Rechtsprechung
BVerfG, 30.01.2012 - 1 BvF 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 93 Abs 1 Nr 2 GG, § 76 BVerfGG, Art 1 Nr 46 Job-AQTIV-G
Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 93 Abs 1 Nr 2 GG, § 76 BVerfGG, Art 1 Nr 46 Job-AQTIV-G
Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einstellung eines Verfahrens zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente bei Rücknahme des Antrags
- rewis.io
Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1
Anforderungen an die Einstellung eines Verfahrens zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente bei Rücknahme des Antrags - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98
Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes mit dem …
Auszug aus BVerfG, 30.01.2012 - 1 BvF 1/09
Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 m.w.N.).
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 4/07 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiung wegen …
Insoweit habe der Berliner Senat einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht ([BVerfG] - 1 BvF 1/09) gestellt.Ist danach im zu entscheidenden Fall § 147a SGB III insgesamt in seiner - ursprünglichen - Fassung des EEÄndG (…aaO) anzuwenden, bedarf es - unbeschadet des laufenden Normenkontrollverfahrens 1 BvF 1/09 - keiner abschließenden Äußerung zu der von der Revision aufgeworfenen Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 147a Abs. 2 Nr. 2 SGB III idF des Job-AQTIV-Gesetzes (…aaO).
- VG Köln, 15.12.2010 - 25 L 1733/10 Die dort zu treffende Entscheidung hängt (u.a.) von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen ab, namentlich von den Fragen, ob die als Ermächtigungsgrundlage in Betracht kommende Vorschrift des § 55 HGrG entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvF 1/09 - entwickelten Grundsätzen verfassungskonform dahingehend einschränkend ausgelegt werden muss, dass eine Prüfung landesunmittelbarer Körperschaften nur in Betracht kommt, soweit dem Antragsgegner aus der Verfassung ableitbare Prüfrechte akzessorisch zu Aufsichtskompetenzen des Bundes zustehen oder § 55 HGrG keine derartige verfassungskonforme Auslegung zulässt und der Rechtsstreit gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss.
- VG Köln, 15.12.2010 - 25 L 1645/10 Die dort zu treffende Entscheidung hängt (u.a.) von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen ab, namentlich von den Fragen, ob die als Ermächtigungsgrundlage in Betracht kommende Vorschrift des § 55 HGrG entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvF 1/09 - entwickelten Grundsätzen verfassungskonform dahingehend einschränkend ausgelegt werden muss, dass eine Prüfung landesunmittelbarer Körperschaften nur in Betracht kommt, soweit dem Antragsgegner aus der Verfassung ableitbare Prüfrechte akzessorisch zu Aufsichtskompetenzen des Bundes zustehen oder § 55 HGrG keine derartige verfassungskonforme Auslegung zulässt und der Rechtsstreit gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss.
- VG Köln, 15.12.2010 - 25 L 1554/10
Eilbedürftigkeit der Beantwortung der Fragen zur Stärkung des Bundeseinflusses …
Die dort zu treffende Entscheidung hängt (u.a.) von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen ab, namentlich von den Fragen, ob die als Ermächtigungsgrundlage in Betracht kommende Vorschrift des § 55 HGrG entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvF 1/09 - entwickelten Grundsätzen verfassungskonform dahingehend einschränkend ausgelegt werden muss, dass eine Prüfung landesunmittelbarer Körperschaften nur in Betracht kommt, soweit dem Antragsgegner aus der Verfassung ableitbare Prüfrechte akzessorisch zu Aufsichtskompetenzen des Bundes zustehen oder § 55 HGrG keine derartige verfassungskonforme Auslegung zulässt und der Rechtsstreit gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss. - VG Köln, 15.12.2010 - 25 L 1552/10 Die dort zu treffende Entscheidung hängt (u.a.) von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen ab, namentlich von den Fragen, ob die als Ermächtigungsgrundlage in Betracht kommende Vorschrift des § 55 HGrG entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvF 1/09 - entwickelten Grundsätzen verfassungskonform dahingehend einschränkend ausgelegt werden muss, dass eine Prüfung landesunmittelbarer Körperschaften nur in Betracht kommt, soweit dem Antragsgegner aus der Verfassung ableitbare Prüfrechte akzessorisch zu Aufsichtskompetenzen des Bundes zustehen oder § 55 HGrG keine derartige verfassungskonforme Auslegung zulässt und der Rechtsstreit gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss.