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   BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99   

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BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99 (https://dejure.org/2000,685)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2000 - 1 BvR 608/99 (https://dejure.org/2000,685)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2000 - 1 BvR 608/99 (https://dejure.org/2000,685)
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§ 3 HandwO, Art. 12 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Betreiben - Handwerk - Verfassungsbeschwerde - Urteil - Niederlassungsfreiheit - Nebenbetrieb - Betrieb - Berufsfreiheit - Berufsausübung - Allgemeine Handlungsfreiheit

  • Judicialis

    HwO § 1; ; HwO § 117 Abs... . 1 Nr. 1; ; HwO § 117 Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • RA Kotz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbständige Berufsausübung ohne Meisterbrief

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handwerk - Handwerksarbeiten ohne Eintragung in Handwerksrolle?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 777
  • NVwZ 2001, 187
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Berufsausübungsregelungen zulässig, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, d.h. wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 99, 202 ).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Befähigungsnachweis für das Handwerk bereits entschieden (vgl. BVerfGE 13, 97).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 37.81

    Handwerklicher Nebenbetrieb - Fenstermontage durch Lieferanten

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht unter Beachtung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit in zahlreichen Entscheidungen den Kernbereich (vgl. BVerwGE 67, 273), die Neben- und Hilfsbetriebe (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1992, S. 547 ; Buchholz 451.45 § 2 Nrn. 5 und 7; a.a.O., § 3 Nr. 2) und das Minderhandwerk (BVerwG, NVwZ-RR 1992, S. 547 ; Buchholz 451.45 § 2 Nr. 5) voneinander abgegrenzt.
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Berufsausübungsregelungen zulässig, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, d.h. wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 99, 202 ).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89

    Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht unter Beachtung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit in zahlreichen Entscheidungen den Kernbereich (vgl. BVerwGE 67, 273), die Neben- und Hilfsbetriebe (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1992, S. 547 ; Buchholz 451.45 § 2 Nrn. 5 und 7; a.a.O., § 3 Nr. 2) und das Minderhandwerk (BVerwG, NVwZ-RR 1992, S. 547 ; Buchholz 451.45 § 2 Nr. 5) voneinander abgegrenzt.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

    Daher könnte die Schwere des Eingriffs, den der große Befähigungsnachweis für ihren beruflichen Werdegang bedeutete, zu dem - zunehmend verwischten - Ziel der Qualitätssicherung nicht länger in einem angemessenen Verhältnis gestanden haben (kritisch bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2001, S. 187; vgl. auch König, AöR 118 , S. 591 ; Marx, INF 2004, S. 193 ).
  • BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98

    Zu Handwerksleistungen im Reisegewerbe

    aa) Insbesondere ist in tatsächlicher Hinsicht nicht festgestellt worden, welche der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Tätigkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 87, 191), die dem Grundrechtsschutz Raum gibt, dem Vollhandwerk unterfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, GewArch 2000, S. 240 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 275/03

    Meisterprüfung: Ausnahmebewilligung - Nachweis von notwendigen Kenntnissen und

    Die obergerichtliche Rechtsprechung zum großen Befähigungsnachweis geht seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.1961 (a.a.O.) unverändert davon aus, dass das Erfordernis des Befähigungsnachweises für das Handwerk mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wegen der darin liegenden empfindlichen Eingriffe in die Freiheit selbstständiger Berufsausübung aber eine grundrechtsfreundliche, großzügige Auslegung und Anwendung der Ausnahmetatbestände voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 BvR 608/99 -, GewArch 2000, 240; Beschluss vom 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 - GewArch 2000, 480; BVerwG, Urteil vom 29.08.2001 - 6 C 4/01 - GewArch 2001, 479: Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG trotz Änderung der Vorschriften der HwO über die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle).

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.03.2000 - 1 BvR 608/99 - (a.a.O.) kann entgegen der Auffassung des Klägers nichts anderes entnommen werden.

    Diese Fallkonstellation ist mit der vorliegenden aber bereits deshalb nicht vergleichbar, weil der Kläger nicht geltend macht, dass die von ihm ausgeübten Tätigkeiten nicht den "Kern" eines bestimmten handwerklichen Berufes beträfen und damit - nach der geltenden Rechtslage - als Minderhandwerk oder als Hilfsbetrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürften (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 31.03.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen für ein

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 31. März 2000 1 BvR 608/99 (GewArch 2000, 240) darauf hingewiesen, dass die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Befähigungsnachweis für das Handwerk in dem Beschluss vom 17. Juli 1961 bereits entschieden worden sind.
  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

    In seinen Beschlüssen vom 31. März 2000 - 1 BvR 608/99 - (GewArch 2000, 240 ) und vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 - (GewArch 2000, 480) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, es habe "die maßgeblichen Fragen zum Befähigungsnachweis für das Handwerk bereits entschieden".
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2003 - 8 ME 81/03

    Wesentliche Tätigkeiten des Zimmerer-, Dachdecker- und Estrichleger-Handwerks;

    Abgesehen davon hat das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen vom 31. März 2000 (- 1 BvR 608/99 - NVwZ 2001 S.187) und 27. September 2000 (- 1 BvR 2176/98 - GewArch 2000 S. 480) erneut betont, dass es die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Befähigungsnachweis für das Handwerk bereits entschieden hat.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2011 - 8 LA 288/10

    Erforderlichkeit der Wahrnehmung einer qualifizierten Funktion im

    So stelle das Verwaltungsgericht an die "Befreiung vom Meisterzwang sehr hohe Anforderungen" (Umdruck, S. 7), während das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 -, 7. August 2000 - 1 BvR 254/99 - und 31. März 2000 - 1 BvR 608/99 - umgekehrt an die Anordnung des Meisterzwangs hohe und an die Befreiung vom Meisterzwang geringe Anforderungen formuliert habe.
  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719

    Altgesellenregelung im Handwerksrecht: Lehrjahre zählen nicht als Berufspraxis

    In der Begründung dieses Regelungsvorschlags wurde unter Hinweis auf die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 31.3. 2000, NVwZ 2001, 187) geforderte grundrechtsfreundliche Auslegung der Ausnahmetatbestände ausgeführt, dass die der bisherigen Praxis zugrunde liegenden, an ein bestimmtes Lebensalter anknüpfenden Voraussetzungen für die Annahme einer Ausnahme vom Erfordernis der Meisterprüfung (§ 8 HwO) bei den sog. Altgesellen nicht mehr sachgerecht seien (BT-Dr 15/1206, S. 27 f.).

    Eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil mit der gesetzlichen Neuregelung der Zugang zu einer selbstständigen Handwerkstätigkeit gegenüber der bisherigen Rechtslage, die mit der Berufswahlfreiheit vereinbar war (vgl. BVerfGE 13, 97/105 ff.; vom 31.3. 2000, NVwZ 2001, 187), ganz erheblich erleichtert worden ist.

  • VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601

    Einstweilige Anordnung; Ausnahme von Verboten einer gemeindlichen

    Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verordnung gegen höherrangiges Recht verstoßen könnte und deshalb diese Ausnahmebestimmung im Lichte der Grundrechte jedenfalls großzügig ausgelegt werden müsste (vgl. BVerfG vom 31.3.2000 NVwZ 2001, 187), bestehen nicht (2.).

    Demgemäß ist es auch nicht geboten, im Hinblick auf die Grundrechte der Antragsteller aus Art. 14 Abs. 1 GG (Baufreiheit) die Ausnahmevorschrift des § 4 Abs. 1 der Verordnung und somit den Begriff der unbilligen Härte besonders großzügig auszulegen (vgl. BVerfG vom 31.3.2000 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 22.08.2002 - 5 Ss OWi 332/02

    Eintragung in die Handwerksrolle, Einzelhandelskaufmann, Minderhandwerk,

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 31.03.2000 (1 BvR 608/99) ausgeführt, dass bei der Auslegung und Anwendung der §§ 1 - 3 Hw0 die Ausstrahlungswirkung des Art. 12 Abs. 1 GG in der Form zu beachten ist, dass in tatsächlicher Hinsicht festzustellen ist, ob die Tätigkeiten des Betroffenen die Anwendung von § 1 Hw0 erforderlich scheinen lassen.

    Da zu den entscheidungserheblichen Rechtsfragen eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung - auch des Bundesverfassungsgerichts vorliegt (vgl. insbesondere BVerfG, NVwZ 2001, 187 mit Anm. Mirbach, NVwZ 2001, 161 und Jahn, GewArch 2000, 278; BVerwG, NVwZ-RR 1992, 547; Homig, Handwerksordnung, 2. Aufl. 1999, § 1 Hw0 Rdnrn. 42 ff m.w.N. aus der Rspr.), war es auch nicht veranlasst, das Verfahren zur Vorlage der von der Rechtsbeschwerde als verfassungswidrig gerügten Normen an das Bundesverfassungsgericht auszusetzen.

  • VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03

    Meisterbrief

  • VGH Hessen, 10.04.2008 - 9 UZ 1588/07

    Eintragung in die Handwerksrolle ohne Meisterprüfung als Maler und Lackierer,

  • OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04

    Verstoß gegen die HandwerksOrdnung; Schwarzarbeitsgesetz; Eintragung in die

  • LG Mainz, 31.01.2006 - 10 HKO 54/05

    Wettbewerbsverstoß: Ausübung einer handelsgewerblichen Tätigkeit unter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2019 - 4 A 468/17

    Ausüben der zulassungspflichtigen Handwerke u.a. des Maurers und Betonbauers als

  • BVerfG, 21.09.2004 - 2 BvR 2023/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01

    Eintragung in die Handwerksrolle - Personenbezogenheit - Löschung -

  • ArbG Siegburg, 20.11.2015 - 2 Ca 2063/15

    Zahlung des Mindestbeitrags aufgrund Tarifvertrags i.R.d. Betriebs des

  • BayObLG, 11.12.2002 - 3 ObOWi 112/02
  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2005 - 9 K 2905/03

    Feststellungsinteresse; Handwerksrolleneintragung; Staats-Bürger-Verhältnis;

  • OLG Celle, 19.07.2002 - 222 Ss 83/02

    Nichttragen einer Krawatte in der Hauptverhandlung

  • VG Saarlouis, 04.11.2004 - 1 K 40/03

    Gewerberecht: Eintragung eines Fladenbrotbäckers in die Handwerksrolle

  • OVG Sachsen, 10.12.2009 - 4 A 204/08

    Prüfungsarbeit; Verlust; Neubewertung; Beweiserhebung; Meisterprüfung;

  • OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02

    Abgrenzung; amtswegige Prüfung; Bußgeldverfahren; Dauerordnungswidrigkeit;

  • OLG Jena, 01.12.2008 - 1 Ss 145/08

    Allg Owi

  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ss OWi 634/07

    Schwarzarbeitsgesetz; Handwerksordnung; Verfassungsmäßigkeit von § 1 HWO;

  • VGH Bayern, 12.07.2001 - 22 ZB 01.1604

    Berufung des Gesetzgebers auf die Verfassungsmäßigkeit seiner Grundentscheidung

  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 5 A 199/02

    Ausnahmebewilligung; Berufsfreiheit; Eintragung in die Handwerksrolle;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2004 - 4 B 2607/03

    Anforderungen an den Erlass einer Regelungsanordnung; Vereinbarkeit des

  • OLG Stuttgart, 12.05.2003 - 5 Ss 445/02
  • OLG Schleswig, 29.11.2004 - 1 Ss OWi 147/04
  • OLG Hamm, 21.01.2008 - 1 Ss OWi 876/07
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