Rechtsprechung
   BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6797
BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12 (https://dejure.org/2016,6797)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12 (https://dejure.org/2016,6797)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12 (https://dejure.org/2016,6797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 56c StGB; § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB; § 68b Abs. 3 StGB; § 145a StGB
    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer Abstinenzweisung bei einem Suchtkranken; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Zweckerreichung; Abwägung im Einzelfall; Zumutbarkeit; Therapiebereitschaft; Erfolgsaussicht; Fähigkeit zur Abstinenz; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung einer Abstinenzweisung gem. § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB gegenüber einem langjährigen Suchtkranken nicht zumutbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, BtMG 1981, § 68b Abs 1 S 1 Nr 10 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit einer Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68b Abs 1 S 1 Nr 10 StGB) bei erfolglos therapiertem, langjährig drogenabhängigem Delinquenten - Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit einer mit der Anordnung der Führungsaufsicht gegen den suchtkranken Betroffenen verbundenen strafbewehrten Abstinenzweisung; Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Abstinenzweisung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit einer Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68b Abs 1 S 1 Nr 10 StGB) bei erfolglos therapiertem, langjährig drogenabhängigem Delinquenten - Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit einer mit der Anordnung der Führungsaufsicht gegen den suchtkranken Betroffenen verbundenen strafbewehrten Abstinenzweisung; Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Abstinenzweisung

  • rechtsportal.de

    Zumutbarkeit einer mit der Anordnung der Führungsaufsicht gegen den suchtkranken Betroffenen verbundenen strafbewehrten Abstinenzweisung; Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Abstinenzweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abstinenzweisung, oder: Keine Strafbarkeit selbstschädigenden Verhaltens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht - und die langjährige Drogensucht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Anordnung einer strafbewehrten Abstinenzweisung gegen langjährigen, therapieunfähigen und für Allgemeinheit nicht gefährlichen Suchtkranken - Abstinenzweisung muss Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2170
  • StV 2016, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12
    Allerdings muss eine auf die verfassungsmäßige Ordnung gestützte Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 63, 131 ; 65, 1 ; 90, 145 ).

    b) aa) Demgemäß muss eine Weisung gemäß § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB zunächst geeignet sein, den mit ihr angestrebten Zweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    Letzteres bedeutet, dass sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten darf, sondern diesem zumutbar sein muss (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 90, 145 ; 104, 337 ; 110, 177 ; 113, 29 ; 115, 166 stRspr).

    Da im Fall der Verletzung einer Abstinenzweisung gemäß § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB die Möglichkeit der Verhängung einer Strafe als der schärfsten dem Staat zur Verfügung stehenden Sanktion (vgl. BVerfGE 90, 145 ) besteht, kann von dem Betroffenen die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwerturteils im allgemeinen nur erwartet werden, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet.

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Anordnung einer Abstinenzweisung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris) - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 100, 313 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    bb) Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich festgestellt, dass eine Weisung gemäß § 56c StGB, keine Betäubungsmittel zu konsumieren, für sich genommen keinen Verstoß gegen Grundrechte beinhaltet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris, Rn. 5 ff.).

    Insoweit unterscheidet sich die Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht von einer Weisung im Rahmen der Bewährungsaussetzung gemäß § 56c StGB (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris).

  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12
    (2) Demgegenüber kann nicht darauf verwiesen werden, dass es sich bei § 145a StGB um ein Antragsdelikt handelt (§ 145a Satz 2 StGB) und die antragsberechtigte Führungsaufsichtsstelle bei Stellung eines Strafantrags ihrerseits an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ).

    (5) Anders verhält es sich demgegenüber im Fall eines nicht- oder erfolglos therapierten langjährigen Suchtkranken (vgl. zu den unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsprechung: OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488/11 u.a. -, juris, Rn. 22 sowie Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2010 - 2 Ws 228/09 -, NStZ-RR 2010, S. 91 ; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 -, NJW 2009, S. 3315 ).

  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (b) Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr mit Beschluss vom 30. März 2016 (2 BvR 496/12, juris) entschieden, dass eine Abstinenzweisung gemäß § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB regelmäßig dann verhältnismäßig sei, wenn sie gegenüber einer Person angeordnet werde, die ohne weiteres zum Verzicht auf den Konsum von Suchtmitteln fähig sei, und wenn im Falle erneuten Alkohol- oder Suchtmittelkonsums mit der Begehung erheblicher, die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit betreffender Straftaten zu rechnen sei.
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Hiervon geht ersichtlich auch das BVerfG aus, das im Rahmen der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit einer Abstinenzweisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB ausdrücklich darauf abgestellt hat, dass ein Verstoß gegen die genannte Weisung gemäß § 145a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann (BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12 = NJW 2016, 2170, 2171 = StraFo 2016, 293 = StV 2016, 661).

    Gerade im Hinblick auf die Strafbewehrung kann von dem Betroffenen die Befolgung der Weisung nur dann verlangt werden, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12 a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19

    Weisungsverstoß, Führungsaufsicht, Urteilsgründe, Anforderungen

    Eine unzumutbare Weisung liegt demgegenüber jedenfalls in solchen Fällen vor, in denen ein langjähriger, mehrfach erfolglos therapierter Suchtabhängiger aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist und von ihm keine die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigten Straftaten drohen (Senat, 2 Ws 509/16 v. 02.11.2016; 2 Ws 226, 227/17 v. 08.05.2017; 2 Ws 570/17 v. 10.10.2017; BVerfG, 2 BvR 496/12 v. 30.03.2016 in NJW 2016, 2170).
  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

    Auch hat das Landgericht die Zumutbarkeit der einzelnen Weisungen für den Verurteilten im Sinne des § 68b Abs. 3 StGB, der eine einfachgesetzliche Ausprägung der sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen darstellt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12 -, juris Rdnr. 20), nicht erörtert.

    Die nach § 68f StGB - wie vorliegend - kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht beruht auf der Erwägung, dass gerade dem Verurteilten, der wegen einer negativen Prognose nicht in den Genuss der Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB und der mit ihr verbundenen Bewährungshilfe kommen kann, solche Hilfe nicht versagt werden soll (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2016 a. a. O., juris Rdnr. 15, und Dreierausschussbeschluss vom 15. August 1980 a. a. O., juris Rdnr. 4 m. w. Nachw.).

    Die erteilte Weisung muss jeweils zunächst geeignet sein, den mit ihr angestrebten Zweck zu erreichen, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2016 a. a. O., juris Rdnr. 18 [zu § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB] m. w. Nachw.).

  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Gefährdung des

    In Bezug auf die Abstinenzweisung wird sich der neue Tatrichter mit der Frage zu befassen haben, ob bei ihrer Erteilung gegenüber dem psychisch kranken Angeklagten der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12, NJW 2016, 2170 mwN).
  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

    c) Der Grundsatz der bereits durch das Ausgangsgericht zu prüfenden Verhältnismäßigkeit erfordert dabei, dass die erteilte Weisung zunächst geeignet sein muss, den mit ihr angestrebten Zweck zu erreichen, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12 - juris Rn. 18 [zu § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB] m.w.N.).

    Auch hat das Landgericht die Zumutbarkeit der einzelnen Weisungen für den Verurteilten im Sinne des § 68b Abs. 3 StGB, der eine einfachgesetzliche Ausprägung der sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen darstellt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12 - juris Rn. 20), nicht erörtert.

  • OLG Hamm, 25.05.2023 - 2 Ws 67/23

    Führungsaufsicht, Abstinenzweisung, Suchtkranker, Ermessen

    Ungeeignet wäre eine Abstinenzweisung hingegen, wenn eine Verminderung des Risikos der Begehung weiterer Straftaten aufgrund dieser Weisung ausgeschlossen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, NJW 2016, 2170, 2171).

    Jedenfalls in Fällen, in denen ein langjähriger, mehrfach erfolglos therapierter Suchtabhängiger aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist und von ihm keine die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigenden Straftaten drohen, ist eine strafbewehrte Abstinenzweisung gem. § 68 b I Nr. 10' StGB als unzumutbare Anforderung an die Lebensführung iSv § 68 b III StGB und damit zugleich als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit anzusehen (vgl. BVerfG, NJW 2016, 2170 Rn. 18-26, beck-online).

  • OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22

    Anforderungen an Abstinenzweisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB gegenüber einem

    An dieses Kriterium der Zumutbarkeit sind im Vergleich zu der gleichlautenden, Weisungen während der Bewährungszeit betreffenden Regelung in § 56c Abs. 1 S. 2 StGB erhöhte Anforderungen zu stellen, da der Verstoß gegen Weisungen nach § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt ist (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).

  • OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17

    Abstinenzweisung i. S. d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB

    Keine Bedenken bestehen aber gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 in 2 Ws 571/10; Fischer, a. a. O., § 68 b Rdnr. 12, 12 a, 12 b; BVerfG NJW 2016, 2170).
  • KG, 29.07.2021 - 5 Ws 116/21

    Abstinenz- und Vorstellungsweisungen bei langjährig suchtkranken Betroffenen

    aa) Eine Abstinenzweisung muss geeignet sein, den mit ihr angestrebten Zweck zu erreichen; es muss zumindest die Möglichkeit bestehen, dass Straftaten unterbleiben, die im Falle weiteren Suchtmittelkonsums zu erwarten wären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12 - juris Rn. 18).

    Diese einfachgesetzliche Regelung stellt eine Ausprägung der sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenen verfassungsrechtlichen Anforderungen dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2016, a. a. O., Rn. 20).

  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 151/23

    Erforderlichkeit eines unmissverständlichen Hinweises im

  • OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 22/18
  • OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2016 - 1 Ws 51/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtliche Bewertung der späteren Beschränkung

  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18

    Führungsaufsicht; Anforderungen an die Erteilung einer Abstinenzweisung nach §

  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 3 Ws 113/18

    Weisung bei Führungsaufsicht zur Einnahme von Medikamenten nur mit Zustimmung des

  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 2 Ws 325/22

    1. Bei einer Meldeverpflichtung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 StGB für den Fall

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2021 - 2 Ws 217/20

    Anforderungen an Gefahrenprognose bei mehr als zehn Jahre dauernder Unterbringung

  • KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19

    Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; nachträgliche Änderung von

  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

  • OLG Hamm, 14.11.2023 - 3 Ws 421/23

    Widerruf; Maßregelaussetzung zur Bewährung; Zustandsverschlechterung;

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2021 - 1 Ws 103/21

    Mögliche Weisungen an langjährig Suchtkranke

  • OLG Stuttgart, 09.03.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot bei Melde-, Kontroll- oder Vorstellungsweisungen im Rahmen der

  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 235/18

    Weisungen; Führungsaufsicht; Begründung; nachträgliche Änderung; Ergänzung

  • OLG Zweibrücken, 21.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 76/18

    Rechtsmittelbeschränkung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der

  • OLG Koblenz, 10.10.2017 - 2 Ws 570/17

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Kontrolle der

  • LG Münster, 27.02.2020 - 18 StVK 646/16
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
  • KG, 22.12.2020 - 5 Ws 225/20

    Anforderungen an den Inhalt einer Therapieweisung im Rahmen der Entscheidung über

  • KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und

  • KG, 02.09.2019 - 2 Ss 16/19

    Strafbarkeit von Weisungsverstößen

  • BayObLG, 03.07.2023 - 206 StRR 159/23

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung - Verhältnismäßigkeit einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2021 - JK II Qs 25/21

    Zur Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung

  • OLG Stuttgart, 09.02.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot einer Kontrollweisung; Inhaltliche Bestimmtheit einer

  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 67/20

    Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht bei ausländischem Wohnsitz

  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 649/22

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Koblenz, 08.05.2017 - 2 Ws 226/17

    Beschwerde gegen eine für die Dauer der Führungsaufsicht erteilte Weisung:

  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 525/22

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Abstinenz- und Kontrollweisung iRd

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2021 - JK II Qs 25/11

    Bewährungswiderruf, Abstinzweisung, Suchtproblematik

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht