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   BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80   

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BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80 (https://dejure.org/1983,999)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80 (https://dejure.org/1983,999)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1983 - 2 BvR 1411/80 (https://dejure.org/1983,999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentumserwerb der russisch-orthodoxen Diözese aufgrund eines Reichsgesetzes - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Auslegung von § 986 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kirchliches Grundeigentum - NS-Gesetz als Rechtsgrundlage - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 968
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Auszugehen ist davon, daß sie als ausländische juristische Person (vgl. BVerfGE 12, 6 [8]; 18, 441 [442]; 21, 207 [208]; 23, 229 [236]) jedenfalls die Verletzung von Verfahrensgrundrechten mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann; die von ihr insoweit erhobenen Rügen genügen indessen nicht den Anforderungen des § 92 BVerfGG .

    Ob die Beschwerdeführerin zu 1), die sich als ausländische juristische Person grundsätzlich nicht auf weitere Grundrechte berufen kann (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG , BVerfGE 21, 207 [209]; 23, 229 [236]), im Rahmen ihrer Verfassungsbeschwerde geltend zu machen vermag, sie sei in ihren Rechten aus Art. 4 Abs. 2 GG sowie Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 2 WRV verletzt, versteht sich danach nicht von selbst.

  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Auszugehen ist davon, daß sie als ausländische juristische Person (vgl. BVerfGE 12, 6 [8]; 18, 441 [442]; 21, 207 [208]; 23, 229 [236]) jedenfalls die Verletzung von Verfahrensgrundrechten mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann; die von ihr insoweit erhobenen Rügen genügen indessen nicht den Anforderungen des § 92 BVerfGG .

    Ob die Beschwerdeführerin zu 1), die sich als ausländische juristische Person grundsätzlich nicht auf weitere Grundrechte berufen kann (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG , BVerfGE 21, 207 [209]; 23, 229 [236]), im Rahmen ihrer Verfassungsbeschwerde geltend zu machen vermag, sie sei in ihren Rechten aus Art. 4 Abs. 2 GG sowie Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 2 WRV verletzt, versteht sich danach nicht von selbst.

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Dies setzt jedoch voraus, daß die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Entscheidungen nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar, rechtlich betroffen sind (vgl. BVerfGE 15, 256 [262 f.]; 16, 25 [27]; 30, 112 [123]; 31, 58 [66 ff.]; 34, 81 [97]; 51, 386 [395]; 52, 42 [52]; stRspr.).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Dies setzt jedoch voraus, daß die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Entscheidungen nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar, rechtlich betroffen sind (vgl. BVerfGE 15, 256 [262 f.]; 16, 25 [27]; 30, 112 [123]; 31, 58 [66 ff.]; 34, 81 [97]; 51, 386 [395]; 52, 42 [52]; stRspr.).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Dies setzt jedoch voraus, daß die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Entscheidungen nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar, rechtlich betroffen sind (vgl. BVerfGE 15, 256 [262 f.]; 16, 25 [27]; 30, 112 [123]; 31, 58 [66 ff.]; 34, 81 [97]; 51, 386 [395]; 52, 42 [52]; stRspr.).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Auszugehen ist davon, daß sie als ausländische juristische Person (vgl. BVerfGE 12, 6 [8]; 18, 441 [442]; 21, 207 [208]; 23, 229 [236]) jedenfalls die Verletzung von Verfahrensgrundrechten mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann; die von ihr insoweit erhobenen Rügen genügen indessen nicht den Anforderungen des § 92 BVerfGG .
  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Auszugehen ist davon, daß sie als ausländische juristische Person (vgl. BVerfGE 12, 6 [8]; 18, 441 [442]; 21, 207 [208]; 23, 229 [236]) jedenfalls die Verletzung von Verfahrensgrundrechten mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann; die von ihr insoweit erhobenen Rügen genügen indessen nicht den Anforderungen des § 92 BVerfGG .
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann nationalsozialistischen Vorschriften die Geltung als Recht aberkannt werden, wenn sie fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit so evident widersprechen, daß der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde (vgl. BVerfGE 23, 98 [106]; 54, 53 [68]).
  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann nationalsozialistischen Vorschriften die Geltung als Recht aberkannt werden, wenn sie fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit so evident widersprechen, daß der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde (vgl. BVerfGE 23, 98 [106]; 54, 53 [68]).
  • BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53

    Besatzungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
    Einem in diesem Rahmen (vgl. hierzu auch BVerfGE 2, 181 [201]; 3, 368 [374 f.]) erhobenen Anspruch hätte nicht entgegengestanden, daß die Beschwerdeführerin zu 1) selbst nicht zuvor im Grundbuch eingetragen war.
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62

    Verfassungsbeschwerde gegen einen nicht gegen den Beschwerdeführer gerichteten

  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88

    Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines

    Hinsichtlich der Wirksamkeit des genannten Reichsgesetzes stützt sich der Bundesgerichtshof u.a. auf einen Beschluß des seinerzeit zuständigen Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80 - NJW 1984, 968 -, wonach dem Reichsgesetz die Geltung als Recht nicht aberkannt werden könne.

    Daß sie selbst nicht zuvor im Grundbuch eingetragen war, hätte einem Rückerstattungsanspruch nicht entgegengestanden (vgl. BVerfG, NJW 1984, 968 m.w.N.).

    Schließlich ist auch die Feststellung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, daß der bloße Besitz und Gebrauch der Kirche zu gottesdienstlichen Zwecken seit der Loslösung der Beschwerdeführerin von der Klägerin im Ausgangsverfahren kein Recht zum Besitz im Sinne des § 986 BGB begründe (vgl. auch BVerfG, NJW 1984, S. 968 [969]).

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 22-IV-03
    Bundesverfassungsgerichts, wonach es verfassungsrechtlich unbedenklich sei, dass der Reichskirchenminister auf der Grundlage des Gesetzes über den Grundbesitz der russisch-orthodoxen Kirche vom 25. Februar 1938 unbelastetes Eigentum übertragen und etwa bestehende Nutzungsrechte anderer zum Erlöschen gebracht habe (vgl. BVerfG NJW 1984, 968 f., zu BGH JZ 1981, 66 - Bad Ems; BVerfG NJW 1992, 2812 [2813 ff.], zu BGH NJW 1989, 1351 -.

    (2) Ist aber dies der verfassungsrechtlichen Prüfung zu Grunde zu legen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die für eine wirksame Widmung grundsätzlich erforderliche Zustimmung des Eigentümers (vgl. BVerfG NJW 1984, 968 [969] und NJW 1992, 2812 [2815]; BVerwGE 87, 115 [125]) hier ausnahmsweise - wie die Beschwerdeführerin zu 1) meint, das Oberlandesgericht allerdings verneint hat - entbehrlich gewesen wäre.

    Ein Verstoß gegen Artikel 31 Abs. 1 SächsVerf scheidet aus, da die Beschwerdeführerin zu 1) - wie dargelegt - nicht in ihren Rechten aus Artikel 19 Abs. 2 SächsVerf (i.V.m. Arikel 109 Abs. 4 SächsVerf, Artikel 138 Abs. 2 WRV) verletzt ist und über den Schutzbereich dieser Verfassungsvorschriften Artikel 31 Abs. 1 SächsVerf nicht hinausreicht (ebenso BVerfG NJW 1984, 968 [969] und 1992, 2812 [2815] für die inhaltsgleichen Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 138 Abs. 2 WRV und Artikel 14 GG).

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 74/87

    Wirkung der Eigentumszuweisung an einem Kirchengrundstück

    Die Eigentumszuweisung durch die aufgrund von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Grundbesitz der russisch-orthodoxen Kirche in Deutschland vom 25. Januar 1938 ergangene Entscheidung des Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten vom 11. Juni 1938 war wirksam (vgl. Senatsurt. v. 19. September 1980, aaO, und Beschl. des BVerfG v. 30. November 1983, 2 BvR 1411/80, NJW 1984, 968).

    Daß durch einen aufgrund des Reichsgesetzes von 1938 ergangenen Hoheitsakt eine Widmung zur "res sacra" ihre Wirkung verlieren kann, ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden (vgl. BVerfG Beschl. v. 30. November 1983, aaO).

  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Streit um eine Kirche

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Geltung und Reichweite der Kirchengutsgarantie des Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 2 WRV bislang nur ansatzweise geklärt worden (Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Zweiten Senats, a. a. O.; Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 30. November 1983 - 2 BvR 1411/80 -, NJW 1984, S. 968 [969]).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 2 BvR 1256/96

    Unzureichend begründete Verfassungsbeschwerde gegen die zivilgerichtliche

    Im Wesentlichen macht sie geltend, die Erste Durchführungsverordnung vom 5. Mai 1939 sei unwirksam, gemessen an den Grundsätzen, mit denen das Bundesverfassungsgericht in vorangehenden Entscheidungen das Gesetz über den Grundbesitz der russisch-orthodoxen Kirche in Deutschland vom 25. Februar 1938 für wirksam erklärt habe (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1983 - 2 BvR 1411/80 -, NJW 1984, S. 968, und Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1088/88 u. a. -, NJW 1992, S. 2812).
  • OLG Dresden, 11.02.1994 - 5 U 40/93

    Wirksamkeit der Übertragung des Eigentums an einem russisch-orthodoxen

    Die Eigentumsübertragungen standen, wie in den genannten Entscheidungen dargelegt ist, nicht in so evidentem Widerspruch zu beherrschenden Prinzipien der Gerechtigkeit, daß sie als von Anfang an nichtig anzusehen sind (BGH, JZ 1981, 66 = LM BGB § 985 Nr. 31 MDR 1981, 306 ; BVerfG (Vorprüfungsausschuß), NJW 1984, 968 ; BGH, NJW 1989, 243 = LM BGB § 985 Nr. 34; BVerfG (Vorprüfungsausschuß), NJW 1992, 2812 ).
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