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   BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52   

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BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52 (https://dejure.org/1955,79)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1955 - 1 BvO 2/52 (https://dejure.org/1955,79)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1955 - 1 BvO 2/52 (https://dejure.org/1955,79)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Reichsgesetz über den Finanzausgleich

  • openjur.de

    Reichsgesetz über den Finanzausgleich

  • opinioiuris.de

    Reichsgesetz über den Finanzausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 358
  • NJW 1956, 97
  • DVBl 1956, 126
  • DÖV 1956, 51
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52
    Allerdings hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in dem Rundschreiben vom 7. November 1951 -- 3000 -129/51 -- (abgedruckt bei Lechner, BVerfGG, 1954, S. 246) eine Stellungnahme der oberen Bundesgerichte als wünschenswert bezeichnet, und das Bundesverfassungsgericht hat sie in BVerfGE 2, 136 (138) wenigstens für möglich gehalten.

    Es muß vielmehr den Antrag auch dann vorlegen, wenn es mit ihm nicht einverstanden ist (BVerfGE 2, 136 [138]).

    Art. 126 GG braucht auch nicht erweiternd ausgelegt zu werden, denn nunmehr ist allgemein anerkannt, daß Bundesrecht erst mit dem ersten Zusammentreten des Bundestags am 7. September 1949 entstanden ist (vgl. BVerfGE 2, 136 [139]; 4, 74 [83]; 4, 178 [184]).

  • BVerfG, 06.03.1952 - 1 BvO 1/51

    Arbeitsgerichtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52
    Da nach § 86 Abs. 2 BVerfGG nur darüber zu entscheiden ist, ob ein Gesetz als Bundesrecht fortgilt (§ 89 BVerfGG), nicht jedoch darüber, ob es als Bundesrecht oder als Landesrecht fortgilt (BVerfGE 1, 162 [164 f.]), sind zunächst nur diejenigen Verfassungsorgane anzuhören, denen im Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG bei der Entscheidung über Bundesrecht Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden muß; es sind daher neben dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung auch sämtliche Landesregierungen zu hören.

    Hier kommen für eine sinngemäße Anwendung lediglich die Vorschriften über Bundesrecht in Betracht, über das allein zu entscheiden ist (BVerfGE 1, 162 [164 f.]); denn das Landesrecht wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur dann betroffen -- nämlich mittelbar ausgeschlossen --, wenn es sich in Wahrheit um Bundesrecht handelt.

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52
    Dieser Mangel ist aber dadurch geheilt, daß das Bundesverfassungsgericht ihm die Akten nachträglich zugeleitet hat (BVerfGE 2, 124 [127]; 3, 352 [356]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 138/52

    Keine Streitwertfestsetzung bei Anspruch des PKH-Anwalts auf Festgebühren

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52
    Dieser Mangel ist aber dadurch geheilt, daß das Bundesverfassungsgericht ihm die Akten nachträglich zugeleitet hat (BVerfGE 2, 124 [127]; 3, 352 [356]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52
    c) Seinem Inhalt nach will § 80 Abs. 1 BVerfGG, indem er den Antrag durch ein Gericht als solches und nicht durch eine Verwaltungsbehörde weiterleiten läßt, vermeiden, daß Regierung und Verwaltung die Rechtsprechung beeinflussen (BVerfGE 1, 184 [189]).
  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52
    Art. 126 GG braucht auch nicht erweiternd ausgelegt zu werden, denn nunmehr ist allgemein anerkannt, daß Bundesrecht erst mit dem ersten Zusammentreten des Bundestags am 7. September 1949 entstanden ist (vgl. BVerfGE 2, 136 [139]; 4, 74 [83]; 4, 178 [184]).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52
    Art. 126 GG braucht auch nicht erweiternd ausgelegt zu werden, denn nunmehr ist allgemein anerkannt, daß Bundesrecht erst mit dem ersten Zusammentreten des Bundestags am 7. September 1949 entstanden ist (vgl. BVerfGE 2, 136 [139]; 4, 74 [83]; 4, 178 [184]).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Nach Art. 92 GG ist es Aufgabe der Gerichte, Rechtssachen mit verbindlicher Wirkung zu entscheiden, und zwar in Verfahren, in denen durch Gesetz die erforderlichen prozessualen Sicherungen gewährleistet sind und der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör besteht (vgl. BVerfGE 4, 358 ).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    c) Auch die Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes über Gerichtsvorlagen im Normenqualifizierungsverfahren sind jedoch zur Ausführung von Art. 126 GG ergangen (offengelassen in BVerfGE 4, 358 [368]; vgl. auch BVerfGE 3, 357 [359]).
  • SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18

    Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung

    Nach Art. 92 GG ist es Aufgabe der Gerichte, Rechtssachen mit verbindlicher Wirkung zu entscheiden, und zwar in Verfahren, in denen durch Gesetz die erforderlichen prozessualen Sicherungen gewährleistet sind und der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör besteht (vgl. BVerfGE 4, 358 [363] = NJW 1956, 97).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Denn nicht eine jede beliebige verfassungsrechtliche Meinungsverschiedenheit rechtfertigt einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht; vielmehr besteht die Pflicht und die Möglichkeit zur Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts nach § 86 Abs. 2 BVerfGG nur dann, wenn das erkennende Gericht die Beantwortung der Fortgeltungsfrage für ernstlich zweifelhaft hält (BVerfGE 4, 358 [369]).
  • KG, 21.03.2006 - 1 W 252/05

    GmbH: Voraussetzung für die Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des

    Denn dieses Verbot greift nach seinem Sinn und Zweck nicht nur in den Fällen rechtsgeschäftlicher Vertretung, sondern auch und gerade bei organschaftlicher Vertretung (vgl. BGHZ 33, 189, 198 = NJW 1960, 2285; 56, 97, 101 = NJW 1971, 1355; …
  • BGH, 26.09.1978 - VI ZR 267/76

    Uneingeschränkte Immunität von souveränen Staaten nach Völkergewohnheitsrecht -

    Eine solche Vorlagepflicht besteht nicht schon, wenn unter den Prozeßparteien gegenteilige Auffassungen vertreten werden und eine von ihnen Zweifel an der Verbindlichkeit völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts äußert, vielmehr muß das vorlegende Gericht solche Zweifel hegen (vgl. BVerfGE 4, 358, 369; Urt. d. Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1963 - JZ 1965, 21, 22 = BStBl 1964, III/253).
  • SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18

    Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V

    Nach Art. 92 GG ist es Aufgabe der Gerichte, Rechtssachen mit verbindlicher Wirkung zu entscheiden, und zwar in Verfahren, in denen durch Gesetz die erforderlichen prozessualen Sicherungen gewährleistet sind und der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör besteht (vgl. BVerfGE 4, 358 [363] = NJW 1956, 97).
  • StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982

    Weitergeltung des Fideikommißrechts als Bundesrechts

    In BVerfGE 4, 358 (369 f.) stellte es darauf ab, ob das erkennende Gerichte die Frage für "ernstlich zweifelhaft" halte, ließ es aber nicht genügen, dass von den Parteien des anhängigen Gerichtsverfahrens dazu verschiedene Meinungen vertreten wurden.
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56

    Bremisches Urlaubsgesetz

    Hierfür ist erforderlich, daß das Gericht selbst ernstliche Zweifel über das Fortgelten einer Rechtsnorm als Bundesrecht hegt oder daß das Gericht hierüber nur entscheiden kann, indem es sich mit einer beachtlichen, in der Literatur vertretenen Auffassung oder zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eines Landes in Gegensatz setzt (BVerfGE 4, 358 [369f.]; 7, 18 [23f.]; 8, 186 [191 f.]).
  • BFH, 18.12.1963 - I 230/61 S

    Verstoß gegen das GG (Grundgesetz) durch Heranziehung des Angehörigen eines

    Auch für die ähnlich liegende Frage des § 86 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß 1 BvO 2/52 vom 30. November 1955 (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 4 S. 358 [369]) entschieden, daß die Rechtsfrage nur dann streitig ist, wenn der erkennende Senat sie für ernstlich zweifelhaft hält.
  • BVerfG, 28.05.1957 - 2 BvO 5/56

    Bayerisches Ärztegesetz

  • BVerwG, 16.12.1986 - 8 B 120.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BFH, 01.03.1963 - III 323/59 U

    Heranziehung von Ausländern zur Hypothekenabgabe (HGA) - Zur Frage der Befreiung

  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 160/72

    Ausbleibezeit - Auslaufen des Schiffes - Rückkehr in Heimathafen - Verhinderung

  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 62.56

    Zustimmung zur Kündigung eines Landesangestellten zum Zwecke der Herabgruppierung

  • BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 42.64

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvO 2/56

    Fortgeltung der Umsatzsteuerbefreiung der staatlichen Sport-Toto-GmbH in

  • BVerwG, 22.05.1957 - IV C 0246.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.07.1964 - I B 111.64

    Zulässigkeit der erneuten Titulierung einer Beitragpflicht gegenüber dem neuen

  • BVerwG, 20.11.1959 - I C 17.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 137.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.01.1957 - I B 180.56

    Teilweises Ungültigkeit des Reichsnaturschutzgesetzes - Rechtscharakter der

  • BFH, 06.11.1956 - V z D 2/56
  • BFH, 20.02.1957 - II 15/55 U

    Zur Frage des Zeitpunktes der Anwendbarkeit von § 316 Abs. 2 Reichsabgabenordnung

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