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   BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81   

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https://dejure.org/1984,1354
BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81 (https://dejure.org/1984,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.1984 - 2 BvR 507/81 (https://dejure.org/1984,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 1984 - 2 BvR 507/81 (https://dejure.org/1984,1354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Richter: Besorgins der Befangenheit - Funktionelle Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Prüfungspflicht - Atomrechtliche Errichtungsgenehmigung - Eilverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 429
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81
    Dass Verfahrensgegenstand - lediglich - eine atomrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung ist, die für sich allein nicht zum Betrieb des Kernkraftwerks berechtigt, steht der Verfassungsbeschwerde insoweit nicht entgegen (vgl. BVerfGE 53, 30 >51<).

    Derartige Verfassungsbeschwerden scheitern nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch nicht am Subsidiaritätsgedanken (vgl. BVerfGE 53, 30 >54, 66<).

    Angesichts dessen ist die Frage nach dem gegenwärtigen Bautenstand unerheblich, da auch die - dem Einfluss des Beschwerdeführers entzogene - zwischenzeitliche Fertigstellung der gesamten mit der Errichtungsgenehmigung gestatteten Anlagenteile das einmal gegebene Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde nicht hätte entfallen lassen (vgl. BVerfGE 53, 30 >55<).

    In dieser Funktion ist auch die Abschätzung des voraussichtlichen Ausgangs des Hauptsacheverfahrens Teil der "spezifische(n) Besonderheit des summarischen Verfahrens" (BVerfGE 53, 30 >54<) und damit der Rüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die gerichtlichen Eilentscheidungen zugänglich.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81
    Ob es sich hierbei um die sachlich nächstliegende Feststellung und Würdigung des Tatbestandes im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Verwaltungsprozessrechts handelte, prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<).

    Vielmehr prüft es - entsprechend den Grundsätzen für die Prüfung der im ordentlichen Rechtsschutzverfahren ergangenen fachgerichtlichen Entscheidungen - hier in der Regel nur, ob das Gericht bei der Art und Weise, wie es die Frage der Erfolgsaussichten behandelt hat, die Bedeutung oder Tragweite von Grundrechten des Beschwerdeführers verkannt und dadurch in dessen verfassungsrechtlich geschützte Rechtsstellung eingegriffen hat (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81
    Willkür liegt dann vor, wenn die Entscheidung offensichtlich unhaltbar oder gar sachlich ohne Bezug auf den in Anspruch genommenen Maßstab ist (vgl. BVerfGE 6, 45 >53<; 29, 45 >49<; 3, 359 >364 f.<, st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81
    Willkür liegt dann vor, wenn die Entscheidung offensichtlich unhaltbar oder gar sachlich ohne Bezug auf den in Anspruch genommenen Maßstab ist (vgl. BVerfGE 6, 45 >53<; 29, 45 >49<; 3, 359 >364 f.<, st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt der Vorwurf einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch Zurückweisung eines auf Besorgnis der Befangenheit gestützten Ablehnungsantrages voraus, dass nicht lediglich eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts vorliegt, sondern die Entscheidung auf willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 31, 145 >164<; m. w.N.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81
    Ebensowenig war das Oberverwaltungsgericht verpflichtet, auf jedes einzelne Argument innerhalb des ersichtlich umfangreichen Vorbringens des Beschwerdeführers ausdrücklich einzugehen (BVerfGE 22, 267 >274<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81
    Willkür liegt dann vor, wenn die Entscheidung offensichtlich unhaltbar oder gar sachlich ohne Bezug auf den in Anspruch genommenen Maßstab ist (vgl. BVerfGE 6, 45 >53<; 29, 45 >49<; 3, 359 >364 f.<, st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81
    Ausnahmen von dem verfassungsgebotenen Grundsatz der aufschiebenden Wirkung anfechtender verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe bedürfen stets einer besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 51, 268 >284 f.<).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Bei willkürlicher Handhabung der zugrunde liegenden Regelungen kommt eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (BVerfG NVwZ 1984, 429 f).
  • BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Baugenehmigung;

    Eine solche Prüfung dient der richtigen Feststellung und Würdigung der umfassend zu verstehenden Interessen, die für und gegen die Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs sprechen (vgl. auch BVerfG , Beschluß vom 31. Januar 1984 - 2 BvR 507/81 -, UPR 1984, 191 ).

    Insoweit muß er sich jedoch entgegenhalten lassen, daß eine unmittelbare Gefährdung dieser Rechtsgüter allein durch die Errichtung der baulichen Anlagen nicht erkennbar ist (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 26. Januar 1988, a.a.O. ; BVerfG, Beschluß vom 31. Januar 1984, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 8 B 2477/06

    Neuer Hochofen im Hüttenwerk Duisburg-Hamborn darf vorläufig weitergebaut werden

    vgl. BVerfG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 BvR 507/81 -, NVwZ 1984, 429; Hess. VGH, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 8 R 3118/89 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Es kann daher offen bleiben, ob eine ausschließlich auf die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes abstellende gerichtliche Bestätigung einer behördlich angeordneten sofortigen Vollziehung auch verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht genügt (so aber der von der Antragstellerin vorgelegte Beschluß der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95; vgl. zu den in der Rspr. des BVerfG im übrigen entwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen an Entscheidungen der Verwaltungsgerichte im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO: BVerfG, Beschl. v. 19.6.1973, BVerfGE 35, 263 (272ff.), Beschl. v. 18.7.1973, BVerfGE 35, 382 (401ff.), Beschl. v. 16.7.1974, BVerfGE 38, 52 (57ff.); Beschl. v. 31.1.1984 (Vorprüfungsausschuß), UPR 1984, 191, Beschl. v. 2.5.1984, BVerfGE 67, 43 (61ff.), Beschl. v. 21.3.1985, BVerfGE 69, 220 (227ff.) und Beschl. v. 12.9.1995 (Kammer), NVwZ 1996, 58).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2018 - 3 K 11163/17

    Klage des Konkurrenten gegen glücksspielrechtliche Erlaubnis

    Denn nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen - aber auch genügenden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.01.1984 - 2 BvR 507/81, NVwZ 1984, 429 ) - summarischen Prüfung dürfte die in Anwendung der Befreiungsmöglichkeit in § 51 Abs. 5 LGlüG erfolgte Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis an die Beigeladene wohl rechtmäßig sein.
  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Auf eben diesen Gesichtspunkt im Rahmen der Interessenabwägung -- nicht schon bei der Antragsbefugnis -- abzustellen, ist vom Bundesverfassungsgericht (Dreierausschuß, B. v. 31.01.84 -- 2 BvR 507/81 -- NVwZ 1984, S. 429 und B. v. 01.10.84 -- 1 BvR 231/84 -- aaO; BVerfG, B. v. 26.01.88 -- 1 BvR 1561/82 -- BVerfGE 77, 381, 407) inzwischen (a. A. noch das Sondervotum der Richter Simon und Heußner im "Mühlheim-Kärlich"-Beschluß v. 20.12.79 -- 1 BvR 385/77 -- BVerfGE 53, 30, 69, 93 f. und Hess. VGH, B. v. 08.11.83 -- 8 TH 55/83 -- unter Berufung auf Roßnagel, Die Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen mehrstufige Anlagengenehmigungen, GewArch 1980, S. 145) wiederholt als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden.
  • BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88

    Errichtung atomarer Anlagen - Einstweiliger Rechtsschutz und Subsidiarität der

    Insbesondere gilt auch hier wie im Fall Gorleben, daß der Beschwerdeführer durch die bloße Errichtung des Lagers, auch wenn dabei grundrechtsbewehrte Verfahrensschutzvorschriften außer acht gelassen worden sein sollten, materiell noch nicht beeinträchtigt sein kann, weil insoweit eine Gefährdung erst von der - in jedem Falle einer atomrechtlichen Genehmigung unterliegenden - Aufnahme des Betriebs des Lagers ausgehen kann (BVerfGE 77, 381 [407]; ähnlich auch die Beschlüsse der Vorprüfungsausschüsse vom 30. April 1982 - 1 BvR 349/82 - und vom 31. Januar 1984 - 2 BvR 507/81 -).
  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

    Maßgeblich sind hierbei im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung durch das Gericht die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs des Hauptsacheverfahrens, welche im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einer summarischen Prüfung unterzogen werden (vgl. BVerfG, B.v. 31.1.1984 - 2 BvR 507/81 - juris Rn. 15).
  • VG Arnsberg, 10.03.2022 - 9 L 223/22
    Die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotene, aber auch genügende, BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - 2 BvR 507/81, NVwZ 1984, 429 , summarische Prüfung des Sach- und Streitstands ergibt im vorliegenden Fall unter Zugrundelegung und in Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs ein Überwiegen des Suspensivinteresses des Antragstellers, da sich die in der Hauptsache verfahrensgegenständliche Verfügung voraussichtlich als rechtswidrig erweisen dürfte.
  • LSG Bayern, 28.08.2006 - L 20 B 609/05

    Widerspruch gegen die Absenkung eines Krankenkassenzuschusses im Rahmen der

    Widerspruch und Klage dürften voraussichtlich auch keine Aussicht auf Erfolg haben (BVerfG NVwZ 84, 429).
  • VGH Bayern, 06.10.2004 - 22 AS 04.40026

    Sofortvollzug der atomrechtlichen Genehmigung für das Standort-Zwischenlager

  • SG München, 12.08.2003 - S 32 KA 536/03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung;

  • VG Ansbach, 20.07.1994 - AN 13 S 94.00502

    Erteilung einer wasserrechtichen Erlaubnis; Verletzung des Eigentumsrechts; Gebot

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