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   BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04   

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https://dejure.org/2004,11267
BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04 (https://dejure.org/2004,11267)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04 (https://dejure.org/2004,11267)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 2 BvR 1356/04 (https://dejure.org/2004,11267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung mangels Annahmegrund; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter bei Entpflichtung eines Schöffen

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters durch Entpflichtung eines Schöffen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn die in Frage stehende richterliche Maßnahme oder Entscheidung willkürlich ist (BVerfGE 3, 359 ; 82, 286 ), wenn die Bestimmung des entscheidenden Richters also auf unsachlichen Erwägungen beruht, offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wurde (BVerfGE 82, 286 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
    Nicht jede fehlerhafte Anwendung einer einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift ist zugleich eine Verfassungsverletzung (BVerfGE 87, 282 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hat das Bundesverfassungsgericht in der Plenumsentscheidung vom 8. April 1997 (BVerfGE 95, 322 ff.) diesen eingeschränkten Prüfungsmaßstab nicht zugunsten einer unbeschränkten Rechtmäßigkeitskontrolle aufgegeben.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn die in Frage stehende richterliche Maßnahme oder Entscheidung willkürlich ist (BVerfGE 3, 359 ; 82, 286 ), wenn die Bestimmung des entscheidenden Richters also auf unsachlichen Erwägungen beruht, offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wurde (BVerfGE 82, 286 ).
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