Rechtsprechung
BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 2/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neugliederungsvolksbegehren - Südhessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 5, 56
- DVBl 1956, 730
- DÖV 1956, 436
- DÖV 1956, 533
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
Angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begriff des Gebietsteils im Sinn des Art. 29 Abs. 2 (BVerfGE 5, 56 [63 ff.]; 5, 66 [68 ff.]) sei schließlich zweifelhaft, ob das Volksbegehren im Regierungsbezirk Montabaur überhaupt hätte zugelassen werden dürfen. - BVerfG, 05.12.1956 - 2 BvP 3/56
Neugliederungsvolksbegehren - Lübeck
Die Zielsetzung des beabsichtigten Volksbegehrens muß durch eine Änderung der Landeszugehörigkeit, die nach dem 8. Mai 1945 vollzogen worden ist, unmittelbar veranlaßt worden sein (s. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 _ 2 BvP 2/56 _, BVerfGE 5, 56). - BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 1/56
Baden-Abstimmung
Zur Auslegung dieses Begriffes genügt es hier, auf die einschlägigen Ausführungen im Urteil des Senats vom 30. Mai 1956 - 2 BvP 2/56 - über die Beschwerde der südhessischen Gemeinden Bezug zu nehmen (S. 63 ff.). - BVerfG, 19.04.1956 - 2 BvP 4/56
Neugliederungsvolksbegehren - Stadt Geesthacht
Wie der Senat in seinem Urteil in der gleichzeitig anhängigen Beschwerdesache der 62 hessischen Gemeinden _ 2 BvP 2/56 _ ausspricht, teilt die heute zu einem Land gehörende Fläche eines alten Landes nur als Ganzes einen Gebietsteil im Sinne von Art. 29 Abs. 2 GG dar.