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   BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02   

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https://dejure.org/2008,2432
BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02 (https://dejure.org/2008,2432)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02 (https://dejure.org/2008,2432)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 1 BvR 1806/02 (https://dejure.org/2008,2432)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der von nichtprivilegierten Beteiligten im SGG-Verfahren zu leistenden Pauschgebühr sowie des Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen für private Pflegeversicherungsunternehmen (§§ 184, 193 Abs 4 SGG idF vom 17.08.2001) - teilweise ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verstoßes gegen Art. 14 Abs. 1 GG durch die Auferlegung von Gerichtsgebühren bei einem Verfahren vor einem Sozialgericht; Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG aufgrund einer kostenmäßigen Gleichstellung der privaten Versicherungsunternehmen mit den ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebühren im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 262
  • NJW 2008, 3556 (Ls.)
  • NVwZ 2008, 772
  • NZS 2008, 588
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    Dabei hat er aber sowohl den verfassungsrechtlichen Grundsätzen für Gebührenregelungen als auch der Bedeutung des Justizgewährleistungsanspruchs im Rechtsstaat Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    Der Staat ist auch bei geringfügigem wirtschaftlichen Interesse des Einzelnen nicht verpflichtet, seine Gerichte praktisch kostenlos zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    cc) Gegen den Justizgewährleistungsanspruch verstieße die daraus folgende einseitige Belastung der Unternehmen der Pflegeversicherung, wenn die Kosten zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis stünden, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erschiene (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    Ob eine Kostenregelung oder deren Anwendung den Zugang zu den Gerichten unzumutbar einschränkt, hängt im Übrigen von der Ausgestaltung der Kostenregelung insgesamt ab (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    Dies gilt selbst dann, wenn - wie im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. § 73 SGG) - grundsätzlich kein Anwaltszwang besteht (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    Allerdings fordert der Justizgewährleistungsanspruch eine Berücksichtigung der Anwaltskosten nur dann, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zur Erlangung wirkungsvollen Rechtsschutzes erforderlich ist, weil eine rechtsunkundige Partei ihre Interessen nicht selbst vertreten kann (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind indes nicht die Gesamtausgaben maßgebend; vielmehr kommt es im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 GG darauf an, wie sich die Auferlegung der Gerichtsgebühren im Einzelfall auf das jeweilige Unternehmen auswirkt (vgl. BVerfGE 76, 130 ).

    bb) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass grundsätzlich sowohl die Erhebung von Pauschgebühren als auch die fehlende Möglichkeit des Kostenschuldners, diese im Obsiegensfalle auf den unterliegenden Beteiligten abzuwälzen, verfassungsgemäß sind (vgl. BVerfGE 76, 130 ).

    Hinter dem so geschaffenen sozialen Gerichtkostenrecht steht der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandende Gedanke, dem vom Staat zum Abschluss einer sozialen Sicherung gezwungenen Bürger die Möglichkeit einzuräumen, seine Rechte umfassend wahrzunehmen, ohne damit rechnen zu müssen, im Unterliegensfalle mit erheblichen Kosten belastet zu werden (vgl. BVerfGE 76, 130 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    aa) Die Rüge ist insoweit nicht an Art. 19 Abs. 4 GG, sondern an dem aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährleistungsanspruch zu messen, der in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten wie hier - unabhängig von der Rechtswegzuweisung - wirkungsvollen Rechtsschutz garantiert (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ).

    Der Justizgewährleistungsanspruch enthält das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende, tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ).

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen der obsiegenden Partei im Hinblick auf die Kosten eines Prozessbevollmächtigten im arbeitsgerichtlichen Verfahren verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfGE 31, 306 ff.).

    Die Gründe der Entscheidung - Schutz des sozial schwächeren Prozessbeteiligten (vgl. BVerfGE 31, 306 ) - sind im sozialgerichtlichen Verfahren nicht weniger gegeben als im arbeitsgerichtlichen.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    Der Gesetzgeber darf, wenn er die Rechtsverhältnisse verschiedener Personengruppen differenzierend regelt, eine Gruppe von Normadressaten nur dann anders behandeln, wenn zwischen beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 82, 126 ; 84, 133 ).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz kann den Gesetzgeber unter Umständen auch dazu verpflichten, wesentlich ungleiche Tatbestände differenzierend zu behandeln (vgl. BVerfGE 84, 133 ).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    aa) Die Rüge ist insoweit nicht an Art. 19 Abs. 4 GG, sondern an dem aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährleistungsanspruch zu messen, der in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten wie hier - unabhängig von der Rechtswegzuweisung - wirkungsvollen Rechtsschutz garantiert (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ).

    Dem Gesetzgeber ist es indes nicht verwehrt, für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren zu erheben (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 80, 103 ).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    Wenn er überhaupt von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sein sollte (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 105, 252 ), folgt hieraus jedenfalls kein über die konkrete wirtschaftliche Grundlage des Gewerbebetriebs hinausreichender Schutz (vgl. BVerfGE 58, 300 ).

    Gegenstand und Umfang des durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Bestandsschutzes ergeben sich aus der Gesamtheit der verfassungsmäßigen Gesetze, die den Inhalt des Eigentums bestimmen (vgl. BVerfGE 58, 300 ).

  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    Durch Art. 1 Nrn. 61, 62 und 66 des 6. SGGÄndG hat der Gesetzgeber auch die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der privaten Unternehmen der privaten Pflegeversicherung ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 8. Juli 2002 - B 3 P 3/02 R -, NJW-RR 2002, S. 1652 f.).

    Selbst wenn nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 24, 33 ; 39, 156 ; 45, 272 ; 65, 76 ; 87, 48 ) die Vorschrift des § 193 Abs. 4 SGG in der bis zum 6. SGGÄndG geltenden Fassung anzuwenden gewesen wäre (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R -, JURIS; Urteil vom 8. Juli 2002 - B 3 P 3/02 R -, JURIS), ändert dies nichts daran, dass die Beschwerdeführerin nach ihrem eigenen Vortrag durch die behauptete Verfassungswidrigkeit der neuen Fassung beschwert worden ist, nicht aber durch die Nichtanwendung der alten Fassung.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2003 - L 4 P 20/01
    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    Besonderes Gewicht kommt ferner dem Umstand zu, dass die - regelmäßig beträchtlichen - Kosten der medizinischen Beweisaufnahme im sozialgerichtlichen Verfahren von der Staatskasse oder nach § 109 Abs. 1 Satz 2 SGG vom Versicherten zu tragen sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2003 - L 4 P 20/01 -, JURIS, Rn. 21) und damit nicht der Beschwerdeführerin zur Last fallen können.
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02
    Dem Gesetzgeber ist es indes nicht verwehrt, für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren zu erheben (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 80, 103 ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R

    Anspruch der Träger der privaten Pflegversicherung auf Erstattung der

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Beschluss vom 31. Januar 2008 (- 1 BvR 1806/02 - Rn. 58, BVerfGK 13, 262) , wiederum unter Hinweis auf den durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bewirkten Schutz des Arbeitnehmers als des typischerweise sozial schwächeren Prozessbeteiligten bestätigt.
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 293/18

    Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Beschluss vom 31. Januar 2008 (- 1 BvR 1806/02 - Rn. 58) , wiederum unter Hinweis auf den durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bewirkten Schutz des Arbeitnehmers als des typischerweise sozial schwächeren Prozessbeteiligten bestätigt (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 34, BAGE 163, 309) .
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 278/18

    Schadensersatz - vorgerichtliche Anwaltskosten des Geschädigten - Ausschluss

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Beschluss vom 31. Januar 2008 (- 1 BvR 1806/02 - Rn. 58) , wiederum unter Hinweis auf den durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bewirkten Schutz des Arbeitnehmers als des typischerweise sozial schwächeren Prozessbeteiligten bestätigt (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 34, BAGE 163, 309) .
  • BGH, 12.09.2018 - IV ZB 1/18

    Anfechtung einer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung wegen

    Dazu zählen die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer über privatrechtliche Pflegeversicherungsverhältnisse (vgl. BT-Drucks 14/5943, S. 24; BVerfG NVwZ 2008, 772 [juris Rn. 49]; BSGE 79, 80 = VersR 1998, 486 [juris Rn. 10 ff.]; BSG VersR 2007, 1074 Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 8 W 24/18, juris; OLG Stuttgart r+s 2017, 111; KG VersR 2016, 138; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG 12. Aufl. § 51 Rn. 27; jurisPK-SGG/Flint, § 51 Rn. 151 ff. [Stand: 17. August 2018]; Hommel in Peters/Sautter/Wolff, SGG § 51 Rn. 433 [Stand: November 2017]; Koch in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht § 110 SGB XI Rn. 27 [Stand: Mai 2018]; Philipp in LPK-SGB XI, 4. Aufl. Verfahren und Rechtsschutz: SGB XI und SGB XII Rn. 72; HK-VVG/Rogler, 3. Aufl. § 192 Rn. 43; Langheid/Rixecker/ Muschner, VVG 5. Aufl. § 192 Rn. 42a; MünchKomm-VVG/Boetius, 2. Aufl. Vorbemerkung zu §§ 192 bis 208 Rn. 491; Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 192 Rn. 54; Weber in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 5. Aufl. Teil H Rn. 58; Voit in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 192 Rn. 219; Stormberg in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 44 Rn. 239a; Felsch, r+s 2017, 602 [Anm. zu LG Köln r+s 2017, 601]).
  • LSG Thüringen, 26.02.2019 - L 6 P 1387/14

    Private Pflegeversicherung - Beitragsforderung eines privaten

    Selbst bei Vorliegen einer komplizierteren Fallgestaltung können sowohl die gesetzlichen Pflegekassen als auch die Unternehmen der privaten Pflegeversicherung auf sachkundiges Personal zurückgreifen, das in der Lage ist, ihre Interessen vor Gericht zu vertreten (so BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. Januar 2008 - Az.: 1 BvR 1806/02, Rdnrn. 58 und 64, nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 13 A 2069/07

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufsbescheids nach § 63

    Im Übrigen übersieht die Klägerin, dass auch dann, wenn das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst sein sollte, das BVerfG hat diesen Schutz bislang nicht bejaht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 u. a. -, BVerfGE 105, 252, 278; BVerfG, Beschluss vom 31.1.2008 - 1 BvR 1806/02 -, NVwZ 2008, 772, 773, eine Verletzung dieses Grundrechts, mithin eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Eigentumsfreiheit nicht vorläge, weil eine - unterstellte - Beeinträchtigung rechtmäßig wäre.
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Bei den Maßnahmen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 197 Abs. 1 SGG handelt es sich um öffentliche Gewalt im Sinne dieser Verfassungsbestimmung (vgl. BVerfGE 101, 397, 407; E 107, 395, 406; BVerfG NVwZ 2008, 772, 773; NJW 2010, 1804), nicht aber um Rechtsprechung im Sinne des Art. 2 Abs. 4 Satz 3 LV, die den unabhängigen Richtern vorbehalten ist und die im Rahmen der spruchrichterlichen Tätigkeit nicht von der Rechtsweggarantie erfasst wird (vgl. zur Abgrenzung: BVerfGE 116, 1, 10; BVerfGK 4, 1, 5 f).
  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 70/18

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Beschluss vom 31. Januar 2008 (- 1 BvR 1806/02 - Rn. 58, BVerfGK 13, 262) , wiederum unter Hinweis auf den durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bewirkten Schutz des Arbeitnehmers als des typischerweise sozial schwächeren Prozessbeteiligten bestätigt.
  • ArbG Braunschweig, 11.05.2020 - 8 Ca 451/18

    Kündigung wegen Straftat - Ausschlussfrist - Dieselskandal

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Beschluss vom 31. Januar 2008 (- 1 BvR 1806/02 - Rn. 58), wiederum unter Hinweis auf den durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bewirkten Schutz des Arbeitnehmers als des typischerweise sozial schwächeren Prozessbeteiligten bestätigt (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 34, BAGE 163, 309).
  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 27/18

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Beschluss vom 31. Januar 2008 (- 1 BvR 1806/02 - Rn. 58, BVerfGK 13, 262) , wiederum unter Hinweis auf den durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bewirkten Schutz des Arbeitnehmers als des typischerweise sozial schwächeren Prozessbeteiligten bestätigt.
  • SG Detmold, 29.01.2019 - S 18 P 63/16
  • LSG Bayern, 24.11.2015 - L 6 P 49/14

    Private Pflegepflichtversicherung, Nachforderung von Beiträgen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 3 P 46/02

    Pflegeversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2017 - L 15 P 35/16

    Gerichtskosten; Mahnverfahren; Pauschgebühr; Rechtsanwaltskosten des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2003 - L 3 P 49/02

    Pflegeversicherung

  • VG Frankfurt/Main, 24.01.2024 - 6 K 3944/18

    Vereinbarkeit von Massenanmeldungen von Montagearbeitern an einem Stützpunkt mit

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2022 - L 6 P 2/22

    Private Pflegeversicherung - Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen

  • LSG Hessen, 09.08.2018 - L 8 P 30/18

    Pflegeversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - L 30 P 68/15

    Pflegeversicherungsrecht: Beiträge zu einer privaten Kranken- und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - L 30 P 45/11

    Beitragszahlung zur privaten Pflegeversicherung - Mahnverfahren -

  • SG Karlsruhe, 21.07.2015 - S 10 P 1232/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - private Pflegeversicherung - Beschluss über die

  • SG Fulda, 02.12.2015 - S 4 SF 1/15

    Eine Erinnerung nach § 189 Abs. 2 S. 2 SGG kann nur auf eine Verletzung des

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