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   BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 1/56   

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https://dejure.org/1956,161
BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 1/56 (https://dejure.org/1956,161)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1956 - 2 BvP 1/56 (https://dejure.org/1956,161)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1956 - 2 BvP 1/56 (https://dejure.org/1956,161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BVerfGE 5, 34
  • NJW 1956, 1105
  • DVBl 1956, 730
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 2/56

    Neugliederungsvolksbegehren - Südhessen

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 1/56
    Zur Auslegung dieses Begriffes genügt es hier, auf die einschlägigen Ausführungen im Urteil des Senats vom 30. Mai 1956 - 2 BvP 2/56 - über die Beschwerde der südhessischen Gemeinden Bezug zu nehmen (S. 63 ff.).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 1/56
    Im einzelnen wird hierzu auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1951 (BVerfGE 1, 14 ff.) Bezug genommen.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Diese Rechtskraftwirkung bezieht sich nur auf die Entscheidungsformel, nicht auf die in den Gründen enthaltenen Urteilselemente, wenn auch die Entscheidungsgründe zur Ermittlung des Sinnes der Urteilsformel herangezogen werden können (vgl. BVerfGE 4, 31 [38 f.]; 5, 34 [37]).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Art. 29 Abs. 2 Satz 3 geht zwar davon aus, daß der Gesetzentwurf über die Neugliederung von der Bundesregierung eingereicht wird, weil das angesichts der komplizierten Materie naheliegt, begründet aber keineswegs ein Initiativmonopol für die Bundesregierung; auch andere nach dem Grundgesetz initiativberechtigte Verfassungsorgane sind befugt, den Entwurf für ein Neugliederungsgesetz vorzulegen (BVerfGE 5, 34 [41]).

    Das Gericht hat vielmehr schon in seiner Entscheidung vom 30. Mai 1956 (BVerfGE 5, 34 [39]) festgestellt, daß die Pflicht zur Neugliederung des Bundesgebietes den zuständigen Verfassungsorganen als bindender Auftrag erteilt worden ist.

  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Es entfaltet jedoch als gerichtliche Entscheidung in der Frage, ob die beanstandete Rechtsnorm gültig ist oder nicht, für die Beteiligten des Normenkontrollverfahrens eine der materiellen Rechtskraft zumindest entsprechende Wirkung (vgl. dazu VGH Bad-Württ. BaWÜVBl. 1973, 89, 90; Redeker/von Oertzen VwGO 6. Aufl. § 47 Anm. 1, 38; Kopp VwGO 4. Aufl. § 47 Rdn. 74; Ule VerwPrR 6. Aufl. § 32 III 5; Renck, BaWÜVBl. 1964, 150; v. Engelhardt, Der Rechtsschutz gegen Rechtsnormen (1971) S. 156 f; zum verfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren vgl. BVerfGE 4, 31, 38; 5, 34, 37/38; 20, 56, 86; 33, 199, 203).
  • BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70

    Heimatbund Badenerland

    Der Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg hat nach dem 8. Mai 1945 seine Landeszugehörigkeit im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 1 GG geändert (BVerfGE 5, 34 [42 f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht ordnete durch Urteil vom 30. Mai 1956 (BVerfGE 5, 34) aufgrund der vorgenannten Vorschrift die Durchführung eines von dem Heimatbund Badenerland e. V. in Karlsruhe beantragten Volksbegehrens an, das auf die Wiederherstellung des alten Landes Baden gerichtet war.

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71

    Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden

    b) Das Abstimmungsergebnis sei auch dadurch nachteilig beeinflußt worden, daß der Volksentscheid jahrelang, nämlich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 (BVerfGE 5, 34 ff.) bis Juni 1970 verschleppt worden sei.
  • BVerfG, 02.04.1996 - 1 BvL 19/95

    Unzulässige Richtervorlage infolge bereits erfolgter verfassungsgerichtlicher

    Dieser Entscheidung kommt gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und ferner Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 4, 31 [38]; 5, 34 [37 f.]; 20, 56 [86]), wobei diese Bindung anerkanntermaßen nur die Entscheidungsformel und die sie tragenden Gründe erfaßt (vgl. BVerfGE 20, 56 [86]).
  • BVerfG, 02.04.1996 - 1 BvL 20/95

    Unzulässige Richtervorlage infolge bereits erfolgter verfassungsgerichtlicher

    Dieser Entscheidung kommt gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und ferner Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 4, 31 [38]; 5, 34 [37 f.]; 20, 56 [86]), wobei diese Bindung anerkanntermaßen nur die Entscheidungsformel und die sie tragenden Gründen erfaßt (vgl. BVerfGE 20, 56 [86]).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
    Es ist identisch mit dem Gebiet des Geltungsbereichs des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 5, 34,39; Scholz in Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum Grundgesetz , Art. 23 Rdn. 71 ff; Zuleeg in AK- GG , 2. Aufl., Art. 23 Rdn.1).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von

    Beschluss der Lauf der Frist hätte gehemmt oder unterbrochen werden können, keiner weiteren Erörterung (vgl. hierzu BVerfGE 4, 250 [270 f.]; 5, 34 [49]).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 5/56

    Neugliederungsvolksbegehren - Baden

    Die Beschwerde gegen diesen Ablehnungsbescheid bildet den Gegenstand des vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig gemachten Verfahrens 2 BvP 1/56, über das gleichzeitig entschieden wird.
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