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   BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07   

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https://dejure.org/2007,14209
BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07 (https://dejure.org/2007,14209)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07 (https://dejure.org/2007,14209)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 2007 - 2 BvR 2497/07 (https://dejure.org/2007,14209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Beschwer durch die Begründung einer Entscheidung über die Einstellung eines Strafverfahrens gemäß § 154 der Strafprozessordnung (StPO); Existenz eines individuellen verfassungrechtlichen Anspruchs auf Strafverfolgung eines Dritten oder der eigenen Person ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 154; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154
    Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Ausnahmsweise kann sich die Möglichkeit einer Beschwer aus der Begründung der Einstellungsentscheidung ergeben, wenn diese Entscheidung Erwägungen zu strafrechtlicher Feststellung von Schuld erkennen lässt (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 -, juris).
  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Ausnahmsweise kann sich die Möglichkeit einer Beschwer aus der Begründung der Einstellungsentscheidung ergeben, wenn diese Entscheidung Erwägungen zu strafrechtlicher Feststellung von Schuld erkennen lässt (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 -, juris).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Mit einer von vornherein klaren Beweislage, bei deren Vorliegen eine Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/04 -, NJW 1997, S. 46), ist diese Verfahrenslage nicht vergleichbar.
  • BVerfG, 17.11.2005 - 2 BvR 878/05

    Feststellung eines strafbaren Verhaltens in einer Einstellungsverfügung

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Ausnahmsweise kann sich die Möglichkeit einer Beschwer aus der Begründung der Einstellungsentscheidung ergeben, wenn diese Entscheidung Erwägungen zu strafrechtlicher Feststellung von Schuld erkennen lässt (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 -, juris).
  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1802/04

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gem § 154 StPO begründet keine mit der

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Außerdem ist in Ausnahmefällen ein verfassungsgerichtliches Eingreifen bei grobem prozessualen Unrecht möglich, insbesondere wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 456/99 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1802/04 -, juris).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Er kann verlangen, dass Form und Inhalt seines Antrags nicht überhöhten Darlegungslasten unterworfen werden, sein Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen wird und seine Ausführungen nicht in willkürlicher Weise gewürdigt werden (vgl. BVerfGE 51, 176 ; BVerfG, Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 und 9. April 2002 - 2 BvR 2104/01 und 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2859 f. und S. 2861 f.).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Er kann verlangen, dass Form und Inhalt seines Antrags nicht überhöhten Darlegungslasten unterworfen werden, sein Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen wird und seine Ausführungen nicht in willkürlicher Weise gewürdigt werden (vgl. BVerfGE 51, 176 ; BVerfG, Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 und 9. April 2002 - 2 BvR 2104/01 und 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2859 f. und S. 2861 f.).
  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Er kann verlangen, dass Form und Inhalt seines Antrags nicht überhöhten Darlegungslasten unterworfen werden, sein Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen wird und seine Ausführungen nicht in willkürlicher Weise gewürdigt werden (vgl. BVerfGE 51, 176 ; BVerfG, Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 und 9. April 2002 - 2 BvR 2104/01 und 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2859 f. und S. 2861 f.).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 456/99

    Mangels Beschwer unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Außerdem ist in Ausnahmefällen ein verfassungsgerichtliches Eingreifen bei grobem prozessualen Unrecht möglich, insbesondere wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 456/99 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1802/04 -, juris).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Er steht weiter unter dem Schutz der Unschuldsvermutung (vgl. zu einer Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO BVerfG 30. November 2007 - 2 BvR 2497/07 - Rn. 4) .
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