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   BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06   

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BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06 (https://dejure.org/2009,978)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06 (https://dejure.org/2009,978)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 (https://dejure.org/2009,978)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn; Verpflichtung der Fachgerichte zum Abschluss von Gerichtsverfahren in angemessener Zeit; Grenzen einer noch Hinnehmbaren Verfahrensdauer für einen ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Rechtsfolgen rechtsstaatswidriger Verzögerung eines Zivilrechtsstreits

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer im Zivilprozess

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzprozess über 2 Jahrzehnte ist verfassungswidrig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG mahnt effektiven Rechtsschutz an - Eine Prozessdauer von 22 Jahren ist nicht mehr akzeptabel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Angemessenheit der Verfahrensdauer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe: 22 Jahre Prozess sind zu lang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde: Angemessenheit der Verfahrensdauer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    22-jährige Prozessdauer: Verfassungsverstoß! (IBR 2009, 1406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1192 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 207
  • VersR 2010, 1516
  • DVBl 2009, 1164
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen insoweit vor (§ 93c BVerfGG): Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 88, 118 ) und die Verfassungsbeschwerde ist insoweit offensichtlich begründet.

    Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist aber stets nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

    Sofern der Arbeitsanfall die alsbaldige Bearbeitung und Terminierung sämtlicher zur Entscheidung anstehender Fälle nicht zulässt, muss das Gericht hierfür zwangsläufig eine zeitliche Reihenfolge festlegen (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Es gibt keine allgemeingültigen Zeitvorgaben; verbindliche Richtlinien können auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht entnommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811; EGMR, III. Sektion , Urteil vom 11. Januar 2007 - 20027/02 Herbst/Deutschland -, NVwZ 2008, S. 289 ).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit ist auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsrechtlichen Verfahren gestützt (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).
  • BGH, 21.02.1974 - II ZR 123/72

    Kostenpflicht nach § 111 GKG

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Nach allgemeiner Auffassung kann ein Gericht weitere Handlungen nicht mehr von der Vorschusszahlung abhängig machen, wenn es die Klage oder - wie im vorliegenden Fall - die Klageerweiterung zugestellt oder einen Termin bestimmt hat (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 12 Rn. 10 und 16; Meyer, GKG, 7. Aufl. 2005, § 12 Rn. 8; Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 1. Aufl. 2007, § 12 Rn. 10; für die Klageerhebung: BGHZ 62, 174 ).
  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Es gibt keine allgemeingültigen Zeitvorgaben; verbindliche Richtlinien können auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht entnommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811; EGMR, III. Sektion , Urteil vom 11. Januar 2007 - 20027/02 Herbst/Deutschland -, NVwZ 2008, S. 289 ).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Der organisatorische Aufwand für die Anfertigung eines Aktendoppels konnte angesichts der Verfahrensdauer ebenso wenig einen Hinderungsgrund darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503) wie die verschiedenen Klageerweiterungen und -teilrücknahmen oder die Prozesskostenhilfeanträge.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen insoweit vor (§ 93c BVerfGG): Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 88, 118 ) und die Verfassungsbeschwerde ist insoweit offensichtlich begründet.
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

  • LG Hamburg, 27.05.2005 - 310 O 359/87
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren ist ein selbständiges Verfahren, welches das bereits rechtshängige Verfahren in der Hauptsache nicht unterbricht und dessen Erledigung daher grundsätzlich auch nicht zu einer Verzögerung des Hauptsacheprozesses führen darf, so dass ein - wie hier - schwebendes Beschwerdeverfahren über die Prozesskostenhilfeentscheidung den Fortgang in der Hauptsache nicht ohne Weiteres hindert (BVerfG, NJW-RR 2010, 207 Rn. 31 mwN; vgl. auch Zöller/Geimer, aaO, § 127 Rn. 33).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Schematische zeitliche Vorgaben für die Angemessenheit oder ähnliches existieren nicht (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 20, juris; BVerfG, Beschwerdekammerbeschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 -, Rn. 23, juris; BGH, Urteil vom 14. November 2013 - III ZR 376/12 -, BGHZ 199, 87-103, Rn. 26 f., juris; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - III ZR 73/13 -, BGHZ 199, 190-207, Rn. 38, juris; BGH, Urteil vom 13. März 2014 - III ZR 91/13 -, Rn. 28-30, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. Juni 2017 - 23 A 15.2332 -, Rn. 22, juris; vgl. auch Lorenz , Die Dogmatik des Entschädigungsanspruches aus § 198 GVG, 2018, S. 144 ff.).

    Auf der anderen Seite sind die Personalausstattung der Justiz im Allgemeinen ebenso wie die auf dem Entschluss des Präsidiums beruhende Verteilung der Geschäfte und die jeweilige Ausstattung der Kammern mit Arbeitskraftanteilen (vgl. dazu Ott, in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 94 m.w.N.) Umstände, die im Verantwortungsbereich des Staates liegen und auf die er sich nicht berufen kann, um eine überlange Verfahrensdauer zu rechtfertigen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 26, juris; BT-Drs.

    Dies gilt insbesondere für voraussehbare personelle Engpässe (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 27, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 27. September 2011 - 1 BvR 232/11 -, Rn. 33, juris).

    Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Verfahrensförderungspflicht bereits allein angesichts der Dauer des Verfahrens erheblich verdichtet (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 20, 28, juris; Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11. April 2014 - 6 SchH 1/13 -, Rn. 39, juris).

    Ein Gericht kann daher gehalten sein, bei fortgeschrittener Verfahrensdauer die Ergreifung besonderer Beschleunigungsmaßnahmen (zum Beispiel mündliche Gutachtenerstattung, parallele Begutachtungen, Teil- und Zwischenvergleiche) zu erwägen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 30, juris; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, BGHZ 200, 20-38, Rn. 42, juris, allerdings im Zusammenhang mit der Frage der Kompensation; in diese Richtung eindeutiger: Hofmarksrichter , Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren im Lichte der Vorgaben des EGMR, 2017, S. 69; vgl. auch Roderfeld , in: Marx/Roderfeld, Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1. Aufl. 2012, GVG § 198 Rn. 35-36).

    Das Bundesverfassungsgericht etwa hat für den Fall einer "außergewöhnlich langen Verfahrensdauer" (in dem dort gegenständlichen Fall mehr als 22 Jahre) festgehalten, dass sich das Gericht nicht darauf beschränken durfte, das Verfahren "wie einen gewöhnlichen, wenn auch komplizierten Rechtsstreit zu behandeln" (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 28, juris).

    Vor allem aber verdichtet sich ab diesem Zeitpunkt die Beschleunigungspflicht des Gerichts erheblich, da in diesem fortgeschrittenen Stadium auf der Hand liegt, dass weitere Schritte in der Beweisaufnahme sich zwangsläufig in nicht unerheblichem Maße auf die Verfahrensdauer niederschlagen werden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 30, juris).

  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Für das Verfahren, in dem der Befangenheitsantrag gestellt wird, folgt dies aus dem normativen Verbot, vor der Erledigung des Ablehnungsgesuchs andere als unaufschiebbare Amtshandlungen vorzunehmen (§ 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 47 Abs. 1 ZPO; vgl. BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/14 R - ">198%20GVG%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-1720 § 198 GVG Nr. 5 Rn. 40; BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 - VersR 2010, 1516 Rn. 24).
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