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   BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 2266/16   

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https://dejure.org/2017,38981
BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 2266/16 (https://dejure.org/2017,38981)
BVerfG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 1 BvR 2266/16 (https://dejure.org/2017,38981)
BVerfG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 1 BvR 2266/16 (https://dejure.org/2017,38981)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Bloße Verweisung auf die Rechtsprechung eines Landesverfassungsgerichts erfüllt nicht die Anforderungen an eine substantiierte Beschwerdebegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 142 Abs 2 S 1 SGG, § 177 SGG
    Nichtannahmebeschluss: Bloße Verweisung auf Rspr eines Landesverfassungsgerichts erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG an eine substantiierte Beschwerdebegründung - sowie zu den Substantiierungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Bloße Verweisung auf Rspr eines Landesverfassungsgerichts erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG an eine substantiierte Beschwerdebegründung - sowie zu den Substantiierungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Bloße Verweisung auf Rspr eines Landesverfassungsgerichts erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG an eine substantiierte Beschwerdebegründung - sowie zu den Substantiierungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 2266/16
    Eine diesen Anforderungen genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 2266/16
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ).

    Im Rahmen einer den Vorgaben der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Begründung der Verfassungsbeschwerde hätte sie jedoch zum Schutzbereich des als verletzt gerügten Grundrechts, zum behaupteten Eingriff, zu der aus ihrer Sicht fehlenden verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs und insbesondere zu den bislang vom Bundesverfassungsgericht zum Willkürverbot entwickelten Maßstäben ausführen müssen (vgl. BVerfGE 130, 1 ).

  • VerfGH Bayern, 29.06.2016 - 42-VI-15

    Verletzung des Willkürverbots durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Hinblick

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 2266/16
    Sie stützt sich vornehmlich auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 29. Juni 2016 - Vf. 42-VI-15 -, wonach das Willkürverbot auch dann verletzt sein kann, wenn eine gerichtliche Entscheidung nicht oder nicht angemessen begründet ist.
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