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   BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16   

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https://dejure.org/2017,2537
BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16 (https://dejure.org/2017,2537)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16 (https://dejure.org/2017,2537)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 (https://dejure.org/2017,2537)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 93a Abs 2 Buchst b Halbs 2 BVerfGG, Art 20 UNBehRÜbk, § 91 Abs 1 S 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung einer evtl körperlichen Behinderung des Betroffenen bei der Kostenentscheidung im Zivilprozess mit Blick auf die Zweckentsprechung der Rechtsverfolgung in einer Mietsache - vorliegend jedoch kein schwerer Nachteil bei Nichtannahme ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Umfang der Kostenfestsetzung in einem Zivilprozess

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung einer evtl körperlichen Behinderung des Betroffenen bei der Kostenentscheidung im Zivilprozess mit Blick auf die Zweckentsprechung der Rechtsverfolgung in einer Mietsache - vorliegend jedoch kein schwerer Nachteil bei Nichtannahme ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Umfang der Kostenfestsetzung in einem Zivilprozess

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Umfang der Kostenfestsetzung in einem Zivilprozess

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung einer evtl körperlichen Behinderung des Betroffenen bei der Kostenentscheidung im Zivilprozess mit Blick auf die Zweckentsprechung der Rechtsverfolgung in einer Mietsache - vorliegend jedoch kein schwerer Nachteil bei Nichtannahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16

    Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bei der

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16
    Im Rahmen der Prüfung, welche Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem gegen seine Vermieterin über mehrere Jahre geführten Rechtsstreit notwendig waren, könnte das Landgericht gehalten gewesen sein, die Ausstrahlungswirkung des besonderen Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und des Rechts auf persönliche Mobilität aus Art. 20 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, NJW 2016, S. 3013, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, NJW 2016, S. 3014, Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13

    Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bei der

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16
    Im Rahmen der Prüfung, welche Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem gegen seine Vermieterin über mehrere Jahre geführten Rechtsstreit notwendig waren, könnte das Landgericht gehalten gewesen sein, die Ausstrahlungswirkung des besonderen Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und des Rechts auf persönliche Mobilität aus Art. 20 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, NJW 2016, S. 3013, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, NJW 2016, S. 3014, Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16
    Ungeachtet dessen erscheint die Annahme der Verfassungsbeschwerde nicht angezeigt, weil der Beschwerdeführer weder dargelegt hat noch sonst ersichtlich ist, dass die geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder ihm durch die Versagung einer Sachentscheidung im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b, Halbsatz 2 BVerfGG ein besonders schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16
    Im Rahmen der Prüfung, welche Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem gegen seine Vermieterin über mehrere Jahre geführten Rechtsstreit notwendig waren, könnte das Landgericht gehalten gewesen sein, die Ausstrahlungswirkung des besonderen Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und des Rechts auf persönliche Mobilität aus Art. 20 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, NJW 2016, S. 3013, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, NJW 2016, S. 3014, Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16
    Ungeachtet dessen erscheint die Annahme der Verfassungsbeschwerde nicht angezeigt, weil der Beschwerdeführer weder dargelegt hat noch sonst ersichtlich ist, dass die geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder ihm durch die Versagung einer Sachentscheidung im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b, Halbsatz 2 BVerfGG ein besonders schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

    ff) Das Recht auf persönliche Mobilität aus Art. 20 BRK ist bei der Auslegung zivilrechtlicher Normen ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

  • VG Freiburg, 07.11.2018 - 4 K 4063/17

    Anfechtungsklage bei Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine

    Es trifft zwar zu, dass die Konvention und ihre Wertentscheidungen über ihre unmittelbar anwendbaren Regelungen hinaus sowohl zur Auslegung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG heranzuziehen als auch allgemein bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe wie auch bei der Ermessensausübung zu beachten sind (LSG Berlin-Potsdam, Urteil vom 23.08.2016 - L 22 R 473/16 -, juris; LSG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16 -, juris; ausführlich auch Rühl, jM 2016, 461).
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