Rechtsprechung
BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung mangels Annahmegrund; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter bei Entpflichtung eines Schöffen
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters durch Entpflichtung eines Schöffen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.06.2003 - 614 KLs 13/03
- LG Hamburg, 04.07.2003 - 614 KLs 13/03
- BGH, 22.04.2004 - 5 StR 52/04
- BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn die in Frage stehende richterliche Maßnahme oder Entscheidung willkürlich ist (BVerfGE 3, 359 ; 82, 286 ), wenn die Bestimmung des entscheidenden Richters also auf unsachlichen Erwägungen beruht, offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wurde (BVerfGE 82, 286 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
Nicht jede fehlerhafte Anwendung einer einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift ist zugleich eine Verfassungsverletzung (BVerfGE 87, 282 ). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hat das Bundesverfassungsgericht in der Plenumsentscheidung vom 8. April 1997 (BVerfGE 95, 322 ff.) diesen eingeschränkten Prüfungsmaßstab nicht zugunsten einer unbeschränkten Rechtmäßigkeitskontrolle aufgegeben. - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1356/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn die in Frage stehende richterliche Maßnahme oder Entscheidung willkürlich ist (BVerfGE 3, 359 ; 82, 286 ), wenn die Bestimmung des entscheidenden Richters also auf unsachlichen Erwägungen beruht, offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wurde (BVerfGE 82, 286 ).