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   BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08   

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BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08 (https://dejure.org/2008,6107)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 BvR 338/08 (https://dejure.org/2008,6107)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 (https://dejure.org/2008,6107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 93a Abs. 2 lit. b BVerfGG; § 114 Abs. 2 S. 2 StVollzG
    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes im Falle drohender Grundrechtseingriffe

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz; Voraussetzungen des Erlasses einer die Hauptsache vorwegnehmenden einstweiligen Anordnung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StVollzG § 114 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 114 Abs. 2 S. 2; GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsmäßige Anforderungen an den Eilrechtsschutz im Strafvollzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    Bei Vornahmesachen verlangt Art. 19 Abs. 4 GG, jedenfalls sofern nicht Gründe von noch größerem Gewicht entgegenstehen, die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteileentstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 79, 69 ; 46, 166 ).

    Im Einzelfall kann daher auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Hauptsache zugunsten des Antragstellers vorwegnimmt, zulässig und geboten sein (vgl. BVerfGE 79, 69 ; für einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts selbst, die nur unter besonders engen Voraussetzungen in Betracht kommen, BVerfGE 34, 160 ; 108, 34 ; 113, 113 ; st. Rspr.).

    Die Gerichte sind gehalten, bei der Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).

    Je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 67, 43 , 69, 315 , 79, 69 ).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    In jedem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, S. 927 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    a) Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    Bei Vornahmesachen verlangt Art. 19 Abs. 4 GG, jedenfalls sofern nicht Gründe von noch größerem Gewicht entgegenstehen, die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteileentstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 79, 69 ; 46, 166 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    Je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 67, 43 , 69, 315 , 79, 69 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    Steht eine Grundrechtsverletzung in Rede, ist eine besonders intensive Prüfung geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, S. 479 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    Dem Beschwerdeführer entsteht jedoch, soweit aus seinem Vortrag ersichtlich, durch die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde, der keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, kein schwerer Nachteil, weil absehbar ist, dass sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch im Fall einer Aufhebung und Zurückverweisung keinen Erfolg haben könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2267/95

    Anspruch des Strafgefangenen auf externe psychiatrische Behandlung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
    Die zur Wahrung elementarer Grundrechtsinteressen des Gefangenen erforderliche Krankenbehandlung darf nicht an unzureichender Ausstattung mit sachlichen, personellen oder finanziellen Mitteln scheitern (vgl. zur Abwägung zwischen Kostengesichtspunkten und gesundheitlichen Belangen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 1996 - 2 BvR 2267/95 -, NStZ 1996, S. 614).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13

    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug

    Im Einzelfall kann daher auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Hauptsache zugunsten des Antragstellers vorwegnimmt, zulässig und geboten sein (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

    Steht eine Grundrechtsverletzung in Rede, ist eine besonders intensive Prüfung geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris, m.w.N.).

    Je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 67, 43 ; 69, 315 ; 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

    In jedem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, S. 927 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

    Zur Klärung der tatsächlichen Grundlagen für die erforderliche Abwägung können Maßnahmen der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geboten sein (vgl. BVerfGK 3, 135 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris).

    Demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens wie etwa die Eilbedürftigkeit gegebenenfalls beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121, m.w.N.).

    Bei der Anwendung dieser Grundsätze ist das besondere Gewicht des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - 9 S 5.22

    Genesenennachweis; Verordnung; Begriffsbestimmung; Rechtsverhältnis;

    Denn jedenfalls bestehen, wenn - wie hier - eine endgültige Vorwegnahme der Hauptsache gefordert wird, hohe Anforderungen auch an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes (§ 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO) im Sinne einer besonderen Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung: Es ist erforderlich, dass dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre; der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10.Februar 2011 - 7 VR 6/11 -, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    Dabei ist der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 BvR 338/08 - juris, m.w.N.; vgl. zum Ganzen Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 Rn. 102 ff.).
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