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   BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09   

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https://dejure.org/2010,4200
BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09 (https://dejure.org/2010,4200)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09 (https://dejure.org/2010,4200)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 (https://dejure.org/2010,4200)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, §§ 1896 ff BGB, § 1896 BGB, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der Betroffenen vorher die Gelegenheit zur Äußerung einzuräumen

  • Wolters Kluwer

    Räumung einer Wohnung im Wege der Zwangsvollstreckung bei mittelgradiger depressiver Episode mit somatischem Syndrom und einer Charakterneurose mit querulatorischer Fehlhaltung auf dem Boden einer primär-narzisstisch-kränkbaren Persönlichkeitsstruktur des darin lebenden ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör, Vorführungsanordnung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der Betroffenen vorher die Gelegenheit zur Äußerung einzuräumen

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der Betroffenen vorher die Gelegenheit zur Äußerung einzuräumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räumung einer Wohnung im Wege der Zwangsvollstreckung bei mittelgradiger depressiver Episode mit somatischem Syndrom und einer Charakterneurose mit querulatorischer Fehlhaltung auf dem Boden einer primär-narzisstisch-kränkbaren Persönlichkeitsstruktur des darin lebenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1145
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Zunächst muss der Bürger die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es die Beschwerdeführerin durch Einlegung ihrer Beschwerde bereits anstrebt.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Zunächst muss der Bürger die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es die Beschwerdeführerin durch Einlegung ihrer Beschwerde bereits anstrebt.
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob dem Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines

    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).

    Anfechtbar sind seit dem 1. September 2009 gemäß § 58 Abs. 1 FamFG grundsätzlich nur Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Es kann jedoch dahinstehen, ob es sich bei der Vorführungsanordnung um eine - bei verfassungskonformer Auslegung von § 44 Abs. 1 Satz 2 FamFG - einer Anhörungsrüge zugängliche Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2538/10

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines

    Anfechtbar sind seit dem 1. September 2009 gemäß § 58 Abs. 1 FamFG grundsätzlich nur Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Es kann jedoch dahinstehen, ob es sich bei der Vorführungsanordnung um eine - bei verfassungskonformer Auslegung von § 44 Abs. 1 Satz 2 FamFG - einer Anhörungsrüge zugängliche Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

  • BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme,

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 - BVerfGE 83, 24 und vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 - FamRZ 2010, 1145).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22

    Aussetzung eines amtsgerichtlichen Beschlusses über die Beauftragung eines

    Ob § 44 FamFG auf die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens als Zwischenentscheidung entgegen seinem Wortlaut entsprechend anwendbar ist, hat die Kammer bislang offengelassen (vgl. hinsichtlich der Anordnung eines Sachverständigengutachtens BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 26 und hinsichtlich einer Vorführungsanordnung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, Rn. 26; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2538/10 -, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2019 - 1 BvQ 51/19 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 24.06.2019 - 1 BvQ 51/19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die einstweilige Aussetzung

    Ob § 44 FamFG auf eine Vorführungsanordnung als Zwischenentscheidung überhaupt anwendbar ist, ist bislang offen geblieben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, www.bverfg.de, Rn. 26).
  • LG Limburg, 15.09.2010 - 7 T 149/10
    Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde; maßgebend für diese Pflichten des Gerichts ist der Gedanke, dass der Verfahrensbeteiligte Gelegenheit haben muss, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerG, FamRZ 2010, 1145, Beschluss vom 30.04.2010, 1BvR 2797/09 ).
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