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   BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60   

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BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60 (https://dejure.org/1962,30)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.1962 - 2 BvM 1/60 (https://dejure.org/1962,30)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 1962 - 2 BvM 1/60 (https://dejure.org/1962,30)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    GG Art. 25, Art. 100 Abs. 1
    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG - Anwendbarkeit der inländischen Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 25
  • NJW 1963, 435
  • MDR 1963, 193
  • BB 1963, 7
  • DB 1963, 1084
  • DÖV 1963, 65
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60
    Obwohl Art. 100 Abs. 2 GG anders als Absatz 1 dieser Bestimmung nicht ausdrücklich vorschreibt, daß die vom Bundesverfassungsgericht zu prüfende Norm für die Entscheidung des vorlegenden Gerichts erheblich sein muß, ergibt sich doch aus Sinn und Zweck des in Art. 100 Abs. 2 GG geregelten Verfahrens, daß Vorlagen nach dieser Vorschrift nur zulässig sind, wenn die Regel des Völkerrechts und die Frage, ob sie Bestandteil des Bundesrechts ist, für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (BVerfGE 4, 319 [321]).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60
    Diese Auffassung des vorlegenden Gerichts ist nicht offensichtlich unhaltbar und daher für die Zulässigkeitsprüfung maßgebend (BVerfGE 11, 245 [249] und 89 [92]).
  • BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60
    Es genügt, wenn sich dies dem Zusammenhang der Ausführungen im Vorlagebeschluß entnehmen läßt (vgl. BVerfGE 7, 171 [174]; 13, 178 [180]).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60
    Es genügt, wenn sich dies dem Zusammenhang der Ausführungen im Vorlagebeschluß entnehmen läßt (vgl. BVerfGE 7, 171 [174]; 13, 178 [180]).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    (3) Zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehören das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 31, 145 ; 94, 315 ; 95, 96 ; 96, 68 ; 117, 141 ; 118, 124 ), das heißt diejenigen Normen des Völkerrechts, die unabhängig von vertraglicher Zustimmung für alle oder doch die meisten Staaten gelten (vgl. Herdegen, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 25 Rn. 1 ; vgl. auch BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 118, 124 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Unter diesen ist vorwiegend das universell geltende Völkergewohnheitsrecht zu verstehen, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ).

    Darüber hinaus entspricht es der im völkerrechtlichen Schrifttum durchgängig vertretenen und auch in den angegriffenen Entscheidungen herangezogenen Auffassung, daß eine Immunität die Existenz des Staates, dem der Betreffende angehört, nicht überdauert (vgl. dazu allgemein BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; siehe auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 21. Februar 1992 - 2 BvR 1662/91 -, DtZ 1992, S. 216; Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Band I/1, 2. Aufl., 1975, S. 275; Ipsen, Völkerrecht, 3. Aufl., 1990, S. 344/345).

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Zu den "allgemeinen Regeln des Völkerrechts", zu dessen verbindlicher Feststellung in Zweifelsfragen nach Art. 100 Abs. 2 GG das Bundesverfassungsgericht berufen ist, gehören nach dessen ständiger Rechtsprechung neben denjenigen Normen, denen die Qualität von völkerrechtlichem "ius cogens" (= unabdingbares "zwingendes" Völkerrecht im Sinne von Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WKV) vom 23. Mai 1969 ) zukommt, das Völkergewohnheitsrecht sowie die allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Buchst. c des Statuts des Internationalen Gerichtshofs (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1962 - 2 BvM 1/60 - und vom 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 - m.w.N.).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Die Vorlage eines Fachgerichts an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist zulässig, wenn in einem Rechtsstreit die Existenz oder Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ; 75, 1 ).

    Zudem muss das vorlegende Gericht die Entscheidungserheblichkeit in zureichender Weise dartun (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 75, 1 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 -, DVBl 2007, S. 242 ff.).

    Eine Regel des Völkerrechts ist dann allgemein im Sinne des Art. 25 GG, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Staaten anerkannt wird (vgl. BVerfGE 15, 25 ).

    Allgemeine Regeln des Völkerrechts sind Regeln des universell geltenden Völkergewohnheitsrechts, ergänzt durch aus den nationalen Rechtsordnungen tradierte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 94, 315 ; 96, 68 ).

    Völkerrechtliche Verträge sind von den Fachgerichten selbst anzuwenden und auszulegen (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 18, 441 ; 59, 63 ; 99, 145 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, JZ 2001, S. 975; stRspr).

    a) Vorlagen nach Art. 100 Abs. 2 GG sind, ebenso wie Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG, nur zulässig, wenn die zu verifizierende Regel des Völkerrechts und die Frage, ob sie Bestandteil des Bundesrechts ist, für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 276 ; 100, 209 ; stRspr).

    Dies ist nur der Fall, wenn die Beantwortung der Vorlagefrage zur Entscheidung über den Ausgangsrechtsstreit unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 50, 108 zu Art. 100 Abs. 1 GG), das heißt wenn das vorlegende Gericht ihr nicht ausweichen kann (vgl. BVerfGE 15, 25 ).

    Zwar ist das Bundesverfassungsgericht im Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG mit Rücksicht auf die völkerrechtsorientierte Gewährleistungsfunktion des Normverikationsverfahrens berechtigt - meines Erachtens sogar verpflichtet - die Vorlagefrage erforderlichenfalls in einer dieser Gewährleistungsfunktion dienlichen Weise umzuformulieren (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; vgl. auch Sieckmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl. 2005, Art. 100 Rn. 77; Rühmann, in: Umbach/Clemens , BVerfGG, 1. Aufl. 1992, § 83 Rn. 19).

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Das vorlegende Gericht hat in zureichender Weise seine Zweifel hinsichtlich des Bestehens und der Tragweite möglicher allgemeiner Regeln des Völkerrechts sowie die erforderliche Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage für das Ausgangsverfahren dargetan, §§ 84, 80 Abs. 2 BVerfGG (BVerfGE 4, 319 [321]; 15, 25 [30]; 16, 27 [32 f.]).

    Von dieser Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts, die nicht offensichtlich unhaltbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht auszugehen (BVerfGE 15, 25 [31]; 16, 27 [32]).

    Vorlagen nach Art. 100 Abs. 2 GG sind auch dann zulässig, wenn die völkerrechtliche Regel ihrem Inhalt nach nicht geeignet ist, unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen zu erzeugen, sondern sich nur an Staaten oder ihre Organe als Normadressaten wendet (BVerfGE 15, 25 [33 f.]; 16, 27 [33]).

    Um eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG zu bekunden, müßte es sich bei der erwähnten Praxis zahlreicher Staaten im Bereich der Zwangsvollstreckung um eine gefestigte Praxis handeln, die von den Staaten allgemein in der Überzeugung geübt wird, dazu von Völkerrechts wegen verpflichtet zu sein (vgl. Art. 38 Abs. 1 [b] des Statuts des Internationalen Gerichtshofs; CPJI, Serie A No. 10, S. 28 - Lotus-Fall; ICJ, Reports 1950, S. 276 - diplomatisches Asyl-Fall; Reports 1951, S. 131 - norwegischer Fischereistreit; Reports 1969, S. 41 ff. - Festlandsockel-Fall; BVerfGE 15, 25 [35]; 16, 27 [52]; Verdross, Die Quellen des universellen Völkerrechts, 1973, S. 95 ff.; Geck, Das Bundesverfassungsgericht und die allgemeinen Regeln des Völkerrechts in Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, 1976, II, S. 125 ff., 132 f.).

    Die nach 1945 ergangenen Entscheidungen, soweit sie bekanntgeworden sind, betreffen fast ausnahmslos Fragen der Immunität im Erkenntnisverfahren (vgl. BVerfGE 15, 25 ff.; 16, 27 ff. jeweils mit Nachweisen) oder der persönlichen Immunität von Personen im Sinne der §§ 18, 19 GVG früherer Fassung (so Amtsgericht Bonn, Beschluß vom 10. Juni 1960, Archiv des Völkerrechts 9 [1961/1962] 485).

    Die völkerrechtliche Norm ne impediatur legatio schließt derartige Maßnahmen insoweit aus, als durch sie die Erfüllung der diplomatischen Aufgaben beeinträchtigt werden könnte; so hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß die deutsche Gerichtsbarkeit für ein Erkenntnisverfahren gegen einen fremden Staat, in dem auf Bewilligung der Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Eigentums an einem diplomatisch genutzten Grundstück geklagt wird, nicht durch eine allgemeine Regel des Völkerrechts ausgeschlossen ist, weil dadurch nicht die Funktionsfähigkeit der diplomatischen Vertretung beeinträchtigt werde (BVerfGE 15, 25 [43]).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts handelt es sich um Regeln des universell geltenden Völkergewohnheitsrechts, ergänzt durch aus den nationalen Rechtsordnungen tradierte allgemeine Rechtsgrundsätze (BVerfGE 117, 141, 149; 109, 13, 27; 16, 27, 33; 15, 25, 32 ff).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hat auf die im Bundesgesetzblatt 1962 I S. 731 veröffentlichte Entscheidungsformel des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- verwiesen und meint, im vorliegenden Fall dürfte Entsprechendes gelten.

    Das Bundesverfassungsgericht konnte ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da keines der in § 83 Abs. 2 BVerfGG genannten Verfassungsorgane dem Verfahren beigetreten ist (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 7).

    Die Vorlage ist zulässig, obwohl das vorlegende Gericht Zweifel lediglich hinsichtlich der Tragweite einer allgemeinen Völkerrechtsregel hat (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 10).

    Die Auffassung des Landgerichts ist aber nicht offensichtlich unhaltbar und deshalb für die Zulässigkeitsprüfung maßgebend (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 8 f.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die hier in Frage stehende Völkerrechtsregel ihrem Inhalt nach geeignet ist, unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen zu erzeugen (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 12 ff.).

    Völkerrechtsregeln über die Befreiung ausländischer Staaten von inländischer Gerichtsbarkeit sind dann allgemeine Regeln des Völkerrechts, wenn sie von der weitaus größeren Zahl der Staaten -- nicht notwendigerweise auch von der Bundesrepublik Deutschland -- anerkannt werden (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 14).

    Weiterhin sind die Staatenpraxis im übrigen, die Versuche, das hier in Frage stehende Völkerrecht zu kodifizieren, sowie die Lehren anerkannter Autoren heranzuziehen (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 15).

    für die beschränkte Immunität der Staaten in bezug auf ihre Gesandtschaftsgrundstücke den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 20 ff.; vgl. ferner Nr. 2 des Kommentars der Kommission zu Art. 43 ihres Entwurfs für eine Regelung der konsularischen Beziehungen, Yearbook of the International Law Commission 1961 Bd. II S. 117.

  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer

    a) Der verfassungsrechtliche Begriff "allgemeine Regeln des Völkerrechts" umfasst die Normen des universellen Völkergewohnheitsrechts, mithin diejenigen Normen des Völkerrechts, die aufgrund einer allgemeinen Praxis und korrespondierenden Rechtsüberzeugung für die überwiegende Mehrheit der Staaten verbindlich sind, sowie die das Völkergewohnheitsrecht ergänzenden allgemeinen Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25, 32 f. [juris Rn. 37]).
  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 193/14

    BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Regel des Völkerrechts dann allgemein im Sinne des Art. 25 GG, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Staaten anerkannt wird (vgl. BVerfGE 15, 25, 34; 118, 124, 134).

    Allgemeine Regeln des Völkerrechts sind Regeln des universell geltenden Völkergewohnheitsrechts, ergänzt durch aus den nationalen Rechtsordnungen tradierte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25, 32 ff.; 16, 27, 33; 23, 288, 317; 94, 315, 328; 96, 68, 86; 118, 124, 134).

    Völkerrechtliche Verträge sind von den Fachgerichten selbst anzuwenden und auszulegen (vgl. BVerfGE 15, 25, 32 f., 34 f.; 16, 27, 33; 18, 441, 450; 59, 63, 89; 99, 145, 160; 118, 124, 134 f.).

  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

    Eine Regel des Völkerrechts ist dann allgemein im Sinne des Art. 25 GG, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Staaten anerkannt wird (vgl. BVerfGE 15, 25 ).

    Allgemeine Regeln des Völkerrechts sind Regeln des universell geltenden Völkergewohnheitsrechts, ergänzt durch aus den nationalen Rechtsordnungen tradierte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 94, 315 ; 96, 68 ).

    Völkerrechtliche Verträge sind von den Fachgerichten selbst anzuwenden und auszulegen (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 18, 441 ; 59, 63 ; 99, 145 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, JZ 2001, S. 975; stRspr).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerwG, 05.04.2016 - 1 C 3.15

    Adressatenerweiterung; allgemeine Leistungsklage; allgemeine Regeln des

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 47/14

    BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03

    Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten

  • BFH, 16.11.2016 - II R 29/13

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit

  • BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04

    Mangels Vorlageverpflichtung gem Art 100 Abs 2 GG keine Verletzung der Garantie

  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten

  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 824/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Republik Argentinien gegen nicht erfolgte

  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07

    Beschränkung des Normenverifikationsverfahren bzgl Regeln des Völkerrechts (Art

  • BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03

    Erledigung der Vorlageverfahren aufgrund Entfallens der

  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

  • BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 19/03

    Zwangsvollstreckung in diplomatischen Zwecken dienenden Grundbesitz eines fremden

  • KG, 14.06.2010 - 1 W 276/09

    Staatenimmunität: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einem auch für

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

  • BVerfG, 06.05.2020 - 2 BvR 331/18

    Umschuldung griechischer Staatsanleihen unterliegt als hoheitliche Maßnahme eines

  • OLG Schleswig, 04.12.2014 - 5 U 89/14

    Staatenimmunität; Internationale Gerichtsbarkeit; Schuldenschnitt; hoheitliches

  • BVerwG, 17.05.1999 - 8 B 178.98

    Rechtsstreit über Restitution des Grundstücks Leipziger Straße 36 in Berlin-Mitte

  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2014 - 4 A 1058/13

    Untersagung von erlaubnispflichtigen wie erlaubnisfreien Flügen in das deutsche

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07

    Garantie des gesetzlichen Richters und fachgerichtliche Vorlagepflicht bei

  • BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungshaftanordnung und -vollzug -

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06

    Erledigung eines Verfahrens der völkerrechtlichen Normenverifikation durch

  • BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98

    Unzulässige gerichtliche Vorlage im Zusammenhang mit Atomwaffen

  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87

    Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen

  • KG, 07.11.2003 - 25 W 100/03

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Pfändung des Bankkontos einer

  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 197/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung in die USA -

  • BVerfG, 09.11.2020 - 2 BvR 1286/18

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • KG, 26.04.2002 - 9 W 110/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gegendarstellung

  • BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 1170/83

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Eintragung einer ausländischen Verurteilung

  • BVerfG, 27.10.2020 - 2 BvR 558/19

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BGH, 31.01.1969 - V ZR 22/67

    Klage gegen einen Entsendestaat auf Einwilligung in die Berichtigung eines

  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 213/03

    Argentinische Staatsanleihe: Verweigerung der Rückzahlung mit der Berufung auf

  • OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14

    Argentinien-Anleihen

  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

  • BFH, 18.12.1963 - I 230/61 S

    Verstoß gegen das GG (Grundgesetz) durch Heranziehung des Angehörigen eines

  • LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03

    Immunitätsverzicht

  • BGH, 08.07.1986 - 4 ARs 8/86

    Anrechnung - Freiheitsentziehung - Ausland - Auslieferung - Zuständigkeit

  • BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvM 1/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

  • BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79

    Kündigungsbefugnis privater Verpächter von Kleingartenland

  • KG, 05.03.2010 - 18 W 2/10

    Keine Pfändung syrischer Kunstgegenstände wegen Schmerzensgeldansprüchen aus dem

  • OVG Brandenburg, 26.09.1997 - 4 B 98/97

    Zulässigkeit der Berufung auf das Dayton-Abkommen (Dayton-Peace-Agreement) ;

  • BGH, 26.09.1969 - V ZR 122/65

    Extraterritorialität ausländischer Staaten bei privatrechtlicher Betätigung

  • LG Bonn, 07.03.1991 - 5 T 174/90

    Berichtigung eines Geburtseintrags bezüglich des Familiennamens eines Kindes;

  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 130.62

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 4 S. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • LG Heilbronn, 02.03.1988 - 3 Qs 680/87
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