Rechtsprechung
   BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3429
BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16 (https://dejure.org/2017,3429)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16 (https://dejure.org/2017,3429)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 1259/16 (https://dejure.org/2017,3429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 406e StPO; § 174 StGB
    Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle Selbstbestimmung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Rechtsschutzinteresse grundsätzlich nur bei gegenwärtiger Beschwer, Wiederholungsgefahr oder fortwirkender Beeinträchtigung; fortbestehendes ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht an die Nebenklägerin erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 147 Abs 2 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung bzgl Rechtsschutz gegen Gewährung von Akteneinsicht an Dritte im Strafverfahren - Anhörung des Angeklagten vor Gewährung von Akteneinsicht (hier: zugunsten der ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Akteneinsicht an einen Nebenkläger; Einordnung von außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werdenden Gerichte als öffentliche Gewalt; Fortbestand eines Rechtsschutzbedürfnisses ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung bzgl Rechtsschutz gegen Gewährung von Akteneinsicht an Dritte im Strafverfahren - Anhörung des Angeklagten vor Gewährung von Akteneinsicht (hier: zugunsten der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Akteneinsicht an einen Nebenkläger; Einordnung von außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werdenden Gerichte als öffentliche Gewalt; Fortbestand eines Rechtsschutzbedürfnisses ...

  • rechtsportal.de

    Gewährung von Akteneinsicht an einen Nebenkläger; Einordnung von außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werdenden Gerichte als öffentliche Gewalt; Fortbestand eines Rechtsschutzbedürfnisses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin, oder: Rechtsschutz für den Angeklagten gibt es erst beim BVerfG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1164
  • StV 2019, 149 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfGE 138, 33 ; stRspr).

    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen' lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen auch bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfGE 138, 33 ; stRspr).

    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 113, 273 ; 129, 1 ).

    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Landgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen' lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen auch bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen' lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen auch bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die Rechtsuchenden den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 785 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 625/15 -, juris, Rn. 15 f.).

    Es hat im Ausgangspunkt auch zu Recht darauf abgestellt, dass die Gewährung von Akteneinsicht in die Ermittlungsakten an eine Nebenklägerin - ungeachtet ihres Bezuges zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung beziehungsweise zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers - nicht ohne Weiteres einen Grundrechtseingriff darstellt, der aus sich heraus unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine mit Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in die körperliche Unversehrtheit oder in die persönliche Freiheit des Betroffenen vergleichbare Intensität aufweist (vgl. zum Fortbestehen eines Feststellungsinteresses in diesen Fällen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 625/15 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfGE 138, 33 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    Dieses wird daher zu berücksichtigen haben, dass die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte regelmäßig die vorherige Anhörung des Beschuldigten erfordert (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Akteneinsicht Dritter in

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    Dieses wird daher zu berücksichtigen haben, dass die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte regelmäßig die vorherige Anhörung des Beschuldigten erfordert (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Landgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • LG Dresden, 06.10.2005 - 3 AR 8/05
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

  • LG Stralsund, 10.01.2005 - 22 Qs 475/04

    Gewährung von Akteneinsicht an einen "Verletzten"; Annahme eines berechtigten

  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06

    Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.3.2015 - 6 C 12.14 -, BVerwGE 151, 348 = juris, Rn. 42; OVG NRW, Beschluss vom 28.1.2019 - 15 B 624/18 -, juris, Rn. 41 ff.; BVerfG, Beschluss vom 31.1.2017 - 1 BvR 1259/16 -, NJW 2017, 1164 = juris, Rn. 15.
  • OVG Hamburg, 18.08.2020 - 4 Bf 160/19

    Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum

    Auch bei - wie hier - in der Vergangenheit liegenden Maßnahmen ist das Feststellungsinteresse insbesondere bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen zu bejahen (BVerfG, Beschl. v. 31.1.2017, 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164, juris Rn. 14).
  • VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19

    Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne

    a) Von einem solchen berechtigten Feststellungsinteresse wird nach einhelliger Auffassung in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ausgegangen, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, etwa bei polizeilichen Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 1259/16 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5.19 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 10. Mai 2019 - 6 B 20.19 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 6 B 133.18 -, juris; Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 -, juris Rn. 13; Urteil vom 25. Oktober 2017 - 6 C 46.16 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2005 - 1 S 2362/04 -, juris Rn. 25 m.w.N.; OVG Bremen, Urteil vom 08. Januar 2019 - 1 LB 252/18 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 3 A 851/18 -, juris Rn. 23 m.w.N.; Beschluss vom 17. November 2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 11 C 16.2607 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. Februar 2015 - 7 N 72.13 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2010 - 3 K 2356/09 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 1 S 4108/20

    Corona-Krise; Feuerwerksverbot 2020 in Baden-Württemberg;

    In der Rechtsprechung finden sich zur Kennzeichnung dieser Fallgruppe eines berechtigten Feststellungsinteresses unterschiedliche Begrifflichkeiten, um die geforderte besondere Qualität des Grundrechtseingriffs zu beschreiben ("tiefgreifend" etwa bei: BVerwG, Beschl. v. 04.12.2018 - 6 B 56.18 - juris Rn. 12, und v. 28.07.2022 - 3 BN 8.21 - juris Rn. 12; BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16 - juris Rn. 14; "schwerwiegend" etwa bei: BVerwG, Urt. v. 12.11.2020 - 2 C 5.19 - juris Rn. 15, Beschl. v. 19.12.2022 - 3 BN 8.22 - juris Rn. 8, und Urt. v. 16.05.2023 - 3 CN 5.22 - juris Rn. 16; BVerfG, Kammerbeschl. v. 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17 - juris Rn. 32; "gewichtig" etwa bei: BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 - juris Rn. 13, v. 22.11.2022 - 3 CN 2.21 - juris Rn. 10, Urt. v. 16.05.2023 - 3 CN 6.22 - juris 13, und v. 21.06.2023 - 3 CN 1.22 - juris Rn. 13; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - juris Rn. 28, und Nichtannahmebeschl. v. 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris Rn. 11), ohne dass die Entscheidungen erkennen ließen, dass die uneinheitliche Wortwahl bewusster Ausdruck eines inhaltlich differenzierenden Maßstabes wäre.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, an die die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anknüpft, gebietet Verfassungsrecht nur dann, eine im Falle einer vorzeitigen Erledigung der angegriffenen hoheitlichen Maßnahme drohende Rechtsschutzlücke zu schließen, wenn es sich dabei um einen gewichtigen Grundrechtseingriff handelt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 - juris Rn. 25 f.; Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - juris Rn. 28, 36; Kammerbeschl. v. 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 - juris Rn. 19, Nichtannahmebeschl. v. 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris Rn. 10 f., Kammerbeschl. v. 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16 - juris Rn. 14, v. 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17 - juris Rn. 32 ff., und v. 26.01.2021 - 2 BvR 676/20 - juris Rn. 30 f.; ausdrücklich hieran anknüpfend Senat, Urt. v. 22.03.2022 - 1 S 2284/20 - juris Rn. 32; BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36.99 - juris Rn. 9, v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 13, v. 28.07.2022 - 3 BN 8.21 - juris Rn. 12, und v. 28.07.2022 - 3 BN 8.21 - juris Rn. 12; OVG Bremen, Urt. v. 08.01.2019 - 1 LB 252/18 - juris Rn. 32; OVG NRW, Urt. v. 07.12.2021 - 5 A 2000/20 - juris Rn. 43 f.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 27.03.2014 - 7 A 11202/13 - juris, Rn. 26 ff., v. 30.11.2016 - 2 A 10642/16 - juris Rn. 28, und v. 17.11.2022 - 7 A 10719/21 - juris Rn. 43; SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2015 - 3 A 440/15 - juris Rn. 8).

  • BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22

    Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren

    Demnach wäre die Staatsanwaltschaft als aktenführende Stelle zur Entscheidung über das Gesuch um Einsicht (auch) in die Zivilakte - ggf. nach Anhörung des Beschuldigten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017, 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164 Rn. 17; Beschluss vom 30. Oktober 2016, 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5) - berufen gewesen.
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2021 - 1 Ws 4/21

    1. Vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletzten

    b) Ebenso wenig ist der Fall der Beseitigung einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff (vgl. BVerfG NJW 2017, 1164 ff. - juris Rn. 14; OLG Hamm, a. a. O.) oder ein Fall objektiver Willkür (vgl. KK-StPO/Paul, a. a. O.) gegeben.

    c) Schließlich bleibt ein Rechtsmittel aus Gründen der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG sowie durch Art. 20 Abs. 3 GG i. V. mit Art. 2 Abs. 1 GG verbürgten Effektivität des Rechtschutzes trotz prozessualer Überholung in den Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe, in denen sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren kaum erlangen kann, zulässig (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NJW 2017, 1164 ff. - juris Rn. 14; OLG Hamm, a. a. O.; Senatsbeschlüsse vom 15. April 2015 - 1 Ws 66/15 -, 24. Juni 2015 - 1 Ws 100/15 -, 31. Oktober 2019 - 1 Ws 172/19 - und vom 23. November 2020 - 1 Ws 214/20, 1 Ws 215/20 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Vor § 296 Rn. 18a m. w. N.; KK-StPO/Paul, a. a. O., Vor § 296 Rn. 7 m. w. N.).

    aa) Die Gewährung der Einsicht in die Akten eines Strafverfahrens an einen Rechtsanwalt, der von dem durch eine Straftat Verletzten bevollmächtigt wurde, stellt - ungeachtet ihres Bezuges zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten - nicht ohne Weiteres einen Grundrechtseingriff dar, der aus sich heraus unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine mit Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in die körperliche Unversehrtheit oder in die persönliche Freiheit des Betroffenen vergleichbare Intensität aufweist (vgl. BVerfG NJW 2017, 1164 ff. - juris Rn. 15).

    (3) Zwar erfordert die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte, auch an den Verletzten, regelmäßig die vorherige Anhörung des Beschuldigten bzw. seines Verteidigers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5; NJW 2017, 1164 ff. - juris Rn. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 406e Rn. 9; KK-StPO/Zabeck, a. a. O., § 406e Rn. 12).

  • BGH, 28.04.2021 - StB 47/20

    Überwachung von beim Provider gespeicherten E-Mails (Telekommunikation;

    Ihr Rechtsschutzbedürfnis ist nicht dadurch entfallen, dass der Anordnungszeitraum verstrichen ist; denn es besteht zumindest, gerade angesichts unterschiedlicher Rechtsprechung (s. einerseits LG München I, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 9 Qs 15/19, MMR 2020, 336; LG Köln, 3 4 5 Beschluss vom 15. Juli 2020 - 118 Qs 7/20, MMR 2021, 179; andererseits LG Hannover, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 96 Qs 8/20; vom 4. Juni 2020 - 46 Qs 26 und 27/20), die von ihr geltend gemachte Wiederholungsgefahr (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19, NJW 2020, 3123 Rn. 13 mwN; BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164 Rn. 14).
  • BayObLG, 30.04.2019 - 3 O 7479/17

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

    Es ist auch nicht ersichtlich und von den Antragstellern nicht dargetan, die Akten enthielten Angaben zum inneren Bereich der Privatsphäre (vgl. den Sachverhalt "Vaterschaft" und "Zeugungsfähigkeit" in BVerfG, Beschluss vom .2. Dezember 2014, 1 BvR 3106/09, NJW 2015, 610) oder auch der Intimsphäre (vgl. den Sachverhalt "sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen" und "Einzelheiten der Beziehung zur Kindsmutter" in BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017, 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164 und den Sachverhalt "Vergewaltigung" in BVerfG, NJW 2017, 1939).

    cc) Ein tiefgreifender Grundrechtseingriff ist auch nicht aus den Umständen der Aktenversendung - etwa ihrer Veranlassung durch das Landgericht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Bewilligung der Akteneinsicht - zu folgern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, NJW 2017, 1939 Rn. 17; Beschluss vom 31. Januar 2017, NJW 2017, 1164 Rn. 15; Beschluss vom 2. Dezember 2014, NJW 2015, 610 Rn. 27).

    Jedoch liegen derartige Umstände, die bei der Bewertung der Intensität des Eingriffs im Einzelfall nicht außer Betracht bleiben dürften (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017, NJW 2017, 1164 Rn. 15), nicht vor.

  • OLG Köln, 02.04.2020 - 2 Ws 651/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, Verfahren, rechtliches Gehör

    Das Rechtsschutzbedürfnis für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bewilligung von Akteneinsicht folgt daraus, dass der ehemalige Angeklagte vor dem Vollzug der Akteneinsicht keine Möglichkeit zur Geltendmachung seiner Rechte hatte, da ihm in beiden Fällen kein rechtliches Gehör gewährt worden war (vgl. BVerfG v. 31.01.2017, 1 BvR 1259/16, juris Rn. 15; KG Berlin, B. v. 02.10.2015, 4 Ws 83/15, juris Rn. 6; LG Stralsund, B. v. 10.01.2005, 22 Qs 475/04, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 406e Rn. 21.).

    Die Ausführungen des Landgerichts, wonach die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte regelmäßig der vorherigen Anhörung des Beschuldigten bedarf, weil damit regelmäßig ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verbunden ist, teilt der Senat (vgl. auch: BVerfG, B. v. 31.01.2017, 1 BvR 1259/16, juris Rn. 17; BVerfG, B. v. 30.10.2016, 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5; BVerfG, B. v. 15.04.2005, 2 BvR 465/05, juris Rn. 12; OLG Rostock, B. v. 13.07.2017, 20 Ws 146/17, juris Rn. 38; KG Berlin, B. v. 02.10.2015, 4 Ws 83/15, juris Rn. 6).

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 VA 63/19

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

    Es ist auch nicht ersichtlich und von den Antragstellern nicht dargetan, die Akten enthielten Angaben zum inneren Bereich der Privatsphäre (vgl. den Sachverhalt "Vaterschaft" und "Zeugungsfähigkeit" in BVerfG, Beschluss vom .2. Dezember 2014, 1 BvR 3106/09, NJW 2015, 610) oder auch der Intimsphäre (vgl. den Sachverhalt "sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen" und "Einzelheiten der Beziehung zur Kindsmutter" in BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017, 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164 und den Sachverhalt "Vergewaltigung" in BVerfG, NJW 2017, 1939).

    cc) Ein tiefgreifender Grundrechtseingriff ist auch nicht aus den Umständen der Aktenversendung - etwa ihrer Veranlassung durch das Landgericht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Bewilligung der Akteneinsicht - zu folgern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, NJW 2017, 1939 Rn. 17; Beschluss vom 31. Januar 2017, NJW 2017, 1164 Rn. 15; Beschluss vom 2. Dezember 2014, NJW 2015, 610 Rn. 27).

    Jedoch liegen derartige Umstände, die bei der Bewertung der Intensität des Eingriffs im Einzelfall nicht außer Betracht bleiben dürften (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017, NJW 2017, 1164 Rn. 15), nicht vor.

  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

  • OVG Bremen, 08.01.2019 - 1 LB 252/18

    Platzverweis - Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Platzverweis; Platzverweisung;

  • OLG Hamburg, 23.10.2018 - 1 Ws 108/18

    Akteneinsicht, Aussage-gegen-Aussage, Verletzter

  • BVerfG, 22.09.2017 - 2 BvR 455/17

    Verlegung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten in einen

  • VG Berlin, 04.10.2021 - 10 K 383.19
  • VG Freiburg, 22.04.2021 - 10 K 2592/19

    Prognoseentscheidung: ex ante Einschätzung als Anscheinsstörer

  • VG Kassel, 12.10.2022 - 6 K 1915/19

    Polizeiliche Maßnahmen gegen Teilnehmer einer Sitzblockade während einer

  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20

    Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen;

  • VG Freiburg, 19.05.2022 - 4 K 689/21

    Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung im Internet - Corona: Abstandsunabhängige

  • VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21

    Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2023 - 3 L 26/23

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Platzverweise

  • VG Ansbach, 09.12.2021 - AN 15 K 20.02922

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage, fehlendes

  • VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
  • BayObLG, 06.04.2022 - 101 VA 122/21

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Zulässigkeit und Begründetheit eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht