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   BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09   

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BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09 (https://dejure.org/2009,2082)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.2009 - 1 BvR 893/09 (https://dejure.org/2009,2082)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 (https://dejure.org/2009,2082)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als Hochschullehrer (Juniorprofessor) auch im Falle einer Verbeamtung auf Zeit - Keine Offenhaltung der Einlegungs- und Begründungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde durch offensichtlich unzulässige ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen berufsgerichtliche Entscheidungen betreffend die Untersagung der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt neben der Tätigkeit als Beamter auf Zeit; Gefährdung der Interessen der Rechtspflege bei einer möglichen Beeinträchtigung ...

  • Judicialis

    BRAO § 7; ; BRAO § 14 Abs. 2; ; BRAO § 47 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Unvereinbare Tätigkeit eines Juniorprofessors auf Zeit mit dem Anwaltsberuf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Genehmigung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs neben einer Tätigkeit als Universitätsprofessor

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechtsanwalt als Juniorprofessor auf Zeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 591
  • NJW 2009, 3710
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    Auch das Bundesverfassungsgericht sei im Verfahren 1 BvR 646/06 (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007, NJW 2007, S. 3418) davon ausgegangen, dass in der zivilprozessualen Rechtsprechung und Literatur zumindest noch nicht abschließend geklärt sei, was Gegenstand des Anhörungsrügenverfahrens sein könne.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung von Mitte 2007 erwähnt, dass die Frage, ob § 321a ZPO auch auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte als des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG Anwendung finde, in der Rechtsprechung der Fachgerichte umstritten sei (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, NJW 2007, S. 3418 ).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    Die Einlegung einer Gegenvorstellung wäre demnach auch nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, NJW 2009, S. 829 ).

    Gegen die Versäumung der Frist aus § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG käme auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, weil sich der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde im April 2009 zur Entschuldigung der Fristversäumung nicht mehr auf eine ungeklärte Rechtslage berufen konnte (vgl. BVerfG, NJW 2009, S. 829 ).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt, unter welchen Voraussetzungen Tätigkeiten von Rechtsanwälten in einem Zweitberuf aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem Anwaltsberuf zu einer Beschränkung der Berufswahlfreiheit führen können (vgl. BVerfGE 87, 287 ).

    Zur Verfolgung dieses legitimen gesetzgeberischen Ziels sind Mittel der Standesaufsicht nicht gleichermaßen geeignet, weil sie Abhängigkeitsverhältnisse nicht zuverlässig ausschließen können oder jedenfalls in den Augen der Öffentlichkeit nicht gleich wirksam sind (vgl. BVerfGE 87, 287 ).

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 43/86

    Vereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Stellung als

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    Die vom Anwaltsgerichtshof herangezogene Rechtsprechung orientiert sich allein an den Bedürfnissen der Rechtspflege hinsichtlich einer zeitlichen Mindestverfügbarkeit eines Anwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 43/86 -, NJW 1987, S. 3011 ).
  • BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    Ebenso kann Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzt sein, wenn der Zugang zu einer weiteren Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. insofern zu § 522 Abs. 2 ZPO: BVerfGK 5, 189 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung einer Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    bb) Wollte man vor diesem Hintergrund den vom Beschwerdeführer erhobenen und als "Anhörungsrüge" bezeichneten Rechtsbehelf als eine Gegenvorstellung verstehen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03 -, NJW 2004, S. 2529; Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 -, NJW-RR 2007, S. 1654), so wäre die Verfassungsbeschwerde ebenfalls mangels fristgerechter Einlegung unzulässig.
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    Offensichtlich unzulässig ist ein Rechtsbehelf, über dessen Unzulässigkeit der Beschwerdeführer bei seiner Einlegung nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 16, 1 ; 19, 323 ; 91, 93 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    Offensichtlich unzulässig ist ein Rechtsbehelf, über dessen Unzulässigkeit der Beschwerdeführer bei seiner Einlegung nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 16, 1 ; 19, 323 ; 91, 93 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
    Denn eine derartige Gegenvorstellung zählt als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und wäre auch nicht aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

    Möglichkeit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für ein Arbeitsverhältnis

    Der Rechtsanwalt soll als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§§ 1, 3 Abs. 1, § 43a Abs. 1 BRAO) frei sein von Abhängigkeiten jeglicher Art. Hierzu gehört auch die äußere Unabhängigkeit vom Staat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (B) 49/10, NJW 2012, 534 Rn. 3; vom 22. September 2017 - AnwZ (Brfg) 51/16, BRAK-Mitt. 2018, 41 Rn. 14; BVerfGE 87, 287, 324; BVerfG, NJW 2009, 3710 Rn. 23; jeweils mwN).
  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das

    Denn die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO räumt dem Gericht keine umfassende Abhilfemöglichkeit ein, sondern dient allein dazu, Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör zu beheben (BVerfG, NJW 2009, 3710 Rn. 17; BGH, Urteil vom 4. März 2011 aaO Rn. 6; vom 1. Dezember 2011 aaO Rn. 8; vom 16. September 2014 aaO Rn. 9).

    aa) § 321a ZPO eröffnet ausschließlich die Möglichkeit, einen Verstoß gegen den in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör geltend zu machen (BT-Drucks. 15/3706 S. 14; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2008, 2126 Rn. 4 f; Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14, VersR 2015, 82 Rn. 9; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. § 321a Rn. 38); andere Rechtsverletzungen können nach § 321a ZPO nicht gerügt werden (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 aaO Rn. 5; BVerfG, NJW 2009, 3710 Rn. 17; Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 4. Aufl., § 321a Rn. 56, 60).

  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 35/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit eines

    Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO greift in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) ein, die grundsätzlich auch das Recht umfasst, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (vgl. nur BVerfGE 21, 173, 179; 87, 287, 316; BVerfG, BB 1993, 463; NJW 2009, 3710 Rn. 13; NJW 2013, 3357 Rn. 21).

    Dies ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Tätigkeit des betroffenen Rechtsanwalts zu prüfen (vgl. auch BVerfG, NJW 2002, 503; NJW 2009, 3710 Rn. 23; NJW 2013, 3357 Rn. 26).

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