Rechtsprechung
   BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11477
BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17 (https://dejure.org/2017,11477)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2017 - 1 BvR 290/17 (https://dejure.org/2017,11477)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2017 - 1 BvR 290/17 (https://dejure.org/2017,11477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG
    Kammerbeschluss: Feststellung der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers; Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Kammerbeschluss: Feststellung der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers; Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b
    Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers; Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Kammerbeschluss: Feststellung der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17
    Über die Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren lässt sich mangels einer gesetzlichen Regelung nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).

    Ausnahmen sind im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 , jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03

    IMSI-Catcher

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17
    Über die Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren lässt sich mangels einer gesetzlichen Regelung nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).

    Ausnahmen sind im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 , jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17
    Über die Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren lässt sich mangels einer gesetzlichen Regelung nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17
    Über die Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren lässt sich mangels einer gesetzlichen Regelung nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).
  • BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56

    Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17
    Über die Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren lässt sich mangels einer gesetzlichen Regelung nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).
  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Dies ist der Fall, wenn das Verfahren vermögensrechtlicher Art ist und von dem oder den Erben weiterverfolgt wird oder wenn besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsakts, der geltend gemachten Grundrechtsverletzung und des Stands des Verfassungsbeschwerdeverfahrens eine Fortführung rechtfertigen (vgl. BVerfG vom 10.5.1957 BVerfGE 6, 389/442 f.; vom 3.3.2004 BVerfGE 109, 279/304; vom 4.11.2009 BVerfGE 124, 300/318; vom 31.3.2017 - 1 BvR 290/17 - juris Rn. 3; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20

    Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht damit übereinstimmend davon aus, dass sich eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich mit dem Tod des Beschwerdeführers erledigt, weil diese Verfahrensart regelmäßig der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dient (BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 109, 279/304; vom 4.11.2009 BVerfGE 124, 300/318; vom 31.3.2017 - 1 BvR 290/17 - juris Rn. 3; ebenso Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 124 f, 130, 364).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht