Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.2012 - 1 BvF 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4610
BVerfG, 30.01.2012 - 1 BvF 1/09 (https://dejure.org/2012,4610)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2012 - 1 BvF 1/09 (https://dejure.org/2012,4610)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 1 BvF 1/09 (https://dejure.org/2012,4610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 93 Abs 1 Nr 2 GG, § 76 BVerfGG, Art 1 Nr 46 Job-AQTIV-G
    Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einstellung eines Verfahrens zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente bei Rücknahme des Antrags

  • rewis.io

    Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Anforderungen an die Einstellung eines Verfahrens zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente bei Rücknahme des Antrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes mit dem

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2012 - 1 BvF 1/09
    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 m.w.N.).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 4/07 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiung wegen

    Insoweit habe der Berliner Senat einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht ([BVerfG] - 1 BvF 1/09) gestellt.

    Ist danach im zu entscheidenden Fall § 147a SGB III insgesamt in seiner - ursprünglichen - Fassung des EEÄndG (aaO) anzuwenden, bedarf es - unbeschadet des laufenden Normenkontrollverfahrens 1 BvF 1/09 - keiner abschließenden Äußerung zu der von der Revision aufgeworfenen Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 147a Abs. 2 Nr. 2 SGB III idF des Job-AQTIV-Gesetzes (aaO).

  • VG Köln, 15.12.2010 - 25 L 1733/10
    Die dort zu treffende Entscheidung hängt (u.a.) von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen ab, namentlich von den Fragen, ob die als Ermächtigungsgrundlage in Betracht kommende Vorschrift des § 55 HGrG entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvF 1/09 - entwickelten Grundsätzen verfassungskonform dahingehend einschränkend ausgelegt werden muss, dass eine Prüfung landesunmittelbarer Körperschaften nur in Betracht kommt, soweit dem Antragsgegner aus der Verfassung ableitbare Prüfrechte akzessorisch zu Aufsichtskompetenzen des Bundes zustehen oder § 55 HGrG keine derartige verfassungskonforme Auslegung zulässt und der Rechtsstreit gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss.
  • VG Köln, 15.12.2010 - 25 L 1645/10
    Die dort zu treffende Entscheidung hängt (u.a.) von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen ab, namentlich von den Fragen, ob die als Ermächtigungsgrundlage in Betracht kommende Vorschrift des § 55 HGrG entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvF 1/09 - entwickelten Grundsätzen verfassungskonform dahingehend einschränkend ausgelegt werden muss, dass eine Prüfung landesunmittelbarer Körperschaften nur in Betracht kommt, soweit dem Antragsgegner aus der Verfassung ableitbare Prüfrechte akzessorisch zu Aufsichtskompetenzen des Bundes zustehen oder § 55 HGrG keine derartige verfassungskonforme Auslegung zulässt und der Rechtsstreit gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss.
  • VG Köln, 15.12.2010 - 25 L 1554/10

    Eilbedürftigkeit der Beantwortung der Fragen zur Stärkung des Bundeseinflusses

    Die dort zu treffende Entscheidung hängt (u.a.) von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen ab, namentlich von den Fragen, ob die als Ermächtigungsgrundlage in Betracht kommende Vorschrift des § 55 HGrG entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvF 1/09 - entwickelten Grundsätzen verfassungskonform dahingehend einschränkend ausgelegt werden muss, dass eine Prüfung landesunmittelbarer Körperschaften nur in Betracht kommt, soweit dem Antragsgegner aus der Verfassung ableitbare Prüfrechte akzessorisch zu Aufsichtskompetenzen des Bundes zustehen oder § 55 HGrG keine derartige verfassungskonforme Auslegung zulässt und der Rechtsstreit gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss.
  • VG Köln, 15.12.2010 - 25 L 1552/10
    Die dort zu treffende Entscheidung hängt (u.a.) von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen ab, namentlich von den Fragen, ob die als Ermächtigungsgrundlage in Betracht kommende Vorschrift des § 55 HGrG entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvF 1/09 - entwickelten Grundsätzen verfassungskonform dahingehend einschränkend ausgelegt werden muss, dass eine Prüfung landesunmittelbarer Körperschaften nur in Betracht kommt, soweit dem Antragsgegner aus der Verfassung ableitbare Prüfrechte akzessorisch zu Aufsichtskompetenzen des Bundes zustehen oder § 55 HGrG keine derartige verfassungskonforme Auslegung zulässt und der Rechtsstreit gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht