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   BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20   

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https://dejure.org/2021,23558
BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20 (https://dejure.org/2021,23558)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.2021 - 2 BvL 20/20 (https://dejure.org/2021,23558)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 2 BvL 20/20 (https://dejure.org/2021,23558)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 20 PsychKHG BW wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a BVerfGG, § 20 Abs 1 S 2 PsychKG BW, § 20 Abs 3 PsychKG BW
    Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage als Zulässigkeitskriterium im Verfahren der konkreten Normenkontrolle - hier: Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 PsychKHG BW (juris: PsychKG BW), soweit eine Zwangsbehandlung auf Anlasserkrankungen beschränkt ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Zwangsbehandlung eines Betroffenen hinsichtlich der Begleiterkrankung neben der Anlassbehandlung

  • rewis.io

    Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage als Zulässigkeitskriterium im Verfahren der konkreten Normenkontrolle - hier: Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 PsychKHG BW (juris: PsychKG BW), soweit eine Zwangsbehandlung auf Anlasserkrankungen beschränkt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage als Zulässigkeitskriterium im Verfahren der konkreten Normenkontrolle - hier: Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 PsychKHG BW (juris: PsychKG BW), soweit eine Zwangsbehandlung auf Anlasserkrankungen beschränkt ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Zwangsbehandlung eines Betroffenen hinsichtlich der Begleiterkrankung neben der Anlassbehandlung

  • datenbank.nwb.de

    Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage als Zulässigkeitskriterium im Verfahren der konkreten Normenkontrolle - hier: Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 PsychKHG BW (juris: PsychKG BW), soweit eine Zwangsbehandlung auf Anlasserkrankungen beschränkt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    In derartigen Fällen habe das Bundesverfassungsgericht auch in der Vergangenheit schon Ausnahmen vom Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit gemacht (Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1978 - 2 BvL 8/77 -, juris, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 -, juris).

    Gegenstand des Verfahrens 2 BvL 8/77 war die Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift, die die Genehmigung von Atomanlagen regelt.

    Der in diesem Verfahren ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1978 (2 BvL 8/77, juris) betraf die Frage, ob ein vorlegendes Gericht verpflichtet ist, aufgrund einer von ihm für verfassungswidrig erachteten Norm zunächst Beweis zu erheben.

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    In derartigen Fällen habe das Bundesverfassungsgericht auch in der Vergangenheit schon Ausnahmen vom Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit gemacht (Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1978 - 2 BvL 8/77 -, juris, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 -, juris).

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2016 (1 BvL 8/15, juris) betraf die Frage, ob eine Zwangsbehandlung von Betreuten auch außerhalb einer Unterbringungsmaßnahme möglich sein muss.

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    Die Entscheidung der verfassungsrechtlichen Frage muss zur abschließenden Beurteilung des konkreten gerichtlichen Verfahrens unerlässlich sein (vgl. BVerfGE 50, 108 ; 76, 100 ; 78, 201 ; 79, 240 ; 131, 1 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 4/85

    Berichtigung und Vervollständigung der Richtervorlage bei aufkommenden Zweifeln

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt der Vorlageentscheidung, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 82, 156 ; 85, 191 ; 102, 147 ; 108, 186 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt der Vorlageentscheidung, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 82, 156 ; 85, 191 ; 102, 147 ; 108, 186 ).
  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    Recht und Pflicht eines Gerichts zur Aussetzung und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG bestehen nur, soweit die eigene Rechtsauffassung des Gerichts nach den prozessualen Vorschriften im gegebenen Verfahrensabschnitt für die Entscheidung noch maßgebend ist (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 65, 132 ; 107, 218 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    Die Gerichte haben den Rechtsstreit nach Möglichkeit so zu behandeln, dass eine Verzögerung durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vermieden wird (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    Recht und Pflicht eines Gerichts zur Aussetzung und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG bestehen nur, soweit die eigene Rechtsauffassung des Gerichts nach den prozessualen Vorschriften im gegebenen Verfahrensabschnitt für die Entscheidung noch maßgebend ist (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 65, 132 ; 107, 218 ).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    Recht und Pflicht eines Gerichts zur Aussetzung und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG bestehen nur, soweit die eigene Rechtsauffassung des Gerichts nach den prozessualen Vorschriften im gegebenen Verfahrensabschnitt für die Entscheidung noch maßgebend ist (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 65, 132 ; 107, 218 ).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
    Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt der Vorlageentscheidung, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 82, 156 ; 85, 191 ; 102, 147 ; 108, 186 ).
  • LG Kassel, 09.08.2018 - 3 T 400/18

    Bei bestehender Betreuung können ärztliche Zwangsmaßnahmen (hier Zwangsernährung)

  • BGH, 15.01.2020 - XII ZB 381/19

    Zwangsbehandlung von Schizophrenie durch Elektrokrampftherapie im Regelfall nicht

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70

    Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

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