten darf (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGK 7, 401 ; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1/01 - NVwZ 2003, S. 617 ).

    Er darf die Wochenarbeitszeit insbesondere nicht auf ein Maß festlegen, das die Beamten übermäßig belastet oder gar geeignet ist, ihre Gesundheit zu gefährden (vgl. BVerfGK 7, 401 ).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    Vielmehr entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, dass ein Beamter seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat (BVerfGE 21, 329 ; 55, 207 ; 99, 300 ).

    Dienstbezüge, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung sind vielmehr die Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich ihm der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (BVerfGE 21, 329 ; 99, 300 ; 114, 258 ).

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    Das Recht der Beamten und das der Arbeitnehmer - auch derjenigen im öffentlichen Dienst - unterscheiden sich auch im hier betroffenen Bereich der Arbeitszeitregelung grundlegend voneinander (vgl. BVerfGE 52, 303 ; 63, 152 ).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    Das Recht der Beamten und das der Arbeitnehmer - auch derjenigen im öffentlichen Dienst - unterscheiden sich auch im hier betroffenen Bereich der Arbeitszeitregelung grundlegend voneinander (vgl. BVerfGE 52, 303 ; 63, 152 ).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    Dieses Organisationsermessen findet seine Grenze namentlich in dem hergebrachten Grundsatz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 43, 154 ).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    a) Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, der besagt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Beamten 40 Stunden nicht überschreiten darf (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGK 7, 401 ; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1/01 - NVwZ 2003, S. 617 ).
  • BVerwG, 14.10.1994 - 2 NB 2.94

    Beamtenrecht - Landesrechtliche Arbeitszeitverlängerung - Vereinbarkeit mit

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    Ebenso wie nicht jede Herabsetzung der Arbeitszeit in der Vergangenheit eine Verminderung der Besoldung nach sich gezogen hat, ist der Dienstherr auch bei einer Erhöhung der Arbeitszeit grundsätzlich nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Vergütungsanspruch zu gewähren, solange die Besoldung sich im Rahmen des Angemessenen hält (vgl. BVerfGE 55, 207 ; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 2 NB 2/94 - juris).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
    Denn auch wenn man dies bejaht, so ist die in Rede stehende Arbeitszeitverlängerung als Berufsausübungsregelung im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 GG doch jedenfalls durch Art. 33 Abs. 5 GG gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • VGH Bayern, 07.02.2007 - 3 ZB 06.204
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Beides ist vielmehr Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (vgl. BVerfGE 39, 196 [200 f.]; - 114, 258 [298]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, Absatz-Nr. 10).

    Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation ohne weiteres proportional zur geleisteten Arbeitszeit zu berechnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, Absatz-Nr. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, NVwZ 2005, S. 594 [596]).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 5 LB 68/22

    Gymnasiale Oberstufe; gymnasiales Angebot; Gymnasiallehrkräfte; Gymnasium; IGS;

    Von dem letztgenannten Aspekt ist auch umfasst, dass der Dienstherr bei der Bestimmung der Arbeitszeit seiner Beamten dafür Sorge trägt, diese nicht zu überlasten (Jachmann, a. a. O., Art. 33 Rn. 49; Leisner, Personaleinsparungen ohne Aufgabenreduktion, ZBR 1998, 73, 81), wobei eine Überlastung nicht erst dann gegeben ist, wenn Gesundheitsschädigungen drohen; die Fürsorgepflicht steht vielmehr auch einer ständigen Arbeitsüberlastung entgegen (BVerfG, Beschluss vom 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 -, juris Rn. 8; Leisner, a. a. O., 73, 81).

    Dass die in § 60 Abs. 1 NBG festgelegte Obergrenze der jahresdurchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit als solche zu einer dauerhaften Überlastung der niedersächsischen Beamtenschaft führte und deshalb mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar wäre, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, denn es existiert bereits kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der besagt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Beamten 40 Stunden nicht überschreiten soll (BVerfG, Beschluss vom 30.1.2008, a. a. O., Rn. 7 [...]).

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    Dies entspricht der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, wonach es nicht geboten ist, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungssystemen gleich zu regeln bzw gleich zu behandeln ( vgl BVerfG Beschluss vom 18.6.1975 - 1 BvL 4/74 - BVerfGE 40, 121 = SozR 2400 § 44 Nr. 1, Juris RdNr 59; BVerfG Beschluss vom 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 - BVerfGE 75, 78 - Juris RdNr 81; BVerfG Beschluss vom 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - Juris RdNr 13; BVerfG Beschluss vom 26.2.2010 - 1 BvR 1541/09 - Juris RdNr 35; BVerwG Beschluss vom 18.2.1992 - 2 B 147/91 - Juris RdNr 6; BVerwG Beschluss vom 24.1.2005 - 2 B 95/04 - Juris RdNr 5) .
  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09

    Behinderung; Grad der Behinderung; Schwerbehinderter; gleichgestellte behinderte

    Die Verschiedenheit der jeweiligen Ordnungssysteme vermag nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine unterschiedliche Regelung zu rechtfertigen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 2 BvL 9/88 - BVerfGE 85, 176 ; Kammerbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - DVBl 2008, 448; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 C 96.78 - BVerwGE 59, 176 , vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 22.89 - Beschlüsse vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 44.88 - Buchholz 240 § 28 BBesG Nr. 14, vom 18. Februar 1992 - BVerwG 2 B 147.91 - Buchholz 239.1 § 86 BeamtVG Nr. 2, vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 2 NB 2.94 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 73 und vom 30. Januar 2008 - BVerwG 2 B 59.07 - juris).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 45.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Kraft seines Organisationsermessens steht es allein dem Dienstherrn zu, die konkrete Arbeitszeit der Beamten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - BVerfGK 13, 242 sowie OVG Münster, Beschluss vom 31. März 2010 - 6 B 1734/09 - juris Rn. 6, zum Umfang der Arbeitszeit).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 44.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Kraft seines Organisationsermessens steht es allein dem Dienstherrn zu, die konkrete Arbeitszeit der Beamten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - BVerfGK 13, 242 sowie OVG Münster, Beschluss vom 31. März 2010 - 6 B 1734/09 - juris Rn. 6, zum Umfang der Arbeitszeit).
  • OVG Thüringen, 08.11.2016 - 2 N 383/12

    Arbeitszeitverkürzung für Polizeivollzugsbeamte im Wechselschichtdienst

    Zweiten Senats, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - Juris, Rn. 7 f.; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 2/01 - Juris, Rn. 36).

    Er darf die Wochenarbeitszeit insbesondere nicht auf ein Maß festlegen, das die Beamten übermäßig belastet, über ihre physischen und psychischen Kräfte hinaus in Anspruch nimmt oder gar geeignet ist, ihre Gesundheit zu gefährden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - Juris, Rn. 8, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 2008 - 2 BvR 263/07 - Juris, Rn. 8).

    Der Dienstherr hat grundsätzlich auch eine gewisse Parallelität zu den Dienstzeiten im öffentlichen Dienst im Übrigen zu wahren (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - Juris, Rn. 8).

    30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - Juris, Rn. 10; Beschluss des Zweiten Senats vom 25. November 1980 - 2 BvL 7/76, 2 BvL 8/76, 2 BvL 9/76 - Juris, Rn. 109; vgl. auch zur Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 2/01 - Juris, Rn. 36).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an

    Anhaltspunkte dafür, dass mit einer dergestalt vorübergehend erhöhten Wochenarbeitszeit ein Maß erreicht wird, das die Lehrkräfte übermäßig belastet oder gar geeignet ist, ihre Gesundheit zu gefährden, liegen nicht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, juris Rn. 8 f., wonach von einer Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte auf 42 Stunden keine Gesundheitsgefahr ausgeht).
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869

    Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach

    Letzteres entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1970 - II C 45.68 - BVerwGE 37, 21/29 f.; U.v. 29.4.2004 - 2 C 9.03 - NVwZ 2004, 1255; vgl. auch BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668).

    Auch aus dem von Klägerseite zitierten Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - (NVwZ 2008, 668) ergibt sich vorliegend nicht, dass eine Erhöhung der Arbeitszeit mit einem zusätzlichen Vergütungsanspruch auszugleichen wäre.

    Ebenso wie nicht jede Herabsetzung der Arbeitszeit in der Vergangenheit eine Verminderung der Besoldung nach sich gezogen habe, sei der Dienstherr auch bei einer Erhöhung der Arbeitszeit grundsätzlich nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Vergütungsanspruch zu gewähren, solange die Besoldung sich im Rahmen des Angemessenen halte (BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668 m.w.N.).

    Wie gezeigt (s. Nr. 2.1.3.) ist aber der Dienstherr auch bei einer Erhöhung der Arbeitszeit (besoldungsrechtlich) grundsätzlich nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Vergütungsanspruch zu gewähren, solange die Besoldung sich insgesamt im Rahmen des Angemessenen hält (BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668 m.w.N.), wobei - wie gezeigt - vorliegend die im Wege einer Gesamtabwägung zu bewertende Angemessenheit in diesem Sinn nicht ernstlich zweifelhaft ist (s. Nr. 2.1.3.).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 148/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

    Von dem letztgenannten Aspekt ist auch umfasst, dass der Dienstherr bei der Bestimmung der Arbeitszeit seiner Beamten dafür Sorge trägt, diese nicht zu überlasten (Jachmann, a. a. O., Art. 33 Rn. 49; Leisner, Personaleinsparungen ohne Aufgabenreduktion, ZBR 1998, 73, 81), wobei eine Überlastung nicht erst dann gegeben ist, wenn Gesundheitsschädigungen drohen; die Fürsorgepflicht steht vielmehr auch einer ständigen Arbeitsüberlastung entgegen (BVerfG, Beschluss vom 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 -, juris Rn. 8; Leisner, a. a. O., 73, 81).

    Dass die in § 60 Abs. 1 NBG festgelegte Obergrenze der jahresdurchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit als solche zu einer dauerhaften Überlastung der niedersächsischen Beamtenschaft führte und deshalb mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar wäre, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, denn es existiert bereits kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der besagt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Beamten 40 Stunden nicht überschreiten soll (BVerfG, Beschluss vom 30.1.2008, a. a. O., Rn. 7 [in dieser Entscheidung ist die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit von Beamten des Freistaates Bayern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf 42 Wochenstunden für verfassungskonform erachtet worden]).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 47.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

  • VGH Bayern, 27.01.2009 - 15 BV 08.263

    Gleichstellung eines behinderten Beamten - Verkürzung der Wochenarbeitszeit

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2022 - 5 LA 84/21

    Gymnasiallehrkräfte; IGS; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstundenzahl; Regelstundenzahl

  • VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10

    Der Kindererziehungszuschlag ist auch auf das Mindestruhegehalt zu gewähren

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 46.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 5 KN 79/16

    Artikelgesetz; Einschätzungsprärogative; Evidenzkontrolle; Förderschule;

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 206/09

    Angemessenheit der Besoldung eines Richters

  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 18.01540

    Beamter in der Integrierten Leitstelle - Anspruch auf Gewährung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 1 K 132/20

    Anhebung des Beginns der altersbedingten Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung

  • VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 140/15

    Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 216/09

    Verwaltungsgericht Halle holt in einem besoldungsrechtlichen Klageverfahren die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 6 A 2270/07

    Einstufung des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung als maßgeblichen

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 162/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; Schulleiter; Schulleiterin

  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721

    Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit bayerischer Beamter in einem am

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 208/09

    Angemessenheit der Besoldung eines Richters

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 207/09

    Angemessenheit der Besoldung eines Richters

  • ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1445/12

    Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Dauer der

  • OVG Hamburg, 28.01.2021 - 5 Bf 200/18

    Beamtenversorgung; zusätzliche Berücksichtigung von Vordienstzeiten als

  • VG München, 21.12.2021 - M 5 K 21.3458

    Rechtmäßigkeit der Streichung der Faschingsferien 2021

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2018 - 2 KN 1/17

    Arbeitszeit von Studienleiterinnen und -leitern ist teilweise neu zu ermitteln

  • VG Köln, 19.06.2019 - 3 K 15331/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - 7 B 27.14

    Berufung; Sanitätsoffizier; Rückerstattung; Ausbildungsgeld; Fachausbildung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2020 - 1 A 2603/17

    Besoldung eines innerhalb des Bundesbereichs abgeordneten Beamten hinsichtlich

  • VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 143/15

    Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen

  • OVG Bremen, 24.06.2020 - 2 LB 39/20
  • VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 111/16

    Amtsangemessene Alimentation

  • LAG Köln, 24.08.2012 - 5 Sa 120/12

    Einbeziehung in ein Auswahlverfahren; Anforderungprofil des Arbeitgebers

  • VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 142/15

    Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen

  • VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 141/15

    Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen

  • VG Augsburg, 04.07.2019 - Au 2 K 17.1082

    Anspruch auf Übernahme eines Berufsfeuerwehrbeamten in den

  • VGH Bayern, 28.09.2020 - 3 ZB 18.1998

    Rückabwicklung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos einer Gymnasiallehrerin

  • VG Bremen, 10.09.2019 - 6 K 1658/18

    Erstattung für geleistete Ü50-Stunden - Ausgleichsanspruch; Feststellungsklage;

  • VG München, 06.08.2010 - M 21 S 10.329

    Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung einer Tätigkeit als Monteur bei der

  • VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 11.01242

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62

  • VG Bremen, 10.09.2019 - 6 K 1980/18

    Erstattung für geleistete Ü-50-Stunden - Ausgleich; Feststellungsklage;

  • VG Düsseldorf, 15.04.2011 - 26 K 8463/10

    Kürzung von Versorgungsbezügen einer begrenzt dienstfähigen Lehrerin ist

  • VG Saarlouis, 16.10.2009 - 2 K 1666/08
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