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   BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18   

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https://dejure.org/2020,1456
BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18 (https://dejure.org/2020,1456)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18 (https://dejure.org/2020,1456)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2592/18 (https://dejure.org/2020,1456)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 119a StPO; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 240 StGB; § 339 StGB; Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayVollzG
    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer Justizvollzugsanstalt wegen unterlassener Ausführung eines Untersuchungshäftlings zur Beerdigung seiner Mutter (Klageerzwingungsverfahren; Unzulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Recht ...

  • Burhoff online

    Klageerzwingungsverfahren, Antragsbegründung, Anforderungen

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Verletzung der Rechtsschutzgarantie oder des Gehörsanspruchs im Klageerzwingungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 339 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) und Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie oder des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren nicht hinreichend dargelegt - ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) und Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie oder des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren nicht hinreichend dargelegt - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO ) und Rechtsschutzanspruch (Art. 19 Abs. 4 GG ); hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie oder des Gehörsanspruchs (Art. 103 Abs. 1 GG ) im Klageerzwingungsverfahren nicht hinreichend ...

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO )

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) und Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie oder des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren nicht hinreichend dargelegt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klageerzwingungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerzwingungsverfahren - und die Anforderungen an die Antragsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 115
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht (lediglich) dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8), nicht jedoch, deren (Rechts-)Auffassung zu folgen.

    a) Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ).

    Grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfGE 40, 101 ; 47, 182 ).

    Die Gerichte sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ).

    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht (lediglich) dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8), nicht jedoch, deren (Rechts-)Auffassung zu folgen.

    Die Gerichte sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ).

    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ).

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1107/16

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen eines

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 19).

    Inhalt und Grenzen einer auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde werden zudem maßgeblich durch die im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Anhörungsrüge bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 12).

    Sinn und Zweck der Anhörungsrüge, die Korrektur von Gehörsverletzungen vorrangig innerhalb des fachgerichtlichen Verfahrens zu ermöglichen, könnten jedenfalls dann nicht erfüllt werden, wenn die Rüge von Gehörsverstößen mit der Verfassungsbeschwerde allein davon abhinge, dass überhaupt ein als Anhörungsrüge bezeichneter Rechtsbehelf eingelegt wurde, ohne dass ein ernsthafter Versuch unternommen wird, die gerügte Verletzung inhaltlich zu belegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13); § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO spricht von der Angabe der Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und der diese belegenden Beweismittel.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 2016 - 2 BvR 1155/15 -, Rn. 4; stRspr).

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 2016 - 2 BvR 1155/15 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Die Gerichte sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ).
  • BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 2016 - 2 BvR 1155/15 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht (lediglich) dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8), nicht jedoch, deren (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Zwar verbietet Art. 19 Abs. 4 GG, ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv zu machen und für den Rechtsmittelführer "leer laufen' zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2579/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht (lediglich) dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8), nicht jedoch, deren (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

  • BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 30.01.2017 - 2 BvR 225/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Abschiebung nach Bulgarien

  • BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags (Ermittlungsverfahren wegen tödlicher

  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvR 882/17

    Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der materiellen Subsidiarität der

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Die Anrufung der Gerichte darf von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen, auch - wie hier - im Klageerzwingungsverfahren, abhängig gemacht werden (BVerfG vom 17.12.1969 BVerfGE 27, 297/319; vom 2.3.1993 BVerfGE 88, 118/123; vom 18.2.2000 BVerfGE 101, 397/408; speziell zum Klageerzwingungsverfahren: BVerfG vom 31.1.2020 NStZ-RR 2020, 115/116).

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verbietet demnach nur, ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel durch eine überstrenge Handhabung des Verfahrensrechts ineffektiv zu machen und für den Rechtsmittelführer "leer laufen" zu lassen (BVerfG vom 22.5.2017 NJW 2017, 3141 Rn. 7; NStZ-RR 2020, 115/116; vom 21.12.2022 NJW 2023, 1277 Rn. 80).

  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, kommt eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nur dann in Betracht, wenn das Gericht seiner Pflicht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2592/18 -, Rn. 11).
  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339

    Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt; die Sachdarstellung muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiedergeben, um das Oberlandesgericht in die Lage zu versetzen, dass es ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vornehmen kann (BVerfG vom 31.1.2020 NStZ-RR 2020, 115/116; OLG Schleswig vom 12.6.2012 NStZ 2013, 302; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 172 Rn. 27 a m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 8 ZB 20.3120

    Höhe einer wasserrechtlichen Entschädigung - Anstieg des Grundwasserstandes

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290

    Anhörungsrüge erfolglos wegen fehlender Darlegung der Verletzung des rechtlichen

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 02.06.2021 - 25 K 5.21

    Schiedsstelle nach § 21 RettDG BE; Entgeltfestsetzung; Marktpreis

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht bzw. die Schiedsstelle auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht - wie hier in Bezug auf die geforderten zusätzlichen Pauschalen - nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts bzw. der Schiedsstelle unerheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39; BVerwG, Beschluss vom 28. März 2014 - BVerwG 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 20 NE 21.1257 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 30.06.2023 - 22 ZB 22.2158

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, vor Pandemiebeginn aufgelaufene Steuerrückstände,

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, deren (Rechts-)Auffassung zu folgen (BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 16.1.2023 - 4 BN 46.22 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.882

    Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Ablehnung eines

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 - juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 16.01.2023 - 4 BN 46.22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 5.20

    Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Kontrolle von

  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 20 NE 21.1257

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 20 NE 20.1360

    Anhörungsrüge im Eilverfahren gegen Bayerische Coronaschutzverordnung

  • BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 35.19

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge; Umfang des Anspruchs auf

  • BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 6.20

    Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Kontrolle von

  • BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 8.20

    Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Kontrolle von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 2 AS 140/21

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

  • BVerwG, 17.02.2020 - 4 A 6.19

    Anforderungen des Gebots des rechtlichen Gehörs; Maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren, welches auf die Aufhebung

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 NE 21.621

    Anforderungen an Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 17.08.2022 - 8 CS 22.1578

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2021 - 8 OB 126/21

    Anhörungsrüge; Formular; Gehörsrüge; Prozesskostenhilfe

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2023 - 8 LA 76/22

    Anwesenheit; mündliche Verhandlung; Nichterscheinen; rechtliches Gehör;

  • VGH Bayern, 03.09.2021 - 25 NE 21.2273

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 07.04.2021 - 20 NE 21.916

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit,

  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 2 ZB 23.30321

    Unbegründete Anhörungsrüge

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