Rechtsprechung
BVerfG, 31.01.1996 - 1 BvR 848/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 139
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 30.03.1994 - 17 U 93/93
- BVerfG, 31.01.1996 - 1 BvR 848/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 31.01.1996 - 1 BvR 848/94
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.).Daraus ergibt sich ein Schutz vor Überraschungsentscheidungen, die ohne vorherigen Hinweis des Gerichts auf einen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.).
Die Beteiligten müssen aber erkennen können, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 31.01.1996 - 1 BvR 848/94
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.).Daraus ergibt sich ein Schutz vor Überraschungsentscheidungen, die ohne vorherigen Hinweis des Gerichts auf einen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.).
Die Beteiligten müssen aber erkennen können, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144).
- BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 31.01.1996 - 1 BvR 848/94
Zwar begründet Art. 103 Abs. 1 GG keine umfassende, Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Hinblick auf dessen Rechtsansichten (vgl. BVerfGE 66, 116, 147; 74, 1, 5). - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus BVerfG, 31.01.1996 - 1 BvR 848/94
Zwar begründet Art. 103 Abs. 1 GG keine umfassende, Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Hinblick auf dessen Rechtsansichten (vgl. BVerfGE 66, 116, 147; 74, 1, 5).