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   BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05   

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BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 (https://dejure.org/2006,81472)
BVerfG, Entscheidung vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 (https://dejure.org/2006,81472)
BVerfG, Entscheidung vom 30. August 2006 - 1 BvR 2393/05 (https://dejure.org/2006,81472)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 2235/12
    Damit liegt eine höchstrichterliche Klärung vor (vgl. zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlicher Klärung noch während des Verfahrens BGH Beschluss vom 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 = juris Rn 10; vgl. zum Ausreichen der Klärung durch einen Fachsenat BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21; vgl. auch Breitkreuz, Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sozialgerichtliche Verfahren, Sozialrecht aktuell 4/2009, S 124, 128).

    Die Vereinbarkeit des anzuwendenden Gesetzesrechts mit der Verfassung gehört bereits zum fachgerichtlichen Prüfungsumfang, so dass auch insofern eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundessozialgericht erfolgen konnte (vgl. hierzu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21, wo es ebenfalls um eine verfassungsrechtliche Fragestellung ging; vgl. auch Breitkreuz aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 19 AS 761/13
    Damit liegt eine höchstrichterliche Klärung vor (vgl. zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlicher Klärung noch während des Verfahrens BGH Beschluss vom 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 = juris Rn 10; vgl. zum Ausreichen der Klärung durch einen Fachsenat BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21; vgl. auch Breitkreuz, Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sozialgerichtliche Verfahren, Sozialrecht aktuell 4/2009, S 124, 128).

    Die Vereinbarkeit des anzuwendenden Gesetzesrechts mit der Verfassung gehört bereits zum fachgerichtlichen Prüfungsumfang, so dass auch insofern eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundessozialgericht erfolgen konnte (vgl. hierzu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05, Rn 21, wo es ebenfalls um eine verfassungsrechtliche Fragestellung ging; vgl. auch Breitkreuz aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Damit liegt eine höchstrichterliche Klärung vor (vgl. zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlicher Klärung noch während des Verfahrens BGH Beschluss vom 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 = juris Rn 10; vgl. zum Ausreichen der Klärung durch einen Fachsenat BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21; vgl. auch Breitkreuz, Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sozialgerichtliche Verfahren, Sozialrecht aktuell 4/2009, S 124, 128).

    Die Vereinbarkeit des anzuwendenden Gesetzesrechts mit der Verfassung gehört bereits zum fachgerichtlichen Prüfungsumfang, so dass auch insofern eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundessozialgericht erfolgen konnte (vgl. hierzu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21, wo es ebenfalls um eine verfassungsrechtliche Fragestellung ging; vgl. auch Breitkreuz aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 455/13
    Damit liegt eine höchstrichterliche Klärung vor (vgl. zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlicher Klärung noch während des Verfahrens BGH Beschluss vom 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 = juris Rn 10; vgl. zum Ausreichen der Klärung durch einen Fachsenat BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21; vgl. auch Breitkreuz, Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sozialgerichtliche Verfahren, Sozialrecht aktuell 4/2009, S 124, 128).

    Die Vereinbarkeit des anzuwendenden Gesetzesrechts mit der Verfassung gehört bereits zum fachgerichtlichen Prüfungsumfang, so dass auch insofern eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundessozialgericht erfolgen konnte (vgl. hierzu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21, wo es ebenfalls um eine verfassungsrechtliche Fragestellung ging; vgl. auch Breitkreuz aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 138/12
    Bei wie hier verfassungsrechtlichen Fragestellungen ist es aber nicht zu beanstanden, hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage mit der Begründung zu verneinen, dass eine höchstrichterliche Klärung durch das BSG bereits erfolgt sei (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 1 BvR 2393/05; LSG NRW, Beschluss vom 28.03.2012 L 19 AS 2235/12 B zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Alleinstehende ab dem 01.01.2011); denn auch die Fachgerichte müssen die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung beurteilen (LSG NRW, Beschluss vom 28.03.2012, a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - L 2 AS 1000/13
    Allein die Möglichkeit einer der höchstrichterlichen Rechtsprechung entgegengesetzten Entscheidung des BVerfG bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg für das Klageverfahren; vielmehr genügt grundsätzlich die Beurteilung der Erfolgsaussichten anhand der vorhandenen Rechtsprechung des zuständigen obersten Fachgerichts (BVerfG Beschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Bei wie hier verfassungsrechtlichen Fragestellungen ist es aber nicht zu beanstanden, hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage mit der Begründung zu verneinen, dass eine höchstrichterliche Klärung durch das BSG bereits erfolgt sei (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 1 BvR 2393/05; LSG NRW, Beschluss vom 28.03.2012 L 19 AS 2235/12 B zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Alleinstehende ab dem 01.01.2011); denn auch die Fachgerichte müssen die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung beurteilen (LSG NRW, Beschluss vom 28.03.2012, a.a.O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 15 SO 344/13
    Es reicht vielmehr auch von Verfassungs wegen aus, die Erfolgsaussichten anhand der vorhandenen Rechtsprechung des zuständigen obersten Fachgerichts zu beurteilen (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 BvR 2393/05 -).
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