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   BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 780/96, 2 BvR 795/96   

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https://dejure.org/1998,6048
BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 780/96, 2 BvR 795/96 (https://dejure.org/1998,6048)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1998 - 2 BvR 780/96, 2 BvR 795/96 (https://dejure.org/1998,6048)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1998 - 2 BvR 780/96, 2 BvR 795/96 (https://dejure.org/1998,6048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 19 Abs 4 durch die Behandlung von Asylanträgen als Folgeanträge bzw Ablehnung der Zulassung der Berufung mangels Rechtsschutzinteresses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Asylklage und Abschiebeschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 780/96
    Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG sind nicht gegeben (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).

    Damit ist deutlich abzusehen, daß die Beschwerdeführer auch bei einer Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse und Zurückverweisung ihrer Verfahren im Ergebnis keinen Erfolg haben würden (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]).

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 780/96
    b) Die Begründung der Verfassungsbeschwerden läßt jedoch nicht erkennen, daß die angegriffenen Urteile auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen könnten (vgl. BVerfGE 80, 48 [51]).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 780/96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem von den Beschwerdeführern angeführten Urteil vom 22. März 1994 - 9 C 529.93 - (NVwZ 1994, S. 1117) mit der Frage befaßt, ob auch nach Aufhebung des durch Art. 3 Nr. 20 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl I S. 1354) in das Gesetz über das Asylverfahren vom 16. Juli 1982 (BGBl I S. 946) als "Übergangsvorschrift für Folgeanträge" eingefügten § 43a durch Art. 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl I S. 1126) Asylanträge insoweit als Folgeanträge anzusehen sein könnten, als sie ein Abschiebungsschutzbegehren umfassen, das nicht im Rahmen eines der Feststellung der Asylberechtigung dienenden Verfahrens geprüft worden ist.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 780/96
    Ob hierdurch der Zugang zu einem vom Gesetz eröffneten Rechtsmittel in aus Sachgründen nicht gerechtfertigter Weise unzumutbar erschwert worden ist (vgl. BVerfGE 49, 329 [341]; 78, 7 [18]), bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 780/96
    Die von dem Verwaltungsgericht vertretene Rechtsauffassung kann die Beschwerdeführer schon deshalb nicht "überrascht" haben (vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]), weil das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlungen im September 1995 bereits veröffentlicht war (vgl. NVwZ 1994, Heft 11).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 780/96
    Ob hierdurch der Zugang zu einem vom Gesetz eröffneten Rechtsmittel in aus Sachgründen nicht gerechtfertigter Weise unzumutbar erschwert worden ist (vgl. BVerfGE 49, 329 [341]; 78, 7 [18]), bedarf keiner Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1998 - 11 L 4655/97

    Ob ein Antrag nach § 51 AuslG als Folgeantrag zu werten

    Folge man diesen Gedanken, so bliebe es umgekehrt dabei, dass der Abschiebungsschutzantrag ein Folgeantrag sei, wenn der Asylantrag alten Rechts wegen fehlender politischer Verfolgung abgelehnt worden sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1994 - 9 C 529.93 -, NVwZ 1994, 1117; in der Tendenz so auch BVerfG, Beschl. v. 30.4.1998 - 2 BvR 780/96 - u. - 2 BvR 795/96 -).
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