Rechtsprechung
   BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,373
BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00 (https://dejure.org/2000,373)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2000 - 1 BvR 704/00 (https://dejure.org/2000,373)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 (https://dejure.org/2000,373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung für Psychotherapeuten verletzt im Hinblick auf den in SGB 5 Abs 10 festgelegten Dreijahreszeitraum das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot nicht

  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Vertragsarzt - Psychotherapeut - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Berufsausübung - Gleichheitsgebot - Rechtsweggarantie - Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht - Rechtswegerschöpfung - Rechtsweg - Hauptsache

  • Judicialis

    SGB V § 95 Abs. 10; ; SGB V § 95 Abs. 11; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3416
  • NZS 2000, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    Es ist nicht vom Bundesverfassungsgericht zu klären, welche Auslegung eines rechtsstaatlich unbedenklichen unbestimmten Rechtsbegriffs vorzuziehen ist (vgl. BVerfGE 75, 246 ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    Der Vertrauensschutz gebietet es nicht, die berufliche Betätigung auch solchen Personen in bisherigem Umfang zu erhalten, denen die Qualifikation fehlt, die im Interesse des vom Gesetzgeber definierten Rechtsgüterschutzes für die Zukunft eingeführt wurde (vgl. BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    Danach reicht eine Erschöpfung des Rechtswegs im Eilverfahren dann nicht aus, wenn das Hauptsacheverfahren noch hinreichende Möglichkeiten bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; s. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779).
  • BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88

    Errichtung atomarer Anlagen - Einstweiliger Rechtsschutz und Subsidiarität der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    Danach reicht eine Erschöpfung des Rechtswegs im Eilverfahren dann nicht aus, wenn das Hauptsacheverfahren noch hinreichende Möglichkeiten bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; s. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass das Vertrauen des Bürgers in den Bestand des geltenden Rechts in aller Regel so lange geschützt ist, bis der Bundestag ein in die Vergangenheit zurückwirkendes Gesetz beschließt (vgl. BVerfGE 97, 271 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    Nur dann, wenn die bisherige Regelung dazu geeignet ist, aus dem Vertrauen auf ihr Fortbestehen heraus Entscheidungen und Dispositionen herbeizuführen, findet der Grundsatz des Vertrauensschutzes Anwendung (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 30, 367 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    Die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des einfachen Rechts können vom Bundesverfassungsgericht - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur darauf überprüft werden, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    Selbst eine durch Gesetz bewirkte relative Verschlechterung im Verhältnis zu anderen Personen berührt nicht das Problem des Vertrauensschutzes, sondern betrifft eine Frage des Gebotes der Gleichbehandlung und damit der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 15, 313 ).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    Danach reicht eine Erschöpfung des Rechtswegs im Eilverfahren dann nicht aus, wenn das Hauptsacheverfahren noch hinreichende Möglichkeiten bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; s. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
    Die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des einfachen Rechts können vom Bundesverfassungsgericht - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur darauf überprüft werden, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Das grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung greift daher nur ein, wenn eine gesetzliche Regelung dazu geeignet war, Vertrauen auf ihren Fortbestand in vergangenen Zeiträumen zu erwecken (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 30, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, S. 3416).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuregelungen bestehen nicht (vgl BVerfG - Kammer - NJW 2000, 3416 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S 103).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Eine Verbesserung - etwa im Sinne einer fiktiven Zulassung oder im Sinne eines Rechts auf eine von der Bedarfsplanung unabhängige Tätigkeit auf Kostenerstattungsbasis - war weder gewollt noch - worauf sich die Klägerin als Versicherte mangels eigener Betroffenheit auch nicht berufen könnte - verfassungsrechtlich geboten (vgl dazu BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99, NJW 1999, 2729; vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99, NJW 2000, 1779; vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 24).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

    Wie der Senat mit mehreren Urteilen vom 8. November 2000 - B 6 KA 52/00 R - (ua) entschieden hat, wird die Auslegung des Merkmals der "Teilnahme" an der Versorgung iS des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der Psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (BSGE 87, 158, 164 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S 111, unter Hinweis auf BT-Drucks 13/9212 S 40 und BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S 103).

    Entscheidend ist insoweit, dass die Regelungen des Gesetzes vom 16. Juni 1998 über die bedarfsunabhängige Zulassung von Psychotherapeuten für den betroffenen Personenkreis zu einer erheblichen Verbesserung gegenüber dem zuvor bestehenden Rechtszustand geführt haben (vgl bereits BSGE 87, 158, 180 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S 128; Beschluss des BVerfG vom 30. Mai 2000 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S 103).

    Das gilt sowohl im Vergleich mit der bisherigen Teilnahme von Psychologen im Delegationsverfahren und als auch - noch stärker - in Bezug auf das Kostenerstattungsverfahren (BVerfG , NJW 1999, 2729; SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S 103; BSGE 87, 158, 180 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S 128).

    Ein Psychologischer Psychotherapeut hat daher nicht etwa allein deswegen Anspruch auf eine Zulassung ohne Berücksichtigung des Bedarfs, weil er bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 die nach damaligem Recht erforderliche Qualifikation zur Behandlung von Versicherten der GKV besaß (BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S 103).

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 9/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante psychotherapeutische

    Eine Verbesserung - etwa im Sinne einer fiktiven Zulassung oder im Sinne eines Rechts auf von der Bedarfsplanung unabhängige Tätigkeit auf Kostenerstattungsbasis - war weder gewollt noch - worauf sich die Klägerin als Versicherte mangels eigener Betroffenheit auch nicht berufen könnte - verfassungsrechtlich geboten (vgl dazu BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99, NJW 1999, 2729; vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99, NJW 2000, 1779; vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 24).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Diesen ist erstmals zum 1. Januar 1999 überhaupt eine Zulassungsmöglichkeit für die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung eröffnet worden; die Psychotherapeuten sind bei der unmittelbaren Behandlung von sozialversicherten Patienten als einzige nichtärztliche Berufsgruppe den Ärzten gleichgestellt worden (BVerfG , Beschluß vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, 3416 = NZS 2000, 395).

    Dieses Verständnis der Norm hat sich auch das BVerfG zu eigen gemacht und formuliert, nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollten zur Vermeidung unbilliger Härten Leistungserbringer mit eigener Praxis begünstigt werden (Beschluß vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, 3416 = NZS 2000, 395).

  • LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 109/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut im

    Dies gelte nicht nur für die streitgegenständliche bedarfsunabhängige Zulassung, sondern auch für den Regelfall der bedarfsabhängigen Zulassung, weil auch hier erstmals eine den Ärzten gleichgestellte Teilhabe an der Behandlung von Krankenversicherten eröffnet werde (vgl.BVerfG vom 30. Mai 2000, 1 BvR 704/00).

    Die Auslegung des Merkmals der "Teilnahme" an der Versorgung im Sinne des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (BSGE 87, 158, 164 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.111 unter Hinweis auf BT-Drucksache 13/9212 S.40 und BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103).

    Dies gilt nicht nur für die bedarfsunabhängige Zulassung, sondern auch für den Regelfall der bedarfsabhängigen Zulassung, weil auch hier erstmals eine den Ärzten gleich gestellte Teilhabe an der Behandlung von kranken Versicherten eröffnet wird (vgl. BVerfG vom 30. Mai 2000, 1 BvR 704/00 = SozR 3-2500 § 95 SGB V Nr. 24).

    Ein psychologischer Psychotherapeut hat daher nicht allein deswegen Anspruch auf eine Zulassung ohne Berücksichtigung des Bedarfs, weil er bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 die nach damaligem Recht erforderliche Qualifikation zur Behandlung von Versicherten der GKV besaß (BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 Seite 103).

  • LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Voraussetzungen

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sehe in seinem Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00, NZS 2000, 395 - im Zeitfenster für die Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung weder grundsätzlich zu klärende Fragen noch eine ersichtliche Grundrechtsverletzung.

    Die Auslegung des Merkmals der "Teilnahme" an der Versorgung i.S. des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25, S.111 unter Hinw. auf BT-Drucks. 13/9212 S.40 und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24, S 103).

    Ein psychologischer Psychotherapeut hat daher nicht allein deswegen Anspruch auf eine Zulassung ohne Berücksichtigung des Bedarfs, weil er bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 die nach damaligem Recht erforderliche Qualifikation zur Behandlung von Versicherten der GKV besaß (BVerfGE SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    Vertrauensschutz wegen Tätigkeiten im Kostenerstattungsverfahren kann indessen über die durch § 95 Abs. 10, Abs. 11 SGB V zugebilligte gesetzliche Möglichkeit privilegierter Erlangung einer Zulassung oder Ermächtigung hinaus (vgl dazu BSG, Urteil vom 8. November 2000, BSGE 87, 158, 169 f, 180 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S 116 ff, 128; zuletzt Urteil vom 11. September 2002 - B 6 KA 41/01 R -, zur Veröffentlichung in MedR vorgesehen; s auch BVerfG [Kammer], Beschluss vom 30. Mai 2000, NJW 2000, 3416 [unter 3b] = SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S 103) nicht anerkannt werden.
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Diesen ist erstmals zum 1. Januar 1999 überhaupt eine Zulassungsmöglichkeit für die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung eröffnet worden; die Psychotherapeuten sind bei der unmittelbaren Behandlung von sozialversicherten Patienten als einzige nichtärztliche Berufsgruppe den Ärzten gleichgestellt worden (BVerfG , Beschluß vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, 3416 = NZS 2000, 395).

    Dieses Verständnis der Norm hat sich auch das BVerfG zu eigen gemacht und formuliert, nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollten zur Vermeidung unbilliger Härten Leistungserbringer mit eigener Praxis begünstigt werden (Beschluß vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, 3416 = NZS 2000, 395).

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 99/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut zur

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin;

  • LSG Bayern, 03.12.2003 - L 12 KA 129/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07

    Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 18/04 R

    Vertragszahnarzt - Vollzug - Vorschriften zum degressiven Punktwert -

  • LSG Bayern, 03.03.2004 - L 12 KA 4/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut; Teilnahme an

  • LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 89/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2007 - 13 A 1714/04

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer erteilten Approbation als

  • LSG Bayern, 16.02.2005 - L 12 KA 173/02

    Bestimmung der Voraussetzungen einer bedarfsunabhängigen Zulassung zum

  • LSG Bayern, 29.10.2003 - L 12 KA 87/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Auslegung des

  • LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03

    Antrag auf bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als

  • LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Kinderpsychotherapeut und

  • LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin

  • LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 83/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut in

  • LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 137/03

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R

    Befugnis des Versicherten zur Prozessführung bei Abtretung des Anspruchs auf

  • LSG Bayern, 03.03.2004 - L 12 KA 66/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin; Teilnahme an

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 17/04 R

    Berücksichtigung der Jahrespunktmengengrenzen in der vertragszahnärztlichen

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 50/04 B

    Bedarfsunabhängige Zulassungen und Ermächtigungen in der

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 1/09 B

    Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen

  • LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 117/02

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch

  • LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologische Psychotherapeutin;

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 116/03 B

    Tätigkeit als Supervisor in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung,

  • LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02

    Erstattung von Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch eine

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 74/03 B

    Bedarfsunabhängige Zulassung in der Vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 65/02 B

    Eignung als Vertragspsychotherapeut

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2007 - L 1 KR 20/03

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für psychologische Behandlung durch

  • LSG Berlin, 19.06.2002 - L 7 KA 33/01

    Bedarfsunabhängige Zulassung/Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - L 10 KA 2/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Bayern, 31.03.2004 - L 12 KA 3/03

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut;

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 5/04 B

    Bedarfsunabhängige Zulassung in der vertragspsychotherapeutischeen Versorgung

  • LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 52/01

    Bedarfsunabhängige Zulassung zum Vertrags-Psychotherapeuten

  • LSG Bayern, 31.03.2004 - L 12 KA 198/01

    Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Voraussetzungen

  • LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 674/04

    Bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin in einem

  • LSG Bayern, 28.09.2005 - L 12 KA 152/03

    Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als

  • LSG Bayern, 28.09.2005 - L 12 KA 134/03

    Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Nachweis von

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 66/03 B

    Zahl der Behandlungsstunden in der Vertragspsychotherapeutischen Versorgung,

  • LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 69/01

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen

  • SG Hannover, 20.03.2002 - S 10 Ka 1082/98
  • SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07

    § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz ist sowohl formell als auch materiell

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2004 - L 11 KA 16/01
  • VG Düsseldorf, 22.11.2000 - 3 K 2994/99

    Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin; Nachweis der Ableistung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht