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   BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07   

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BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07 (https://dejure.org/2010,4014)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 BvL 3/07 (https://dejure.org/2010,4014)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 (https://dejure.org/2010,4014)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich des Fehlens einer Übergangsregelung - unzureichende Darlegungen zur Unvereinbarkeit insbesondere mit Art 12 Abs 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 80 Abs 1 BVerfGG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich des Fehlens einer Übergangsregelung - unzureichende Darlegungen zur Unvereinbarkeit insbesondere mit Art 12 Abs 1 GG - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung der Beteiligung an Glücksspielen an ein privates Unternehmen; Untersagung der Werbung für in Sachsen-Anhalt als illegal definierte Glücksspiele wegen deren Abrufbarkeit im gesamten Bundesgebiet über das Internet; ...

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich des Fehlens einer Übergangsregelung - unzureichende Darlegungen zur Unvereinbarkeit insbesondere mit Art 12 Abs 1 GG - Angemessenheit ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich des Fehlens einer Übergangsregelung - unzureichende Darlegungen zur Unvereinbarkeit insbesondere mit Art 12 Abs 1 GG - Angemessenheit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung der Beteiligung an Glücksspielen an ein privates Unternehmen; Untersagung der Werbung für in Sachsen-Anhalt als illegal definierte Glücksspiele wegen deren Abrufbarkeit im gesamten Bundesgebiet über das Internet; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (58)

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07
    BVerfGE 31, 275; 36, 281; 43, 242; 58, 300; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 -, juris).

    (a) Die Gebote der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sind wesentliche Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips (BVerfGE 30, 392 ; 43, 242 ).

    Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann aber je nach Lage der Verhältnisse im einzelnen Fall der Regelungsbefugnis Schranken setzen (BVerfGE 30, 392 ; 39, 128 ; 43, 242 ).

    Bei der Aufhebung und Modifizierung geschützter Rechtspositionen hat der Gesetzgeber auch dann, wenn der Eingriff an sich verfassungsrechtlich zulässig ist, aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung zu treffen (BVerfGE 21, 173 ; 22, 275 ; 25, 236 ; 31, 275 ; 32, 1 ; 36, 281 ; 43, 242 ).

    Der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (BVerfGE 43, 242 ).

    Bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen hat der Gesetzgeber - auch dann, wenn der Eingriff an sich verfassungsrechtlich zulässig ist - aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung zu treffen (BVerfGE 21, 173 ; 22, 275 ; 25, 236 ; 31, 275 ; 32, 1 ; 36, 281 ; 43, 242 ).

    Der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (BVerfGE 43, 242 ).

    Vorliegend sind keine Gesichtspunkte dafür ersichtlich, dass eine den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit voll berücksichtigende Übergangsregelung den Klägerinnen eine günstigere Position hätte einräumen müssen als sie tatsächlich innehatten (vgl. BVerfGE 43, 242 ).

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07
    BVerfGE 31, 275; 36, 281; 43, 242; 58, 300; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 -, juris).

    Bei der Aufhebung und Modifizierung geschützter Rechtspositionen hat der Gesetzgeber auch dann, wenn der Eingriff an sich verfassungsrechtlich zulässig ist, aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung zu treffen (BVerfGE 21, 173 ; 22, 275 ; 25, 236 ; 31, 275 ; 32, 1 ; 36, 281 ; 43, 242 ).

    Bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen hat der Gesetzgeber - auch dann, wenn der Eingriff an sich verfassungsrechtlich zulässig ist - aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung zu treffen (BVerfGE 21, 173 ; 22, 275 ; 25, 236 ; 31, 275 ; 32, 1 ; 36, 281 ; 43, 242 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07
    2 Abs. 1 GG sei verletzt, weil den Klägerinnen zustehende unternehmerische Handlungsspielräume (z.B. Ort der wirtschaftlichen Betätigung, Art und Weise des wirtschaftlichen Engagements etc.) entzogen würden, die nicht bereits von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 oder Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt seien (Verweis auf BVerfGE 105, 252 ; BVerfGK 3, 337).

    Unter Beruf ist dabei jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (BVerfGE 105, 252 m.w.N.).

    Art. 2 Abs. 1 GG scheidet als Maßstab bereits deshalb aus, weil die aufgeworfenen Fragen des Schutzes gewerblicher Vermittler von Glücksspielen an unmittelbar oder mittelbar staatlich veranstalteten Lotterien thematisch von der sachlich speziellen Grundrechtsnorm des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst werden (BVerfGE 59, 128; 105, 252 ; BVerfGK 3, 337).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Ein Eingriff in die Berufsfreiheit erfordert eine kompetenzgemäß erlassene gesetzliche Grundlage, die durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet (stRspr; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 BvL 6/13 - NJW 2016, 700 m.w.N.; vom 14. Januar 2014 - 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12 - BVerfGE 135, 90 und vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 ).

    Objektive und subjektive Berufswahlbeschränkungen sind dagegen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 Rn. 45).

  • VG Hamburg, 21.04.2020 - 3 E 1675/20

    Erfolgreicher Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen die aus der

    Allerdings müssen Eingriffszweck und Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfG, Beschl. v. 30.11.2010, 1 BvL 3/07, juris Rn. 44. f.).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    "Ein Eingriff in die Berufsfreiheit erfordert eine kompetenzgemäß erlassene gesetzliche Grundlage, die durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet (stRspr; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 BvL 6/13 - NJW 2016, 700 m.w.N.; vom 14. Januar 2014 - 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12 - BVerfGE 135, 90 und vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 ).

    Objektive und subjektive Berufswahlbeschränkungen sind dagegen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 Rn. 45).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an einen - in der Regelung zur Berufsausübung, ggf. mit berufswahleinschränkenden Auswirkungen, liegenden - Eingriff in die Berufsfreiheit der Farmbetreiber können durch eine angemessene Übergangsfrist gewahrt werden, die vorliegend in § 45 Abs. 31 TierSchNutztV auch für bestehende Betriebe mit fünf Jahren nicht ersichtlich zu kurz gestaltet worden ist (vgl. zur verfassungsrechtlichen Bedeutung von Übergangsfristen BVerfG, Beschl. v. 30.11.2010 - 1 BvL 3/07 -, Juris Rn. 49, 61; Beschl. v. 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771, Juris Rn. 71 ff. zu § 40 Abs. 4 der damaligen TierSchNutztV - Legehennenhaltung).
  • BVerfG, 30.09.2013 - 1 BvR 3196/11

    Verbot des Angebots von Sportwetten im Internet sowie Werbeverbot für solche

    Der Beschwerdeführer legt aber nicht dar, inwieweit er im Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Bescheide überhaupt noch Vertrauensschutz genoss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 -, juris, Rn. 59).
  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

    Unter Beruf ist dabei jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2010, 1 BvL 3/07, Rn. 40 - juris, ZfWG 2011, 33).

    Wenn schon einer Qualifizierung als Beruf im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG nicht entgegensteht, dass das einfache Recht die gewerbliche Ausübung dieser Tätigkeit verbietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2010, 1 BvL 3/07, Rn. 41 - juris, ZfWG 2011, 33), dann gilt dies erst recht für das Jedermann-Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG.

    Dieses somit im Land Berlin bestehende sog. staatliche Wettmonopol stellt wegen des mit ihm einhergehenden Ausschlusses gewerblicher Wettveranstaltung durch private Wettunternehmen sowie des Ausschlusses der Vermittlung von Wetten, die nicht vom Land Berlin bzw. von der DKLB veranstaltet werden, einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Sportwettenveranstalter und -vermittler (Sportwettenanbieter) dar (ebenso BVerfG, Beschluss vom 30. November 2010, 1 BvL 3/07, Rn. 42 - juris, ZfWG 2011, 33; Janz, NJW 2003, 1964, 1698) und damit erst recht einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des Angeschuldigten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2018 - 6 A 11730/17

    Widerruf einer mit Widerrufsvorbehalt genehmigten Sperrzeitverkürzung;

    Der Nachprüfung der Gerichte unterliegt nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfG Beschluss vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 -, juris Rn. 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    "Ein Eingriff in die Berufsfreiheit erfordert eine kompetenzgemäß erlassene gesetzliche Grundlage, die durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet (stRspr; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 BvL 6/13 - NJW 2016, 700 m.w.N.; vom 14. Januar 2014 - 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12 - BVerfGE 135, 90 und vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 ).

    Objektive und subjektive Berufswahlbeschränkungen sind dagegen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 Rn. 45).

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 558/10

    Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines

    aa) Eine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet oder wenn die Rechtsfolgen einer Norm zwar erst nach ihrer Verkündung eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 - Rn. 48, NZA 2012, 788; 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 - Rn. 47, BVerfGE 128, 90; 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - Rn. 49, ZfWG 2011, 33; 7. Juli 2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 - Rn. 46, BVerfGE 127, 61) .

    Folglich ist eine unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 - Rn. 49 ff., NZA 2012, 788; 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - Rn. 49, ZfWG 2011, 33; 7. Juli 2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 - Rn. 47, BVerfGE 127, 61) .

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    "Ein Eingriff in die Berufsfreiheit erfordert eine kompetenzgemäß erlassene gesetzliche Grundlage, die durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet (stRspr; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 BvL 6/13 - NJW 2016, 700 m.w.N.; vom 14. Januar 2014 - 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12 - BVerfGE 135, 90 und vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 ).

    Objektive und subjektive Berufswahlbeschränkungen sind dagegen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 Rn. 45).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • VG Schleswig, 07.05.2020 - 1 B 74/20

    Corona-Pandemie: Tattoo-Stechen wieder erlaubt

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

  • VG Saarlouis, 21.02.2012 - 6 K 521/10

    Glücksspielrechtlicher Erlaubnisvorbehalt und Verbot der Vermittlung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - 2 M 85/19

    Nutzungsuntersagung für eine Hochzeits- und Eventlocation in einem allgemeinen

  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2021 - 11 ME 104/21

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Erlaubnis,

  • OVG Niedersachsen, 04.08.2021 - 11 ME 164/21

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Automatenspiel, virtuelles; Gebietsformel;

  • VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17

    Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen nach dem SpielhG LSA

  • VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13

    Glücksspielwesen - Fortgeltung einer Erlaubnis nach § 33 i GewO;

  • VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20

    Durchführung einer Karrieremesse in Zeiten der Corona-Pandemie; nicht

  • VG Magdeburg, 02.04.2019 - 3 B 124/18

    Spielhallenerlaubnis; Mindestabstand zu einer Einrichtung, die tatsächlich

  • VG Hamburg, 05.05.2020 - 7 E 1804/20

    Überwiegend erfolgreicher Eilantrag eines Unternehmens des großflächigen

  • VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 15 ZB 13.1578

    Berufungszulassung (abgelehnt), abgrabungsrechtlicher Vorbescheid, Wirksamkeit

  • VG Frankfurt/Main, 14.06.2022 - 5 L 447/21

    Menthol-Verbot in Shisha-Tabak nicht europarechts- oder verfassungswidrig

  • VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21

    Corona-Pandemie; Einstweilige Anordnung zur Öffnung von Außenbereichen eines

  • BFH, 18.01.2013 - IX B 143/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer im eigenen Haus gelegenen

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 3 LA 34/14

    Aufstellung von Geldspielgeräten; Beschränkung der Gewerbefreiheit; Abgrenzung

  • VG Augsburg, 26.09.2022 - Au 8 S 22.1578

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • VG Augsburg, 14.09.2022 - Au 8 S 22.1659

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 11 LC 29/10

    Rechtsschutzbedürfnis für einen zusätzlichen Antrag auf isolierte Aufhebung des

  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - 2 A 1815/15

    Anknüpfen der Erhebung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung

  • VG Hamburg, 18.08.2017 - 21 E 7448/17

    Kein behördliches Einschreiten gegen die Versammlung "Schluss mit dem

  • VG Neustadt, 10.07.2023 - 3 L 342/23

    Abstandsgebot für Wettvermittlungsstelle

  • VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08

    Geltung des Glücksspielstaatsvertrages für gewerbliche Vermittler staatlich

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