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   BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20   

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BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20 (https://dejure.org/2021,9565)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20 (https://dejure.org/2021,9565)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 2021 - 2 BvR 1344/20 (https://dejure.org/2021,9565)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 8 StVollzG; § 16 Abs. 1 SächsStVollzG
    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt (Beeinträchtigung des Resozialisierungsanspruchs; Abbruch sozialer Bindungen; Verlust von Arbeitsmöglichkeit oder Ausbildungsplatz; Erfordernis einer Rechtfertigung der Verlegungsentscheidung bei ...

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die (Rück-)Verlegung des inhaftierten Beschwerdeführers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 8 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG ); zudem Verletzung der ...

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG ); zudem Verletzung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    a) Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Eine zusätzliche erhebliche Beeinträchtigung ergibt sich, wenn der Wechsel der Anstalt mit dem Verlust einer Arbeitsmöglichkeit verbunden ist (BVerfGK 6, 260 ).

    Für die Feststellung des Sachverhalts ist aber entscheidungserheblich, ob eine Verlegung gegen den Willen des Gefangenen oder mit dessen Einverständnis erfolgt, denn der mit einer Verlegung gegen den Willen des Gefangenen verbundene Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als die (Rück-)Verlegung nicht zum Zwecke der Förderung der Resozialisierung erfolgt und für ihn mit dem Verlust seines Ausbildungsplatzes verbunden ist (BVerfGK 6, 260 ).

    Auch bei Vorliegen einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt ist eine Verlegung nur zulässig, wenn dieser Gefahr in der Einrichtung nicht mit milderen Mitteln angemessen begegnet werden kann (vgl. zu § 85 StVollzG BVerfGK 8, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    a) Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Für die Feststellung des Sachverhalts ist aber entscheidungserheblich, ob eine Verlegung gegen den Willen des Gefangenen oder mit dessen Einverständnis erfolgt, denn der mit einer Verlegung gegen den Willen des Gefangenen verbundene Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Auch bei Vorliegen einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt ist eine Verlegung nur zulässig, wenn dieser Gefahr in der Einrichtung nicht mit milderen Mitteln angemessen begegnet werden kann (vgl. zu § 85 StVollzG BVerfGK 8, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. nur BVerfGK 19, 306 ).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    Dies ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    Dies ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20
    Dies ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22

    Wegen der Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz erfolgreiche

    Zum anderen liegt es auf der Hand, dass eine gegen den Willen des betroffenen Strafgefangenen erfolgende Verlegung einen bisweilen schwerwiegenden Eingriff in dessen Grundrechtsposition jedenfalls aus Art. 2 Abs. 1 GG darstellt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2021 - 2 BvR 1344/20 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 1368/20 -, Rn. 20).

    Eine Verlegung kann zudem auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 - 2 BvR 166/16 u.a. -, Rn. 154), berühren (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2021 - 2 BvR 1344/20 -, juris, Rn. 19).

  • BayObLG, 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23

    Zulässigkeit einer Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt gegen den

    a) Der mit einer Verlegung gegen den Willen des Gefangenen verbundene Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG) bedarf einer besonderen Rechtfertigung (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2021 - 2 BvR 1344/20 -, juris Rn. 19 ff.).
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