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   BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76   

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https://dejure.org/1976,73
BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76 (https://dejure.org/1976,73)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1976 - 2 BvR 212/76 (https://dejure.org/1976,73)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 212/76 (https://dejure.org/1976,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die Rechtswegerschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ordentliches Rechtsmittel - Revision - Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 252
  • NJW 1976, 1839
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Denn Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß, wenn dem Beschwerdeführer nach seiner Behauptung im ersten Rechtszug das rechtliche Gehör versagt worden ist (BVerfGE 28, 88 (96); vgl ferner Beschluß vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 164/76 - mit Nachweisen).

    Eine um so größere Bedeutung kommt deshalb unter dem Blickpunkt des im Verfassungsrecht verankerten Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG , § 90 Abs. 2 BVerfGG ) den unabhängig von den ordentlichen Rechtsmitteln durch die Prozeßordnungen zur Verfügung gestellten außerordentlichen Rechtsbehelfen und ihrer Auslegung und Anwendung zu (vgl dazu näher den Beschluß vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 164/76 -).

    Für die Verfahren nach der Strafprozeßordnung gehört deshalb der Rechtsbehelf des § 33a StPO zum Rechtsweg des § 90 Abs. 2 BVerfGG (Beschluß vom 30. Junis 1976 - 2 BvR 164/76 - mit Nachweisen).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Gleiches gilt für die Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in diesen Rechtsbereichen, wo sich auswirkt, daß eine obergerichtliche Instanz auch bei Divergenzen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl als Beispiele: BVerfGE 38, 35 (38ff); 40, 88 (92ff); 40, 182 (184ff); 41, 23 (25ff); 41, 341; - Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - und vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 -) nicht vorhanden ist.

    Das in sämtlichen Prozeßordnungen der Fachgerichtsbarkeiten enthaltene Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dient in besonderer Weise der Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor Gericht (vgl BVerfGE 40, 88 (91) mit Nachweisen).

  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72

    Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Im Zivilprozeß ist das Nichtigkeitsverfahren wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren mit Schiedsurteil (§§ 510c, 579 Abs. 3 ZPO ) zum Rechtsweg gerechnet worden (BVerfGE 34, 204f).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Gleiches gilt für die Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in diesen Rechtsbereichen, wo sich auswirkt, daß eine obergerichtliche Instanz auch bei Divergenzen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl als Beispiele: BVerfGE 38, 35 (38ff); 40, 88 (92ff); 40, 182 (184ff); 41, 23 (25ff); 41, 341; - Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - und vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 -) nicht vorhanden ist.
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat der Erste Senat bisher lediglich beiläufig ausgesprochen, es werde "in der Regel geboten" sein, von einem Beschwerdeführer, der durch Wiedereinsetzung eine sachliche Prüfung seiner Beschwerde erreichen könne, zu verlangen, daß er diesen Weg beschreitet, ehe er Verfassungsbeschwerde einlegt BVerfGE 10, 274 (281)).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Gleiches gilt für die Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in diesen Rechtsbereichen, wo sich auswirkt, daß eine obergerichtliche Instanz auch bei Divergenzen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl als Beispiele: BVerfGE 38, 35 (38ff); 40, 88 (92ff); 40, 182 (184ff); 41, 23 (25ff); 41, 341; - Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - und vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 -) nicht vorhanden ist.
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Gleiches gilt für die Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in diesen Rechtsbereichen, wo sich auswirkt, daß eine obergerichtliche Instanz auch bei Divergenzen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl als Beispiele: BVerfGE 38, 35 (38ff); 40, 88 (92ff); 40, 182 (184ff); 41, 23 (25ff); 41, 341; - Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - und vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 -) nicht vorhanden ist.
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Denn Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß, wenn dem Beschwerdeführer nach seiner Behauptung im ersten Rechtszug das rechtliche Gehör versagt worden ist (BVerfGE 28, 88 (96); vgl ferner Beschluß vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 164/76 - mit Nachweisen).
  • BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Gleiches gilt für die Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in diesen Rechtsbereichen, wo sich auswirkt, daß eine obergerichtliche Instanz auch bei Divergenzen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl als Beispiele: BVerfGE 38, 35 (38ff); 40, 88 (92ff); 40, 182 (184ff); 41, 23 (25ff); 41, 341; - Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - und vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 -) nicht vorhanden ist.
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76
    Gleiches gilt für die Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in diesen Rechtsbereichen, wo sich auswirkt, daß eine obergerichtliche Instanz auch bei Divergenzen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl als Beispiele: BVerfGE 38, 35 (38ff); 40, 88 (92ff); 40, 182 (184ff); 41, 23 (25ff); 41, 341; - Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - und vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 -) nicht vorhanden ist.
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch das Landgericht beanstandet, hat er schon den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 243 [247, 250]; 42, 252 [255]).
  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    Legt ein Beschwerdeführer anstelle des möglicherweise statthaften Rechtsbehelfs einen unstatthaften Rechtsbehelf ein und war die Unstatthaftigkeit für ihn offensichtlich, so fällt dies dem Beschwerdeführer als nicht ordnungsgemäße Erschöpfung des Rechtswegs zur Last (vgl. BVerfGE 42, 252 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH B 71/20

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren in Verbindung mit der

    Zwar ist ein Beschwerdeführer zur Ergreifung der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten - hierzu zählt grundsätzlich auch ein Wiedereinsetzungsantrag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 212/76 -, BVerfGE 42, 252 [256 f.]) - verpflichtet, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverstöße zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (st. Rspr., vgl. VerfGH RP, Beschlüsse vom 12. April 1995 - VGH B 1/95 - vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS 25, 194 [197]; vom 27. Juli 2017 - VGH B 18/16 -, juris Rn. 11; vom 19. November 2019 - VGH B 24/19 -, AS 47, 317 [324]; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 -, BVerfGE 77, 381 [401]; Kammerbeschluss vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, juris Rn. 3 f.).
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