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   BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13   

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https://dejure.org/2016,8800
BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13 (https://dejure.org/2016,8800)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13 (https://dejure.org/2016,8800)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 (https://dejure.org/2016,8800)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 28 Abs 1 S 1 GG, Art 28 Abs 1 S 3 GG, Art 100 Abs 1 S 2 GG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen (Bürgerbegehren und -entscheiden) in Bayern - Zweifel bzgl eingeschränkter Kontrolle von Landesrecht am Maßstab des GG durch Landesverfassungsgerichte

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechts und der Wählbarkeit der Staatsangehörigen von EU-Mitgliedsstaaten bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen (Bürgerbegehren und -entscheiden) in Bayern - Zweifel bzgl eingeschränkter Kontrolle von Landesrecht am Maßstab des GG durch Landesverfassungsgerichte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechts und der Wählbarkeit der Staatsangehörigen von EU-Mitgliedsstaaten bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bürgerbegehrung in Bayern - und die dort wohnenden EU-Unionsbürger

Sonstiges

  • rechtsanwalt-verfassungsrecht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    70 Jahre alte Staatspraxis des bayerischen Verfassungsgerichtshofs "gekippt" - Vereinbarkeit des EU- Ausländerstimmrecht bei Bürgerentscheiden aus grundgesetzlicher Perspektive weiter offen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 521
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Für die Auslegung einer Norm kommt es auf den in dieser zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers an, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.3.2016 - 2 BvR 1576/13 -, juris Rn. 63 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes bildet einen zwingenden Rahmen für den Landes(verfassungs-)gesetzgeber, den dieser nicht unterlaufen darf (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 49 ff.; BayVerfGH, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - Vf. 32-IX-20 -, juris, Rn. 43; ThürVerfGH, Urteil vom 25. September 2018 - 24/17 -, juris, Rn. 145).
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Das hat Auswirkungen auf die Voraussetzungen, den Umfang und die Folgen einer solchen Prüfung (vgl. Möstl, BayVBl. 2018, S. 659 (670) sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, juris Rn. 54 zur Kontroverse mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, der seine Prüfung auf offenkundige und schwerwiegende Verstöße gegen Bundesrecht beschränken will; vgl. hierzu bspw. BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - Vf. 12-VII-14 -, juris Rn. 43; Entscheidung vom 12. Juni 2017 - Vf. 4-VII-13 -, juris Rn. 75 f. und Entscheidung vom 12. August.
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