Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.2018 - 1 BvR 2352/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14636
BVerfG, 30.04.2018 - 1 BvR 2352/17 (https://dejure.org/2018,14636)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2018 - 1 BvR 2352/17 (https://dejure.org/2018,14636)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2018 - 1 BvR 2352/17 (https://dejure.org/2018,14636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,14636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen von Parteivortrag

  • Wolters Kluwer

    Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anspruch auf Zugewinnausgleich

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch Übergehen von Parteivortrag - hier: parallele Rechtshängigkeit zweier Stufenklagen auf Zugewinnausgleich an verschiedenen Gerichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anspruch auf Zugewinnausgleich

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch Übergehen von Parteivortrag - hier: parallele Rechtshängigkeit zweier Stufenklagen auf Zugewinnausgleich an verschiedenen Gerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übergangene Parteivortrag - und das rechtliche Gehör

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör im Zivilprozess - und der übergangene Parteivortrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2018 - 1 BvR 2352/17
    Dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, stellt das Bundesverfassungsgericht dann fest, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (vgl. BVerfGE 96, 205 m.w.N.; stRspr).
  • BGH, 01.10.1997 - XII ZR 49/96

    Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach mehreren aufeinander folgenden

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2018 - 1 BvR 2352/17
    Die bloße Feststellung des Gerichts, es sei "möglich gewesen, den Stufenantrag im Wege des Widerantrages beim Familiengericht P. zu stellen", übergeht diese von der Beschwerdeführerin dargelegte Problematik ebenso wie die unter bloßem Hinweis auf eine ständige "Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Abänderungsantrag" (Verweis auf BGH FamRZ 1998, 99) getroffene Feststellung, ein unterlassener Widerantrag führe zur Anwendung der Grundsätze der Tatsachenpräklusion.
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2018 - 1 BvR 2352/17
    Da die Anhörungsrüge weder "offensichtlich unzulässig" noch "nicht ordnungsgemäß genutzt" war, steht hier nicht entgegen, dass das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht diese als unzulässig verworfen hat (vgl. BVerfGE 128, 90 ).
  • VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19

    Halterhaftung, Aufklärungspflicht des Gerichts

    Die Verletzung der Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, kann sich jedoch aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergeben (BVerfG Beschl. v. 30.04.2018 1 BvR 2352/17 juris; BVerfG NJW 1997, 2310 a.E.).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2019 - LVerfG 7/17

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 29.10.2018 (7/17) -

    (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 ff., Juris LS 2 und Rn. 39, vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 16217/94 -, BVerfGE 96, 205 ff., Juris Rn. 44, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Juris Rn. 18, und Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2018 -1 BvR 2352/17 -, Juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2019 - L 8 AY 18/19
    Das Gericht muss grundsätzlich den zentralen Vortrag in den Entscheidungsgründen verarbeiten, ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2018 - 1 BvR 2352/17 - juris Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht