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   BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63   

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BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63 (https://dejure.org/1965,7)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1965 - 2 BvL 17/63 (https://dejure.org/1965,7)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 (https://dejure.org/1965,7)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Verschollenheitsrente

  • openjur.de

    Verschollenheitsrente

  • opinioiuris.de

    Verschollenheitsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit des Art. IV § 4 Abs. 2 des Ersten Neuordnungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 429
  • NJW 1965, 1267
  • MDR 1965, 635
  • DVBl 1965, 477
  • DÖV 1966, 657
 
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Wird zitiert von ... (227)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    Der Bundesgerichtshof hat, nachdem er die Frage im Urteil vom 20. November 1958 (NJW 1959, 382) nur angeschnitten hatte, aber dann dahingestellt sein lassen konnte, mit seiner Entscheidung vom 4. Juni 1959 (BGHZ 30, 162) die Frage höchstrichterlich dahin geklärt, daß der Erstattungsanspruch nicht besteht, sich insbesondere nicht aus den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag begründen läßt (ebenso Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 1960 [L/M Nr. 11 zu § 683 BGB] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1963 [FamRZ 1963, 352]).

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die einen Anspruch der Versorgungsbehörde gegen den Unterhaltspflichtigen auf Ersatz der von ihr an den Unterhaltsberechtigten gewährten öffentlich-rechtlichen Leistungen verneint (BGHZ 30, 162; L/M Nr. 11 zu § 683 BGB), ist deshalb zuzustimmen.

  • LG Frankenthal, 30.04.1958 - 1 S 39/58
    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    Die Frage, ob eine zu Unrecht gezahlte Verschollenheitsrente von dem Unterhaltspflichtigen nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag der leistenden Kasse zu erstatten ist, ist anfänglich von einigen unteren Gerichten bejaht, von anderen verneint worden (vgl. einerseits Landgericht Frankenthal, Urteil vom 30. April 1958, MDR 1958, 603; andererseits Landgericht Berlin, Urteil vom 18. Februar 1958, NJW 1958, 831).
  • LG Berlin, 18.02.1958 - 15 S 15/57
    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    Die Frage, ob eine zu Unrecht gezahlte Verschollenheitsrente von dem Unterhaltspflichtigen nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag der leistenden Kasse zu erstatten ist, ist anfänglich von einigen unteren Gerichten bejaht, von anderen verneint worden (vgl. einerseits Landgericht Frankenthal, Urteil vom 30. April 1958, MDR 1958, 603; andererseits Landgericht Berlin, Urteil vom 18. Februar 1958, NJW 1958, 831).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    (1) wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußte, (2) wenn das geltende Recht unklar und verworren ist,(3) wenn der Bürger sich nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen darf,(4) wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind, eine Rückwirkungsanordnung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 261 [271 f.]).
  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 47/58

    Geschäftsführung ohne Auftrag (Versorgungsrente)

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    Der Bundesgerichtshof hat, nachdem er die Frage im Urteil vom 20. November 1958 (NJW 1959, 382) nur angeschnitten hatte, aber dann dahingestellt sein lassen konnte, mit seiner Entscheidung vom 4. Juni 1959 (BGHZ 30, 162) die Frage höchstrichterlich dahin geklärt, daß der Erstattungsanspruch nicht besteht, sich insbesondere nicht aus den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag begründen läßt (ebenso Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 1960 [L/M Nr. 11 zu § 683 BGB] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1963 [FamRZ 1963, 352]).
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