Rechtsprechung
BVerfG, 30.09.2003 - 2 BvR 399/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 93a Abs. 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 19 Abs. 2 StVollzG
Substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde innerhalb der Monatsfrist nach § 93 Abs. 1 BverfGG (Vorlage der angegriffenen Gerichtsentscheidungen oder Mitteilung von deren Inhalt; weitere Unterlagen; Gutachten); Besitzverbot für Seidentücher im Strafvollzug ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Besitzverbot für Seidentücher gegenüber einem Strafgefangenen
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Aushändigung zweier Seidentücher an einen Strafgefangenen wegen Gefährdung der Anstaltssicherheit; Vorlage der angegriffenen Gerichtsentscheidungen zur hinreichend substantiierten Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
StVollzG § 19 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 12.11.2002 - StVK 21/02
- OLG Nürnberg, 17.02.2003 - Ws 1516/02
- BVerfG, 30.09.2003 - 2 BvR 399/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 2 BvR 399/03
Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 2 BvR 399/03
Zur hinreichend substantiierten Begründung einer Verfassungsbeschwerde müssen innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur die angegriffenen Gerichtsentscheidungen entweder vorgelegt oder ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96
Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 2 BvR 399/03
Darüber hinaus sind innerhalb dieser Frist auch weitere Unterlagen vorzulegen, wenn ohne deren Kenntnis nicht beurteilt werden kann, ob die in der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen berechtigt sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 1153/96 -, veröffentlicht in JURIS). - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 2 BvR 399/03
Zur hinreichend substantiierten Begründung einer Verfassungsbeschwerde müssen innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur die angegriffenen Gerichtsentscheidungen entweder vorgelegt oder ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).