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   BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13, 2 BvE 2/10 - Vz 3/13   

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https://dejure.org/2013,19358
BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13, 2 BvE 2/10 - Vz 3/13 (https://dejure.org/2013,19358)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13, 2 BvE 2/10 - Vz 3/13 (https://dejure.org/2013,19358)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13, 2 BvE 2/10 - Vz 3/13 (https://dejure.org/2013,19358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung zweier Verzögerungsbeschwerden als unzulässig - Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Nachteils wegen Verzögerung von Verfahren, die keine individualschützende Funktion haben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    §§ 63 ff BVerfGG, § 63 BVerfGG, § 97a Abs 1 S 1 BVerfGG, § 97b Abs 2 S 1 BVerfGG, § 97b Abs 2 S 2 BVerfGG
    Beschwerdekammerbeschluss: Verwerfung zweier Verzögerungsbeschwerden als unzulässig - Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Nachteils wegen Verzögerung von Verfahren, die keine individualschützende Funktion haben (hier: Organstreitverfahren) - unzureichende ...

  • rewis.io

    Beschwerdekammerbeschluss: Verwerfung zweier Verzögerungsbeschwerden als unzulässig - Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Nachteils wegen Verzögerung von Verfahren, die keine individualschützende Funktion haben (hier: Organstreitverfahren) - unzureichende ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Beschwerdekammerbeschluss: Verwerfung zweier Verzögerungsbeschwerden als unzulässig - Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Nachteils wegen Verzögerung von Verfahren, die keine individualschützende Funktion haben (hier: Organstreitverfahren) - unzureichende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1479
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
    a) Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, mit dem die Verzögerungsbeschwerde für Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeführt worden ist, setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichts zur überlangen Verfahrensdauer und ihren Folgen um (vgl. EGMR, Urteil vom 2. September 2010 - 46344/06 -, NJW 2010, S. 3355 - Rumpf ./. Deutschland; BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvE 5/07

    G8-Gipfel Heiligendamm

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
    Hingegen obliegt es in einem Verfahren ohne offensichtliche subjektive Ausprägung - wie etwa einem Organstreitverfahren, das grundsätzlich nicht dem Individualrechtsschutz, sondern der gegenseitigen Kompetenzabgrenzung von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis dient (vgl. BVerfGE 126, 55 ) - dem Beschwerdeführer, die für das Vorliegen eines Nachteils im Sinne einer individuellen Betroffenheit maßgeblichen Umstände in der Beschwerdebegründung aufzuzeigen.
  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
    Dies kann beispielsweise beim Ausschluss eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages von der Wahrnehmung seiner Rechte während der Legislaturperiode der Fall sein (vgl. etwa BVerfGE 130, 318 ff.).
  • BVerfG, 03.04.2013 - 1 BvR 2256/10

    Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verzögerungsbeschwerde (§ 97b Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
    c) Die Verzögerungsbeschwerde ist gemäß § 97b Abs. 2 Satz 2 BVerfGG schriftlich einzulegen und zu begründen, was Ausführungen zu allen Anspruchsvoraussetzungen umfasst, an welche die Entschädigung anknüpft (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 3. April 2013 - 1 BvR 2256/10 - Vz 32/12 -, juris, Rn. 13).
  • EGMR, 29.03.2006 - 36813/97

    SCORDINO c. ITALIE (N° 1)

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
    Wie ihre Grundlage in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 29. März 2006 - 36813/97 -, NJW 2007, S. 1259 - Scordino ./. Italien) zeigt (vgl. BTDrucks 17/3802, S. 19), knüpft die Vermutung an Verfahren des Individualrechtsschutzes an.
  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
    a) Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, mit dem die Verzögerungsbeschwerde für Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeführt worden ist, setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichts zur überlangen Verfahrensdauer und ihren Folgen um (vgl. EGMR, Urteil vom 2. September 2010 - 46344/06 -, NJW 2010, S. 3355 - Rumpf ./. Deutschland; BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06

    Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
    Danach kann offen bleiben, ob der Beschwerdeführer ausreichend zum Vorliegen einer unangemessen langen Verfahrensdauer vorgetragen hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 -, juris, Rn. 20 f., m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 11 SF 398/13
    Neben dem in der Verzögerungsrüge zum Ausdruck kommenden präventiven Charakter soll das beklagte Land als Gewährträger des Gerichts und damit als Haftungsschuldner für Nachteile haften, die dem Verfahrensbeteiligten infolge eines in Verzug geratenen Verfahrens entstehen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30.07.2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13, 2 BvE 2/10 - Vz 3/13 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - L 11 SF 277/13

    Gesetz zur Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren

    Neben dem in der Verzögerungsrüge zum Ausdruck kommenden präventiven Charakter soll das beklagte Land als Gewährträger des Gerichts und damit als Haftungsschuldner für Nachteile haften, die dem Verfahrensbeteiligten infolge eines in Verzug geratenen Verfahrens entstehen (vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.07.2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13, 2 BvE 2/10 - Vz 3/13 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2013 - L 11 SF 277/13
    Neben dem in der Verzögerungsrüge zum Ausdruck kommenden präventiven Charakter soll das beklagte Land als Gewährträger des Gerichts (Haftungsschuldner) für Nachteile haften, die dem Verfahrensbeteiligten infolge eines in Verzug geratenen Verfahrens entstehen (vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.07.2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13, 2 BvE 2/10 - Vz 3/13 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - L 11 SF 671/14

    Missbräuchlichkeit eines Ablehnungsantrags; Prozesskostenhilfe für

    Eine gewisse Schwere der Belastung wird damit vorausgesetzt (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 30.07.2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13, 2 BvE 2/10 - Vz 3/13 - BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 23/12 D - BGH, Urteil vom 05.12.2013 - III ZR 73/13 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.07.2014 - L 37 SF 106/13 EK R - LSG Bayern, Urteil vom 23.05.2014 - L 8 SF 49/13 EK - OVG Thüringen, Urteil vom 08.01.2014 - 2 SO 182/12 - LSG Thüringen, Urteil vom 26.11.2013 - L 3 SF 1135/12 EK -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2013 - LVerfG 6/13

    Erfolgloser Widerspruch gegen Ablehnung eines eA-Antrags im Organstreitverfahren

    Das Organstreitverfahren dient vielmehr sowohl auf Bundesebene (st. Rspr. des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 126, 55, 67 f.; zuletzt auch BVerfG, Beschl. v. 30.07.2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13 - u. 2 BvE 2/10 - Vz 3/13 -) als auch auf Landesebene nicht dem Individualrechtsschutz, sondern der gegenseitigen Kompetenzabgrenzung von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis und somit der Prüfung, ob ein beklagtes Verfassungsorgan (landes)verfassungsrechtlich abgesicherte Rechtspositionen eines anderen nach Art. 53 Nr. 1 LV Beteiligungsfähigen beeinträchtigt hat (vgl. LVerfG, Urt. v. 28.10.2010 - LVerfG 5/10 -, LVerfGE 21, 218).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2013 - LVerfG 7/13

    Beschluss Unzulässige Organklage eines Abgeordneten gegen Zahlung von

    8 Landesverfassungsgerichts in den Entscheidungen zum Eilverfahren ausgeführt wurde, dient das Organstreitverfahren weder auf Bundesebene (st. Rspr. des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 126, 55, 67 f.; zuletzt auch Beschl. v. 30.07.2013 - 2 BvE 2/09 - Vz 2/13 - u. 2 BvE 2/10 - Vz 3/13 -) noch auf Landesebene dem individuellen Rechtsschutz oder der generellen Verfassungsaufsicht eines Verfassungsorgans oder Teilen desselben über andere Verfassungsorgane.
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