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   BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2454/16   

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https://dejure.org/2017,3424
BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2454/16 (https://dejure.org/2017,3424)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2017 - 1 BvR 2454/16 (https://dejure.org/2017,3424)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2454/16 (https://dejure.org/2017,3424)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 186 StGB; § 187 StGB
    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; Entbehrlichkeit einer Abwägung bei Schmähkritik; enge Auslegung der Schmähkritik; kein Schutz unwahrer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 90 BVerfGG, § 185 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und persönlicher Ehre bei Vorwurf strafbaren Verhaltens gegenüber Polizeibeamten ohne ausreichende Tatsachengrundlage - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen, jedoch Überwiegen ...

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Äußerung zum Verdacht des Deponierens von unerlaubten Substanzen als Schmähkritik; Umfang und Tragweite der Meinungsfreiheit; Gebotene Abwägung der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des kritisierten ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und persönlicher Ehre bei Vorwurf strafbaren Verhaltens gegenüber Polizeibeamten ohne ausreichende Tatsachengrundlage - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen, jedoch Überwiegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der Äußerung zum Verdacht des Deponierens von unerlaubten Substanzen als Schmähkritik; Umfang und Tragweite der Meinungsfreiheit; Gebotene Abwägung der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des kritisierten ...

  • rechtsportal.de

    Einordnung der Äußerung zum Verdacht des Deponierens von unerlaubten Substanzen als Schmähkritik; Umfang und Tragweite der Meinungsfreiheit; Gebotene Abwägung der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des kritisierten ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und persönlicher Ehre bei Vorwurf strafbaren Verhaltens gegenüber Polizeibeamten ohne ausreichende Tatsachengrundlage - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen, jedoch Überwiegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geäußerte Zweifel an der Ordnungsgemäßheit einer Wohnungsdurchsuchung - als Beleidigung?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2454/16
    Die auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft gestützten Erwägungen des Oberlandesgerichts, dass der geäußerte Verdacht, es seien Drogen deponiert worden, eine unwahre Tatsachenbehauptung sei, genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen ebenfalls nicht, da sich in dieser Äußerung wertende und tatsächliche Elemente vermischen und bei Behauptungen über Beweggründe oder etwaige Absichten Dritter im Zweifel von einem Werturteil auszugehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13 -, juris, Rn. 13).

    Jedoch muss auch bei einer einem Werturteil gleichkommenden Erklärung in diesem Rahmen eine ausreichende Tatsachengrundlage gegeben sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2454/16
    Es ist deutlich abzusehen, dass der Beschwerdeführer auch im Falle der Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg hätte (vgl. BVerfGE 90, 22 ), da aufgrund der konkreten Umstände davon auszugehen ist, dass auch bei Vornahme der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung die Meinungsfreiheit hinter den Belangen der persönlichen Ehre zurücktreten würde.
  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    Bei erkennbar spekulativen Äußerungen über Beweggründe oder etwaige Absichten Dritter ist im Zweifel - und so auch hier von einem Werturteil auszugehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 31.01.2017 - 1 BvR 2454/16 - juris Rn. 3).

    Die spekulative Unterstellung des Motivs der Wichtigtuerei ist auch nicht etwa gleichzusetzen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung, den sich, wenn er ohne jeden tatsächlichen Anhalt geäußert wird, ein Beamter nicht ohne Weiteres gefallen lassen muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 31.01.2017 - 1 BvR 2454/16, juris Rn. 4).

  • KG, 26.11.2019 - 161 Ss 165/19

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen die Menschenwürde verletzender Äußerungen

    Die Äußerungen enthalten neben der Darstellung tatsächlicher Umstände auch wertende Elemente und sind daher von der Berufungskammer zutreffend unter den Beleidigungstatbestand gefasst worden (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2454/16 -, juris Rn. 3, betreffend Vorwürfe gegenüber einem Polizeibeamten im Hinblick auf eine Wohnungsdurchsuchung).
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