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   BVerfG, 30.11.2021 - 1 BvR 2215/21   

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https://dejure.org/2021,59922
BVerfG, 30.11.2021 - 1 BvR 2215/21 (https://dejure.org/2021,59922)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.2021 - 1 BvR 2215/21 (https://dejure.org/2021,59922)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 2021 - 1 BvR 2215/21 (https://dejure.org/2021,59922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde und offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch bei reinen Vermutungen "ins Blaue hinein"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG ); Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2021 - 1 BvR 2215/21
    Fehlt es an diesen und ist der Antrag daher offensichtlich unzulässig, bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters beziehungsweise der abgelehnten Richterin, die auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerfGE 142, 1 m.w.N.; BVerfGK 8, 59 ).

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch, wenn die abgelehnte Richterin oder der abgelehnte Richter nicht zur Mitwirkung im vorliegenden Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 142, 1 ).

    Die offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs ergibt sich daraus, dass es durch keinerlei tatsächliche Umstände unterlegt ist, sondern allein auf reinen Vermutungen "ins Blaue hinein" beruht und daher ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2021 - 1 BvR 2215/21
    Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit nach § 19 BVerfGG gänzlich ungeeignet sind, ist unzulässig (vgl. BVerfGK 8, 59 ).

    Fehlt es an diesen und ist der Antrag daher offensichtlich unzulässig, bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters beziehungsweise der abgelehnten Richterin, die auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerfGE 142, 1 m.w.N.; BVerfGK 8, 59 ).

  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2021 - 1 BvR 2215/21
    Es müssen Anhaltspunkte vorgetragen werden, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters oder einer Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 20, 1 ).
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